Hallo an alle,
ich bin neu hier im Forum, doch muss ich euch gleich mit einem recht langen Beitrag "erschrecken"........ Es geht im Folgenden überwiegend um die EKS (und deren "Rattenschwanz"), auch mag ich euch von meinem Termin beim SB berichten. Einiges ist hier schon angesprochen worden, jedoch möchte ich meinen Beitrag nicht "stückeln", sondern als Ganzes hier einstellen. Ich hoffe sehr, es finden sich Leute, die einige meiner Fragen beantworten können. Und vielleicht hilft dieser Beitrag ja auch einigen von euch weiter.
Ich bin als freischaffender Künstler / Kunsthandwerker selbständig tätig. Zudem habe ich einen (kleinen) Lehrauftrag an einer Uni. Ich habe weder ein Gewerbe, noch einen Betrieb angemeldet, jedoch + lediglich beim Finanzamt eine Steuernummer. Meine EÜR hatte ich bislang sehr rasch, meist noch im Februar, einmal im Jahr abgegeben.
Mein letzter Bewilligungszeitraum für Alg II ging bis Ende Februar. Also habe ich einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt (inkl. Abgabe der aktuellen EÜR für 2008). Nun habe ich für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis 31.08.2009 erstmalig einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten, mit erstmalig der EKS .
Daraufhin habe ich versucht, mir im www Informationen einzuholen. Mit einem Stapel an Notizen bin ich dann zu meiner (neuen) SB , um Klärung zu erlangen (war das naiv?!?). Ich hatte Fragen zum Bescheid selbst, zu den Hinweisen EKS , Gesetzestexten und der EKS an sich.
Und los geht´s:
Als "guten Einstieg" ins Gespräch hat sich die SB geweigert, mir die EKS und das Blatt "Hinweise zur EKS " zu erklären (beides wäre selbsterklärend). Sie dürfe das nicht und müsste mich theoretisch zur Charitas schicken!!!
Darf die SB sich dem Erklärungssuchenden einfach verwehren? Ich weiß nicht recht, was ich davon halten soll, bin aber hartnäckig geblieben und mein Besuch bei ihr dauerte am Ende rund 70 Minuten.
Weiterhin teilte sie mir mit, ich hätte bislang keinerlei Angaben gemacht (damit meinte sie die EKS ). Rein rechtlich hätte sie mir das Geld für März überhaupt nicht auszahlen dürfen. Dies sei ein Entgegenkommen ihrerseits gewesen. Und wenn ich jetzt nicht rasch die erforderlichen Angaben machen würde, so müsste sie die Leistungen sofort streichen!!!
Was??? Ich habe doch die EKS vor ein paar Tagen erstmalig erhalten! Und mit keinerlei Angaben meinte sie wohl die von mir abgegebene superaktuelle EÜR!!!!!!!!!! Was für ein Gesprächseinstieg ...................
... jährliche Berechnung ...:
Zunächst wollte ich wissen, ob nicht in meinem Fall (Künstler / Dozent) auch eine jährliche Berechnung möglich ist.
Ich betreibe zwar kein Gewerbe das stark saisonalen Schwankungen unterlegen ist, dennoch bin ich als Künstler sehr von Galerieverkäufen und Aufträgen abhängig – beides schwankt naturgemäß sehr stark! In den "Hinweisen zur EKS , Punkt 3" ist dies mittlerweile eine "Kannbestimmung". Im Vordruck aus (so glaube ich) 03.2008 wurden Künstler und Dozenten sogar noch explizit erwähnt und mit saisonalen Betrieben gleichgesetzt.
SB (Zitat): Das liegt ganz alleine in meinem Ermessen. Ich habe die Gesetze nicht gemacht, ich führe sie nur aus ...... Wir können hier keine individuelle Regelung treffen.
Wie kann so etwas Ermessenssache eines SB sein??? Allen Selbständigen fällt eine Schätzung sicher schwer, doch Leute die einen An- und Verkauf, oder einen kleinen Zeitungsladen haben, denen dürfte das schon etwas leichter fallen.
SB (Zitat): Was wäre denn der Vorteil einer jährlichen Berechnung?
Ich sagte ihr, das sei schlicht realer, da ich eben diese starken Schwankungen im Einkommen habe. Zudem würde dies weniger Papierkram und Arbeit bedeuten. (man ist ja ehrlich!!!)
SB (Zitat): (lacht) Wir haben Wirtschaftskrise, und selbst ein Fliesenleger ist Schwankungen unterworfen. Trotzdem kann ich nicht bei jedem sagen, ich nehme die jährliche Betrachtungsweise.
Ich sagte zu ihr, dass auch sie (bei halbjährlicher Berechnung) mehr Arbeit habe. Während ich die EKS zweimal ausfüllen muss (Schätzung und anschl. Fakten), muss sie die Papiere auch zweimal bearbeiten. Zudem gibt es mehr Bescheide und mehr Nachzahlungen, bzw. Rückzahlungen. Es sei schlicht mehr Bürokratie!
SB (Zitat): Aber ich muss doch so oder so 12 Monate bearbeiten. Ob ich 6 und 6, oder einmal 12 Monate bearbeite ist mir egal! ........
Meine Güte!!! Wo ist denn da die Logik? Auf mich wirkt das einfach nur stur!!!
EKS , Schätzung des Einkommens, Klage:
Was die erforderliche Schätzung des Einkommens angeht, so teilte ich der SB mit, dass ich es nicht ok finde, wenn eine Berechnung aufgrund von fiktiven Zahlen erfolgt. Besser und auch realitätsnah sei für mich die Berechnung nach realen Zahlen. Und diese kann nur aus der EÜR resultieren.
Die SB teilte mir daraufhin mit, dass ich mich bei der falschen Stelle beschwere, die ARGE sei nur ausführendes Organ.
Ich bin da nun gänzlich unbedarft. Wo kann ich Widerspruch , oder Klage gegen geltendes Recht, den "vorläufigen Bescheid", die Berechnung aufgrund fiktiver Zahlen, die Unterschiede zwischen "ARGE -Recht" und Steuerrecht (Abschreibungen, KM-Pauschale, Telefonkostenaufteilung, Datenschutz, usw.) einlegen? Im Falle einer Klage: muss ich für die Kosten aufkommen? Ich habe bislang noch nie in meinem Leben einen Rechtsbeistand gebraucht, habe auch keinen Anwalt ............
Kann ich mich einfach weigern, die Schätzung auf der EKS abzugeben? Was wird dann wohl passieren? Gebe ich sie aber ab, so lasse ich mich auf das Spiel der ARGE ein ....... Wer weiß etwas darüber?
Jedenfalls kam dabei heraus, dass sich die SB überhaupt nicht mehr für die EÜR interessiert!!! Ich könne die EÜR gerne beilegen, doch es zählt einzig und alleine für sie die EKS ! Laut SB ist die EÜR keine Berechnungsgrundlage mehr für die ARGE !
"außerordentliche" Betriebsausgaben:
Und jetzt wird es richtig derbe:
Es sind ja nicht nur Änderungen in den Einnahmen, sondern auch in den Betriebsausgaben anzuzeigen. Das heißt für mich, wenn ich eine "außerordentliche" Investition (was auch immer das sein mag) tätige, so muss ich das vorab mit der SB absprechen.
Frage an den SB : Wenn ich mir einen Brennofen für z.B. 3000 Euro kaufe, weil ich mir dadurch natürlich für die Zukunft mehr Einnahmen erhoffe, so muss ich mir dies vorab genehmigen lassen?!?
SB (Zitat): Woher haben Sie denn das Geld? Oder haben Sie Rücklagen gebildet?
Selbstverständlich habe ich "Rücklagen". Es ist nur die Frage, ob ich das Geld für einen neuen Kühlschrank, eine Wachmaschine, oder eben einen Brennofen ausgebe.
SB (Zitat): Kaufen Sie sich einen neuen Brennofen und machen dann in den kommenden 3, 4 Monaten keinen deutlich höheren Gewinn, so ist diese Investition als unnötige Betriebsausgabe anzusehen. Diese wird dann von mir nicht anerkannt, was dann natürlich Ihren "Gewinn" erhöht.
Kann die SB das so einfach machen? Auch die Frist von 3, 4 Monaten zu setzen!!! Sollte es tatsächlich so sein, So lässt dies nur 2 Folgerungen zu: Selbständigkeit in Stagnation, oder aber im freien Fall!
Ach ja, bitte fragt mich nicht woher ich die Genauigkeit der Zitate habe ..... ;-)
Ich versichere euch, angeführte Zitate stimmen Wort für Wort!
Weiterhin hat mir die SB gesagt, in der früheren Sozialhilfe fanden Selbständige nicht statt!!!
Dies ist meiner Meinung nach schlicht und einfach falsch. Auch da gab es bereits eine "ergänzende Sozialhilfe", oder etwa nicht?!? Kann mir dazu jemand ´ne Info geben?
"rentable" Selbständigkeit:
SB (Zitat): Wir als ARGE schauen uns ihre Selbständigkeit ein paar Monate an, und wenn sich daraus kein rentables Geschäft entwickelt, so nimmt die Vermittlung keine Rücksicht mehr darauf, und Sie müssen sich "ganz normal" in Arbeit vermitteln lassen.
Ich dachte, ich stehe dem Arbeitsmarkt ohnehin schon seit Beginn des Alg II – Bezugs zur Verfügung?!? Oder etwas nicht? Obschon ich von der ARGE nie auch nur ein einziges "Angebot" unterbreitet bekommen habe..........
Kann die ARGE so einfach meine Selbständigkeit beenden, wenn diese für die ARGE nicht rentabel genug erscheint? Hm......... Weiß da jemand etwas zu berichten?
Steuergelder:
SB (Zitat): Sie dürfen nie vergessen, dass dies Steuergelder sind!!!
Diesen Satz hat die SB später ein weiteres Mal ausgesprochen. Sie hat natürlich recht mit den Steuergeldern. Aber warum sagt sie mir das, bzw. hält sie mir das wiederholt vor?!? Ich empfinde das als anmaßend und frech!
Schätzung durch die ARGE :
Aber ok, weiter im Text (und Gespräch):
Ich habe die SB gefragt, was denn bitte geschieht, wenn ich nach Ablauf der 2 Monate keine Fakten zu Einnahmen und Ausgaben einreiche.
Laut SB erfolgt dann eine Schätzung. Und dafür gebe es Tabellen, wie viel ein vergleichbares Gewerbe ........
Diese Tabelle für den Bildenden Künstler möchte ich gerne sehen!
Weiß jemand von euch, auf welche "Tabellen" sich die Schätzung durch die ARGE bezieht?
Rote Zahlen im Monat:
Übrigens meine ich hier einmal gelesen zu haben, dass ein Negativ-Eintrag in der EKS (also mal in einem Monat rote Zahlen geschrieben) von der ARGE als NULL Einkommen verrechnet wird. Laut meiner SB wird dies allerdings sehr wohl als Minusbetrag gegengerechnet, sofern keine unnötige Investition dafür verantwortlich zeichnet! (ja ja, selbstverständlich .....)
Rentenbeiträge:
Sorry, aber bevor ich nun zu den Einnahmen und Ausgaben komme, hier noch ein Einschub bezüglich der Rentenzahlung:
Ich bin zwar selbständig, dennoch als Künstler pflichtversichert. So habe ich meine Rentenversicherungsbeiträge monatlich selbst an die KSK (Künstlersozialkasse) gezahlt. Die ARGE war darüber informiert. Nun habe ich zum Jahreswechsel 4 separate Schreiben der ARGE erhalten, die mich über Rentenzahlungen der ARGE aus den letzten 4 Jahren (!) informiert haben. Daraus resultiert, dass die ARGE zusätzlich Beiträge zur Rente gezahlt haben muss. Dies habe ich meiner neuen SB nun mitgeteilt und auf Klärung gehofft. Sie konnte mir dazu aus dem Stand nichts sagen, will aber nachforschen.........
Frage an euch:
Kann es sein, dass die ARGE zu viel gezahlt hat, oder gar überhaupt nichts hätte zahlen müssen? Mein monatlicher Beitrag ist mit Euro 33 sehr gering – vielleicht hat die ARGE deshalb mit Zahlungen ihrerseits das aufgestockt? Und kann die ARGE diese gezahlten Beträge von der Rentenkasse zurückholen?
Oder hat dies alles doch seine Richtigkeit? ....seufz......
Einnahmen und Ausgaben + erforderliche Nachweise + Datenschutz:
WICHTIG !!!
(wie selbstredend alles hier.......)
Welche Einnahmen und Ausgaben interessieren die ARGE , bzw. genauer, muss ich die ARGE wissen lassen? Etwa alle Einnahmen und Ausgaben, sowohl privater, als auch geschäftlicher Natur??? Ich hoffe sehr, hierauf eine Antwort zu erhalten!!!
Ich habe ein einziges Girokonto für private, als auch für geschäftliche Ein- und Ausgaben.
Verringern Privateinnahmen (z.B. aus ibääh-Verkauf) den Geschäftsgewinn für die ARGE ?
Vergrößern Privatausgaben (z.B. CD, oder Medikamente im www gekauft, Sportvereinsbeiträge, Kauf eines TV-Gerätes) den Betriebsgewinn?
Muss ich wirklich alle (!) Einnahmen und Ausgaben im privaten, wie geschäftlichen Bereich die ARGE wissen lassen? Vermengt die ARGE also Privat und Geschäft?
Hoffentlich könnt ihr mir hierzu Infos geben!!!
Auch geht dies und die Belege dazu den Datenschutz an. Dazu habe ich hier schon einiges gelesen und auch die SB damit konfrontiert:
Frage an SB : Nach dem Datenschutz darf ich Kundendaten nicht herausgeben. Eine Ausnahme ist da z.B. das Finanzamt.
SB (Zitat): Wir haben ja auch unseren Datenschutz!
SB (Zitat): sämtliche Einnahmen (Rechnungen und Auszüge) dürfen Sie nicht schwärzen. Ausgaben können Sie gerne schwärzen. Wenn ich die Ausgabe dann nicht nachvollziehen kann, so wird sie eben von mir nicht anerkannt!!!
.....sehr witzig. Für wie beschränkt hält die SB mich eigentlich???
SB (Zitat): Wenn Sie mir Kontoauszüge einreichen, müssen alle Einnahmen einzusehen sein. Da hat es vor ein paar Wochen ein Urteil gegeben. Wenn Sie für Auftraggeber "Herrn Meier" Ausgaben von X Euro hatten, und Sie schwärzen den Namen, so kann ich diese Ausgaben nicht anerkennen!
Weiß jemand etwas darüber? Gab es solch ein Urteil? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Fahrtkosten und dem Fahrzeug:
Ich habe einen privaten (?) PKW, den ich allerdings überwiegend (mehr als 50 %) für geschäftliche Fahrten nutze. Nach Steuerrecht setze ich bislang 30 Cent pro KM ab (dafür mache ich natürlich keinerlei Reparaturkosten geltend).
Nun habe ich mir die "Hinweise EKS , Seite 3, oberster Absatz" zum xten Mal durchgelesen. Auch hier im Forum habe ich einiges dazu gelesen. Leider ist es mir immer noch nicht klar geworden.:
Kann ich für die EKS nun nur noch 10 Cent pro KM ansetzen, oder kann ich es mir aussuchen, ob ich die tatsächlichen Kosten angebe?
Die KFZ–Haftpflicht kann ich absetzen (wie viel Prozent davon nimmt die ARGE dann als Betriebsausgabe? Was ist mit der KFZ-Steuer? Gilt die für die ARGE auch als Betriebsausgabe?
Angenommen ich könnte 10 Cent pro KM absetzen, was ist mit evtl. anfallenden Reparaturkosten?
Und was lese ich denn da im Forum: private Fahrten sind mit 10 Cent pro KM als Einkommen anzusehen????? Ok Leute, das ist mir nun echt zu hoch!
Hilfeeeeeeee!!!
Telefonkosten:
Steuerrecht 80% geschäftlich und 20% privat. ARGE nun 50 / 50.
SB (Zitat): Telefon und Internet wird mit 50 / 50 berechnet, oder aber Sie weisen mir etwas anderes nach!
Ich habe eine Flatrate für Internet und Telefon. Zusätzlich habe ich bei Vertragsabschluß eine SIM-Karte für das Handy bekommen. Mit dem Handy kann ich nun für die Vertragszeit kostenlos ins Festnetz telefonieren.
Meine Frage an euch:
Kann ich der SB einfach sagen, dass ausgehende private Telefonate alle über das Handy geführt werden (ist natürlich nicht so ... und deswegen kann und will ich dafür auch keinen Nachweis erbringen), so dass die ARGE die Flatrate zu 100% als Betriebsausgaben annimmt! Kommt aber ein eingehender Anruf auf mein normales Telefon, so "nutze" ich dies ja auch privat. Hat jemand bereits Erfahrung damit gemacht?
[FONT="]Bis Ende kommender Woche (13.03.09) erwartet nun meine SB die Schätzung auf der EKS ! Ich hoffe sehr, dass ihr mir in den kommenden 3, 4 Tagen zumindest einige meiner Fragen beantworten könnt........... Viele Grüße an alle, Hope4
[/FONT]
ich bin neu hier im Forum, doch muss ich euch gleich mit einem recht langen Beitrag "erschrecken"........ Es geht im Folgenden überwiegend um die EKS (und deren "Rattenschwanz"), auch mag ich euch von meinem Termin beim SB berichten. Einiges ist hier schon angesprochen worden, jedoch möchte ich meinen Beitrag nicht "stückeln", sondern als Ganzes hier einstellen. Ich hoffe sehr, es finden sich Leute, die einige meiner Fragen beantworten können. Und vielleicht hilft dieser Beitrag ja auch einigen von euch weiter.
Ich bin als freischaffender Künstler / Kunsthandwerker selbständig tätig. Zudem habe ich einen (kleinen) Lehrauftrag an einer Uni. Ich habe weder ein Gewerbe, noch einen Betrieb angemeldet, jedoch + lediglich beim Finanzamt eine Steuernummer. Meine EÜR hatte ich bislang sehr rasch, meist noch im Februar, einmal im Jahr abgegeben.
Mein letzter Bewilligungszeitraum für Alg II ging bis Ende Februar. Also habe ich einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt (inkl. Abgabe der aktuellen EÜR für 2008). Nun habe ich für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis 31.08.2009 erstmalig einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten, mit erstmalig der EKS .
Daraufhin habe ich versucht, mir im www Informationen einzuholen. Mit einem Stapel an Notizen bin ich dann zu meiner (neuen) SB , um Klärung zu erlangen (war das naiv?!?). Ich hatte Fragen zum Bescheid selbst, zu den Hinweisen EKS , Gesetzestexten und der EKS an sich.
Und los geht´s:
Als "guten Einstieg" ins Gespräch hat sich die SB geweigert, mir die EKS und das Blatt "Hinweise zur EKS " zu erklären (beides wäre selbsterklärend). Sie dürfe das nicht und müsste mich theoretisch zur Charitas schicken!!!
Darf die SB sich dem Erklärungssuchenden einfach verwehren? Ich weiß nicht recht, was ich davon halten soll, bin aber hartnäckig geblieben und mein Besuch bei ihr dauerte am Ende rund 70 Minuten.
Weiterhin teilte sie mir mit, ich hätte bislang keinerlei Angaben gemacht (damit meinte sie die EKS ). Rein rechtlich hätte sie mir das Geld für März überhaupt nicht auszahlen dürfen. Dies sei ein Entgegenkommen ihrerseits gewesen. Und wenn ich jetzt nicht rasch die erforderlichen Angaben machen würde, so müsste sie die Leistungen sofort streichen!!!
Was??? Ich habe doch die EKS vor ein paar Tagen erstmalig erhalten! Und mit keinerlei Angaben meinte sie wohl die von mir abgegebene superaktuelle EÜR!!!!!!!!!! Was für ein Gesprächseinstieg ...................
... jährliche Berechnung ...:
Zunächst wollte ich wissen, ob nicht in meinem Fall (Künstler / Dozent) auch eine jährliche Berechnung möglich ist.
Ich betreibe zwar kein Gewerbe das stark saisonalen Schwankungen unterlegen ist, dennoch bin ich als Künstler sehr von Galerieverkäufen und Aufträgen abhängig – beides schwankt naturgemäß sehr stark! In den "Hinweisen zur EKS , Punkt 3" ist dies mittlerweile eine "Kannbestimmung". Im Vordruck aus (so glaube ich) 03.2008 wurden Künstler und Dozenten sogar noch explizit erwähnt und mit saisonalen Betrieben gleichgesetzt.
SB (Zitat): Das liegt ganz alleine in meinem Ermessen. Ich habe die Gesetze nicht gemacht, ich führe sie nur aus ...... Wir können hier keine individuelle Regelung treffen.
Wie kann so etwas Ermessenssache eines SB sein??? Allen Selbständigen fällt eine Schätzung sicher schwer, doch Leute die einen An- und Verkauf, oder einen kleinen Zeitungsladen haben, denen dürfte das schon etwas leichter fallen.
SB (Zitat): Was wäre denn der Vorteil einer jährlichen Berechnung?
Ich sagte ihr, das sei schlicht realer, da ich eben diese starken Schwankungen im Einkommen habe. Zudem würde dies weniger Papierkram und Arbeit bedeuten. (man ist ja ehrlich!!!)
SB (Zitat): (lacht) Wir haben Wirtschaftskrise, und selbst ein Fliesenleger ist Schwankungen unterworfen. Trotzdem kann ich nicht bei jedem sagen, ich nehme die jährliche Betrachtungsweise.
Ich sagte zu ihr, dass auch sie (bei halbjährlicher Berechnung) mehr Arbeit habe. Während ich die EKS zweimal ausfüllen muss (Schätzung und anschl. Fakten), muss sie die Papiere auch zweimal bearbeiten. Zudem gibt es mehr Bescheide und mehr Nachzahlungen, bzw. Rückzahlungen. Es sei schlicht mehr Bürokratie!
SB (Zitat): Aber ich muss doch so oder so 12 Monate bearbeiten. Ob ich 6 und 6, oder einmal 12 Monate bearbeite ist mir egal! ........

Meine Güte!!! Wo ist denn da die Logik? Auf mich wirkt das einfach nur stur!!!
EKS , Schätzung des Einkommens, Klage:
Was die erforderliche Schätzung des Einkommens angeht, so teilte ich der SB mit, dass ich es nicht ok finde, wenn eine Berechnung aufgrund von fiktiven Zahlen erfolgt. Besser und auch realitätsnah sei für mich die Berechnung nach realen Zahlen. Und diese kann nur aus der EÜR resultieren.
Die SB teilte mir daraufhin mit, dass ich mich bei der falschen Stelle beschwere, die ARGE sei nur ausführendes Organ.
Ich bin da nun gänzlich unbedarft. Wo kann ich Widerspruch , oder Klage gegen geltendes Recht, den "vorläufigen Bescheid", die Berechnung aufgrund fiktiver Zahlen, die Unterschiede zwischen "ARGE -Recht" und Steuerrecht (Abschreibungen, KM-Pauschale, Telefonkostenaufteilung, Datenschutz, usw.) einlegen? Im Falle einer Klage: muss ich für die Kosten aufkommen? Ich habe bislang noch nie in meinem Leben einen Rechtsbeistand gebraucht, habe auch keinen Anwalt ............
Kann ich mich einfach weigern, die Schätzung auf der EKS abzugeben? Was wird dann wohl passieren? Gebe ich sie aber ab, so lasse ich mich auf das Spiel der ARGE ein ....... Wer weiß etwas darüber?
Jedenfalls kam dabei heraus, dass sich die SB überhaupt nicht mehr für die EÜR interessiert!!! Ich könne die EÜR gerne beilegen, doch es zählt einzig und alleine für sie die EKS ! Laut SB ist die EÜR keine Berechnungsgrundlage mehr für die ARGE !
"außerordentliche" Betriebsausgaben:
Und jetzt wird es richtig derbe:
Es sind ja nicht nur Änderungen in den Einnahmen, sondern auch in den Betriebsausgaben anzuzeigen. Das heißt für mich, wenn ich eine "außerordentliche" Investition (was auch immer das sein mag) tätige, so muss ich das vorab mit der SB absprechen.
Frage an den SB : Wenn ich mir einen Brennofen für z.B. 3000 Euro kaufe, weil ich mir dadurch natürlich für die Zukunft mehr Einnahmen erhoffe, so muss ich mir dies vorab genehmigen lassen?!?
SB (Zitat): Woher haben Sie denn das Geld? Oder haben Sie Rücklagen gebildet?
Selbstverständlich habe ich "Rücklagen". Es ist nur die Frage, ob ich das Geld für einen neuen Kühlschrank, eine Wachmaschine, oder eben einen Brennofen ausgebe.
SB (Zitat): Kaufen Sie sich einen neuen Brennofen und machen dann in den kommenden 3, 4 Monaten keinen deutlich höheren Gewinn, so ist diese Investition als unnötige Betriebsausgabe anzusehen. Diese wird dann von mir nicht anerkannt, was dann natürlich Ihren "Gewinn" erhöht.
Kann die SB das so einfach machen? Auch die Frist von 3, 4 Monaten zu setzen!!! Sollte es tatsächlich so sein, So lässt dies nur 2 Folgerungen zu: Selbständigkeit in Stagnation, oder aber im freien Fall!
Ach ja, bitte fragt mich nicht woher ich die Genauigkeit der Zitate habe ..... ;-)
Ich versichere euch, angeführte Zitate stimmen Wort für Wort!
Weiterhin hat mir die SB gesagt, in der früheren Sozialhilfe fanden Selbständige nicht statt!!!
Dies ist meiner Meinung nach schlicht und einfach falsch. Auch da gab es bereits eine "ergänzende Sozialhilfe", oder etwa nicht?!? Kann mir dazu jemand ´ne Info geben?
"rentable" Selbständigkeit:
SB (Zitat): Wir als ARGE schauen uns ihre Selbständigkeit ein paar Monate an, und wenn sich daraus kein rentables Geschäft entwickelt, so nimmt die Vermittlung keine Rücksicht mehr darauf, und Sie müssen sich "ganz normal" in Arbeit vermitteln lassen.
Ich dachte, ich stehe dem Arbeitsmarkt ohnehin schon seit Beginn des Alg II – Bezugs zur Verfügung?!? Oder etwas nicht? Obschon ich von der ARGE nie auch nur ein einziges "Angebot" unterbreitet bekommen habe..........
Kann die ARGE so einfach meine Selbständigkeit beenden, wenn diese für die ARGE nicht rentabel genug erscheint? Hm......... Weiß da jemand etwas zu berichten?
Steuergelder:
SB (Zitat): Sie dürfen nie vergessen, dass dies Steuergelder sind!!!
Diesen Satz hat die SB später ein weiteres Mal ausgesprochen. Sie hat natürlich recht mit den Steuergeldern. Aber warum sagt sie mir das, bzw. hält sie mir das wiederholt vor?!? Ich empfinde das als anmaßend und frech!

Schätzung durch die ARGE :
Aber ok, weiter im Text (und Gespräch):
Ich habe die SB gefragt, was denn bitte geschieht, wenn ich nach Ablauf der 2 Monate keine Fakten zu Einnahmen und Ausgaben einreiche.
Laut SB erfolgt dann eine Schätzung. Und dafür gebe es Tabellen, wie viel ein vergleichbares Gewerbe ........
Diese Tabelle für den Bildenden Künstler möchte ich gerne sehen!
Weiß jemand von euch, auf welche "Tabellen" sich die Schätzung durch die ARGE bezieht?
Rote Zahlen im Monat:
Übrigens meine ich hier einmal gelesen zu haben, dass ein Negativ-Eintrag in der EKS (also mal in einem Monat rote Zahlen geschrieben) von der ARGE als NULL Einkommen verrechnet wird. Laut meiner SB wird dies allerdings sehr wohl als Minusbetrag gegengerechnet, sofern keine unnötige Investition dafür verantwortlich zeichnet! (ja ja, selbstverständlich .....)
Rentenbeiträge:
Sorry, aber bevor ich nun zu den Einnahmen und Ausgaben komme, hier noch ein Einschub bezüglich der Rentenzahlung:
Ich bin zwar selbständig, dennoch als Künstler pflichtversichert. So habe ich meine Rentenversicherungsbeiträge monatlich selbst an die KSK (Künstlersozialkasse) gezahlt. Die ARGE war darüber informiert. Nun habe ich zum Jahreswechsel 4 separate Schreiben der ARGE erhalten, die mich über Rentenzahlungen der ARGE aus den letzten 4 Jahren (!) informiert haben. Daraus resultiert, dass die ARGE zusätzlich Beiträge zur Rente gezahlt haben muss. Dies habe ich meiner neuen SB nun mitgeteilt und auf Klärung gehofft. Sie konnte mir dazu aus dem Stand nichts sagen, will aber nachforschen.........
Frage an euch:
Kann es sein, dass die ARGE zu viel gezahlt hat, oder gar überhaupt nichts hätte zahlen müssen? Mein monatlicher Beitrag ist mit Euro 33 sehr gering – vielleicht hat die ARGE deshalb mit Zahlungen ihrerseits das aufgestockt? Und kann die ARGE diese gezahlten Beträge von der Rentenkasse zurückholen?
Oder hat dies alles doch seine Richtigkeit? ....seufz......
Einnahmen und Ausgaben + erforderliche Nachweise + Datenschutz:
WICHTIG !!!

Welche Einnahmen und Ausgaben interessieren die ARGE , bzw. genauer, muss ich die ARGE wissen lassen? Etwa alle Einnahmen und Ausgaben, sowohl privater, als auch geschäftlicher Natur??? Ich hoffe sehr, hierauf eine Antwort zu erhalten!!!
Ich habe ein einziges Girokonto für private, als auch für geschäftliche Ein- und Ausgaben.
Verringern Privateinnahmen (z.B. aus ibääh-Verkauf) den Geschäftsgewinn für die ARGE ?
Vergrößern Privatausgaben (z.B. CD, oder Medikamente im www gekauft, Sportvereinsbeiträge, Kauf eines TV-Gerätes) den Betriebsgewinn?
Muss ich wirklich alle (!) Einnahmen und Ausgaben im privaten, wie geschäftlichen Bereich die ARGE wissen lassen? Vermengt die ARGE also Privat und Geschäft?
Hoffentlich könnt ihr mir hierzu Infos geben!!!
Auch geht dies und die Belege dazu den Datenschutz an. Dazu habe ich hier schon einiges gelesen und auch die SB damit konfrontiert:
Frage an SB : Nach dem Datenschutz darf ich Kundendaten nicht herausgeben. Eine Ausnahme ist da z.B. das Finanzamt.
SB (Zitat): Wir haben ja auch unseren Datenschutz!
SB (Zitat): sämtliche Einnahmen (Rechnungen und Auszüge) dürfen Sie nicht schwärzen. Ausgaben können Sie gerne schwärzen. Wenn ich die Ausgabe dann nicht nachvollziehen kann, so wird sie eben von mir nicht anerkannt!!!
.....sehr witzig. Für wie beschränkt hält die SB mich eigentlich???
SB (Zitat): Wenn Sie mir Kontoauszüge einreichen, müssen alle Einnahmen einzusehen sein. Da hat es vor ein paar Wochen ein Urteil gegeben. Wenn Sie für Auftraggeber "Herrn Meier" Ausgaben von X Euro hatten, und Sie schwärzen den Namen, so kann ich diese Ausgaben nicht anerkennen!
Weiß jemand etwas darüber? Gab es solch ein Urteil? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Fahrtkosten und dem Fahrzeug:
Ich habe einen privaten (?) PKW, den ich allerdings überwiegend (mehr als 50 %) für geschäftliche Fahrten nutze. Nach Steuerrecht setze ich bislang 30 Cent pro KM ab (dafür mache ich natürlich keinerlei Reparaturkosten geltend).
Nun habe ich mir die "Hinweise EKS , Seite 3, oberster Absatz" zum xten Mal durchgelesen. Auch hier im Forum habe ich einiges dazu gelesen. Leider ist es mir immer noch nicht klar geworden.:
Kann ich für die EKS nun nur noch 10 Cent pro KM ansetzen, oder kann ich es mir aussuchen, ob ich die tatsächlichen Kosten angebe?
Die KFZ–Haftpflicht kann ich absetzen (wie viel Prozent davon nimmt die ARGE dann als Betriebsausgabe? Was ist mit der KFZ-Steuer? Gilt die für die ARGE auch als Betriebsausgabe?
Angenommen ich könnte 10 Cent pro KM absetzen, was ist mit evtl. anfallenden Reparaturkosten?
Und was lese ich denn da im Forum: private Fahrten sind mit 10 Cent pro KM als Einkommen anzusehen????? Ok Leute, das ist mir nun echt zu hoch!
Hilfeeeeeeee!!!
Telefonkosten:
Steuerrecht 80% geschäftlich und 20% privat. ARGE nun 50 / 50.
SB (Zitat): Telefon und Internet wird mit 50 / 50 berechnet, oder aber Sie weisen mir etwas anderes nach!
Ich habe eine Flatrate für Internet und Telefon. Zusätzlich habe ich bei Vertragsabschluß eine SIM-Karte für das Handy bekommen. Mit dem Handy kann ich nun für die Vertragszeit kostenlos ins Festnetz telefonieren.
Meine Frage an euch:
Kann ich der SB einfach sagen, dass ausgehende private Telefonate alle über das Handy geführt werden (ist natürlich nicht so ... und deswegen kann und will ich dafür auch keinen Nachweis erbringen), so dass die ARGE die Flatrate zu 100% als Betriebsausgaben annimmt! Kommt aber ein eingehender Anruf auf mein normales Telefon, so "nutze" ich dies ja auch privat. Hat jemand bereits Erfahrung damit gemacht?
[FONT="]Bis Ende kommender Woche (13.03.09) erwartet nun meine SB die Schätzung auf der EKS ! Ich hoffe sehr, dass ihr mir in den kommenden 3, 4 Tagen zumindest einige meiner Fragen beantworten könnt........... Viele Grüße an alle, Hope4
[/FONT]