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Hallo liebes Forum,
ich schreibe die Fragen einfach kurzerhand in fiktiver Form:
1. Person A hat starke Überarbeitserscheinungen. Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Schlaflosigkeit,...eben alles was zu einem umgangssprachlichen Burnout gehört.
Dies jedoch nicht erst seit gestern, sondern bereits über die letzten 12 - jedoch verstärkt sich das ganze progressiv.
Auch das Verhältnis zwischen AG und AN ist derzeit gespalten, diesem ging eine Anzeige bei der KK voraus, mit der Bitte um eine Sozialmedizinische Untersuchung während der letzten Krankheit.
Wohlgemerkt nach dem 5. Tag der AU !
Nun war Person A am Montag wieder arbeiten, den Termin zum Medizinischen Dienst musste er nicht wahrnehmen, da die Magen Darm Erkrankung zuvor schon weg war.
Person A wurde ins Büro bestellt und Ihm wurde gesagt es gäbe 2 Möglichkeiten.
Die erste Möglichkeit sei, dass Person A wieder 1000% gibt, wie zu seinen Anfangszeiten.
Das ist Person A jedoch aufgrund der körperlichen und geistigen Erschöpfung nicht möglich, auch der Wille hierfür fehlt ganz entscheidend, da zum einen ein Vertrauensbruch mit dem MD stattgefunden hatte und zum anderen kann man sich wortwörtlich den Allerwertesten aufreißen und bekommt als Dank trotzdem nur Schikane und Besserwisserei.
Person A hat also gesagt, das es Ihm nur möglich sei, 100% seiner verfügbaren Kräfte einzusetzen - was ja sehr variabel ausgelegt werden kann.
Die andere Möglichkeit ist die Kündigung. Mit den Worten: Hier mal zu spät, da nochmal = 2 Abmahnungen = Ciao !
In den gesamten 3 Jahren hat Person A jedoch keine einzige Abmahnung erhalten.
Das war im groben der Gesprächsinhalt auf das wichtigste reduziert.
Wie das Schicksal eben so spielt, hat Person A ausgerechnet heute 60 Minuten verschlafen - wohl aufgrund der extremen Schlaflosigkeit derzeit. Eine Abmahnung kam dafür allerdings noch nicht - keine Ahnung ob noch was folgt.
So...nun die eigentlich wichtigen Fragen hierzu:
Person A kann und will einfach nicht mehr in diesem Betrieb arbeiten, jede einzelne Sekunde sind der Horror. Jeder Morgen ist der pure Kampf mit dem inneren Schweinehund, der Müdigkeit und mit sich selbst.
Es gibt 3 Optionen
Da Person A jedoch keinerlei Rücklagen hat und bei Eigenkündigung definitiv eine 3- Monatige Sperre einsetzen würde, fällt diese Option wohl flach. ABER ...wenn er morgen kündigen sollte, und dies der Agentur auch morgen noch mitteilt, dass er ab 01.10.2017 arbeitsuchend ist, wie lange wäre die Sperrzeit dann? Zählen die 3 Monate ab dem 03.08.2017 - 03.11.2017? Oder beginnt diese Sperre erst zum 01.10.2017 und endet am 31.01.2018?
Person A geht auch fest davon aus, nicht auf Hilfe angewiesen zu sein - alles was Ihn wirklich kaputt macht, geht von diesem Arbeitsplatz aus. Er ist in der Höhle des Löwens gefangen. Alles was er möchte, ist nicht mehr an dieses verdammte Arbeitsplatz zu müssen. Dann geht es Ihm auch ohne Therapie wieder blendend.
Und nein, Person A ist nicht faul oder unwillig - ganze 2,5 Jahre ist er zufrieden und relativ glücklich zu dieser Arbeitsstelle gegangen. Würden andere Bedingungen herrschen, wäre das wohl auch weiterhin so gewesen.
Angenommen Person A sucht morgen nochmal das Gespräch mit der Geschäftsleitung und unterbreitet folgenden Vorschag:
Person A bietet dem AG eine Bezahlte Freistellung an. Person A würde vorschlagen, den Urlaub des Kollegen (bis 14.08) noch mit aktiver Mitarbeit zu überbrücken.
Eine Betriebsbedingte Kündigung seitens des AG kann dann zum 31.10.2017 erfolgen.
Da bis 31.10.2017 noch 8,5 Urlaubstage sowie 4,5 Tage in Form von Überstunden bestehen, würde die Freistellung also ab 27.08.2017 aktiv werden.
Wie aber sieht es hier mit den Herren und Damen der Arge aus? Ab wann gilt hierbei die Sperrzeit?
Hat vielleicht noch jemand einen heißen Tipp, wie Person A aus diesem Teufelskreis entfliehen kann, ohne eine Sperre seitens der Arge zu befürchten?
Herzlichen Dank
ich schreibe die Fragen einfach kurzerhand in fiktiver Form:
1. Person A hat starke Überarbeitserscheinungen. Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Schlaflosigkeit,...eben alles was zu einem umgangssprachlichen Burnout gehört.
Dies jedoch nicht erst seit gestern, sondern bereits über die letzten 12 - jedoch verstärkt sich das ganze progressiv.
Auch das Verhältnis zwischen AG und AN ist derzeit gespalten, diesem ging eine Anzeige bei der KK voraus, mit der Bitte um eine Sozialmedizinische Untersuchung während der letzten Krankheit.
Wohlgemerkt nach dem 5. Tag der AU !
Nun war Person A am Montag wieder arbeiten, den Termin zum Medizinischen Dienst musste er nicht wahrnehmen, da die Magen Darm Erkrankung zuvor schon weg war.
Person A wurde ins Büro bestellt und Ihm wurde gesagt es gäbe 2 Möglichkeiten.
Die erste Möglichkeit sei, dass Person A wieder 1000% gibt, wie zu seinen Anfangszeiten.
Das ist Person A jedoch aufgrund der körperlichen und geistigen Erschöpfung nicht möglich, auch der Wille hierfür fehlt ganz entscheidend, da zum einen ein Vertrauensbruch mit dem MD stattgefunden hatte und zum anderen kann man sich wortwörtlich den Allerwertesten aufreißen und bekommt als Dank trotzdem nur Schikane und Besserwisserei.
Person A hat also gesagt, das es Ihm nur möglich sei, 100% seiner verfügbaren Kräfte einzusetzen - was ja sehr variabel ausgelegt werden kann.
Die andere Möglichkeit ist die Kündigung. Mit den Worten: Hier mal zu spät, da nochmal = 2 Abmahnungen = Ciao !
In den gesamten 3 Jahren hat Person A jedoch keine einzige Abmahnung erhalten.
Das war im groben der Gesprächsinhalt auf das wichtigste reduziert.
Wie das Schicksal eben so spielt, hat Person A ausgerechnet heute 60 Minuten verschlafen - wohl aufgrund der extremen Schlaflosigkeit derzeit. Eine Abmahnung kam dafür allerdings noch nicht - keine Ahnung ob noch was folgt.
So...nun die eigentlich wichtigen Fragen hierzu:
Person A kann und will einfach nicht mehr in diesem Betrieb arbeiten, jede einzelne Sekunde sind der Horror. Jeder Morgen ist der pure Kampf mit dem inneren Schweinehund, der Müdigkeit und mit sich selbst.
Es gibt 3 Optionen
- Eigene Kündigung
Da Person A jedoch keinerlei Rücklagen hat und bei Eigenkündigung definitiv eine 3- Monatige Sperre einsetzen würde, fällt diese Option wohl flach. ABER ...wenn er morgen kündigen sollte, und dies der Agentur auch morgen noch mitteilt, dass er ab 01.10.2017 arbeitsuchend ist, wie lange wäre die Sperrzeit dann? Zählen die 3 Monate ab dem 03.08.2017 - 03.11.2017? Oder beginnt diese Sperre erst zum 01.10.2017 und endet am 31.01.2018?
- Das Gespräch mit dem Arzt suchen
Person A geht auch fest davon aus, nicht auf Hilfe angewiesen zu sein - alles was Ihn wirklich kaputt macht, geht von diesem Arbeitsplatz aus. Er ist in der Höhle des Löwens gefangen. Alles was er möchte, ist nicht mehr an dieses verdammte Arbeitsplatz zu müssen. Dann geht es Ihm auch ohne Therapie wieder blendend.
Und nein, Person A ist nicht faul oder unwillig - ganze 2,5 Jahre ist er zufrieden und relativ glücklich zu dieser Arbeitsstelle gegangen. Würden andere Bedingungen herrschen, wäre das wohl auch weiterhin so gewesen.
- Frei stellen lassen
Angenommen Person A sucht morgen nochmal das Gespräch mit der Geschäftsleitung und unterbreitet folgenden Vorschag:
Person A bietet dem AG eine Bezahlte Freistellung an. Person A würde vorschlagen, den Urlaub des Kollegen (bis 14.08) noch mit aktiver Mitarbeit zu überbrücken.
Eine Betriebsbedingte Kündigung seitens des AG kann dann zum 31.10.2017 erfolgen.
Da bis 31.10.2017 noch 8,5 Urlaubstage sowie 4,5 Tage in Form von Überstunden bestehen, würde die Freistellung also ab 27.08.2017 aktiv werden.
Wie aber sieht es hier mit den Herren und Damen der Arge aus? Ab wann gilt hierbei die Sperrzeit?
Hat vielleicht noch jemand einen heißen Tipp, wie Person A aus diesem Teufelskreis entfliehen kann, ohne eine Sperre seitens der Arge zu befürchten?
Herzlichen Dank