Bommelschen
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- 28 Dezember 2012
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Guten Tag,
und zwar möchte ich hier gerne mal meinen Fall schildern und um Rat fragen ob das alles rechtens ist was die Sachbearbeiterin vorhat.
Und zwar habe ich am 05.07.12 ein Kleingewerbe im Nebenberuf angemeldet daraufhin wurde ich in eine Maßnahme gesteckt obwohl ich damals beim Antrag schon angegeben habe das meine Tätigkeit rund 30 Stunden wöchentlich umfasst. Nachdem das meine Sachbearbeiterin aber nicht verstanden hat das ich das alles zeitlich nicht schaffe habe ich mir eine Bestätigung geholt das ich das Nebengewerbe auf ein Hauptgewerbe ummelde und damit ging der Ärger los.
Ich gehe nebenbei noch auf 400 Euro Basis normal arbeiten und betreibe jetzt nebenbei noch einen kleinen Laden und muss nebenbei noch unsere Waren herstellen, was summa summarum eine Wochenarbeitszeit von rund 60 Stunden ergibt auf 6 Tage gerechnet.
Und nun hat sie mir noch bis Ende Februar zeit gegeben mich zu entscheiden ob ich das wieder als Nebengewerbe zurückmelden will oder als Hauptgewerbe lassen will, aber dann stünden mir keine Leistungen mehr zu und ich müsste mich abmelden.
Hier mal noch ein paar Eckdaten von uns:
- Familie mit 2 Kindern
- Beziehen schon die ganze Zeit Leistungen (50 Euro und Miete zahlt ARGE)
- Freundin ging davor arbeiten, bezieht jetzt Elterngeld
- Ich gehe noch auf 400 Euro Basis arbeiten
- Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit langen gerade um die Kosten zu decken
Die Sachbearbeiterin wollte es ja schon im Dezember abmelden, dabei habe ich mich aber gewehrt und gesagt das ich meine abmeldung nicht unterschreibe. Und das ich notfalls zum anwalt gehe weil ich das nicht verstehe, weshalb ich mich abmelden muss, daraufhin meinte sie das: Selbständige im Hauptgewerbe haben keinen Anspruch auf Leistungen! Und das sie ja die Anwälte hier alle kennt (sind ein kleines Dorf) und fast alle nur Mist erzählen.
Daher meine Frage wer hier recht hat, weil ich das ganze wirklich nicht verstehe. Wir waren jetzt beim Anwalt, der hat uns recht gegeben, genau so haben wir jetzt vier mal im Servicecenter die uns auch alle recht gegeben haben.
Den Gründungszuschuss oder irgend eine Hilfe (coaching oder sowas) wollte ich auch beantragen worauf sie aber meinte das gibt es nicht mehr und selbst wenn kann das jede ARGE entscheiden wie sie möchte.
Langsam bin ich wirklich am verzweifeln
Daher würde ich mich freuen wenn ich hier noch etwas Hilfe bekommen kann 
und zwar möchte ich hier gerne mal meinen Fall schildern und um Rat fragen ob das alles rechtens ist was die Sachbearbeiterin vorhat.
Und zwar habe ich am 05.07.12 ein Kleingewerbe im Nebenberuf angemeldet daraufhin wurde ich in eine Maßnahme gesteckt obwohl ich damals beim Antrag schon angegeben habe das meine Tätigkeit rund 30 Stunden wöchentlich umfasst. Nachdem das meine Sachbearbeiterin aber nicht verstanden hat das ich das alles zeitlich nicht schaffe habe ich mir eine Bestätigung geholt das ich das Nebengewerbe auf ein Hauptgewerbe ummelde und damit ging der Ärger los.
Ich gehe nebenbei noch auf 400 Euro Basis normal arbeiten und betreibe jetzt nebenbei noch einen kleinen Laden und muss nebenbei noch unsere Waren herstellen, was summa summarum eine Wochenarbeitszeit von rund 60 Stunden ergibt auf 6 Tage gerechnet.
Und nun hat sie mir noch bis Ende Februar zeit gegeben mich zu entscheiden ob ich das wieder als Nebengewerbe zurückmelden will oder als Hauptgewerbe lassen will, aber dann stünden mir keine Leistungen mehr zu und ich müsste mich abmelden.
Hier mal noch ein paar Eckdaten von uns:
- Familie mit 2 Kindern
- Beziehen schon die ganze Zeit Leistungen (50 Euro und Miete zahlt ARGE)
- Freundin ging davor arbeiten, bezieht jetzt Elterngeld
- Ich gehe noch auf 400 Euro Basis arbeiten
- Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit langen gerade um die Kosten zu decken
Die Sachbearbeiterin wollte es ja schon im Dezember abmelden, dabei habe ich mich aber gewehrt und gesagt das ich meine abmeldung nicht unterschreibe. Und das ich notfalls zum anwalt gehe weil ich das nicht verstehe, weshalb ich mich abmelden muss, daraufhin meinte sie das: Selbständige im Hauptgewerbe haben keinen Anspruch auf Leistungen! Und das sie ja die Anwälte hier alle kennt (sind ein kleines Dorf) und fast alle nur Mist erzählen.
Daher meine Frage wer hier recht hat, weil ich das ganze wirklich nicht verstehe. Wir waren jetzt beim Anwalt, der hat uns recht gegeben, genau so haben wir jetzt vier mal im Servicecenter die uns auch alle recht gegeben haben.
Den Gründungszuschuss oder irgend eine Hilfe (coaching oder sowas) wollte ich auch beantragen worauf sie aber meinte das gibt es nicht mehr und selbst wenn kann das jede ARGE entscheiden wie sie möchte.
Langsam bin ich wirklich am verzweifeln
