Hallo Forum,
ich bin selbständig (Kleinunternehmer nach §19) und bekam vor Weihnachten die Vordrucke über Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zugeschickt, worin ich Angaben zu meinen Einnahmen/Ausgaben von April bis Juni 2008 machen sollte.
Ich hatte dann einen Termin beim Sachbearbeiter. Der meinte, dass nur noch die Ausgaben und Einnahmen im Bewilligungszeitraum berücksichtigt werden können. Was ist denn nun, wenn der Bewilligungszeitraum von Februar bis Juli geht, ich aber im Januar Ware gekauft habe für 5000 EUR?
Dann habe ich ja nach deren Rechnung von Februar - Juli "tolle" Einnahmen und die Ausgaben für Ware werden in keinster Weise berücksichtigt.
Habt ihr eine Idee?
Jens
ich bin selbständig (Kleinunternehmer nach §19) und bekam vor Weihnachten die Vordrucke über Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zugeschickt, worin ich Angaben zu meinen Einnahmen/Ausgaben von April bis Juni 2008 machen sollte.
Ich hatte dann einen Termin beim Sachbearbeiter. Der meinte, dass nur noch die Ausgaben und Einnahmen im Bewilligungszeitraum berücksichtigt werden können. Was ist denn nun, wenn der Bewilligungszeitraum von Februar bis Juli geht, ich aber im Januar Ware gekauft habe für 5000 EUR?
Dann habe ich ja nach deren Rechnung von Februar - Juli "tolle" Einnahmen und die Ausgaben für Ware werden in keinster Weise berücksichtigt.
Habt ihr eine Idee?
Jens