Hallo liebe Community,
habe leider einen Wasserschaden in meiner Wohnung verursacht (aus Versehen meine Abwaschspüle überlaufen lassen, das Ablaufsieb war verstopft - ist aber meine eigene Spüle).
Die Gebäudeversicherung hat den Schaden gegenüber der Baugesellschaft in Höhe von 3200 Euro bezahlt, diese soll ich nun der Gebäudeversicherung zurückzahlen.
Ist ja alles Rechtens... bin aber aufgrund von ALG 2 zahlungsunfähig.
Was passiert jetzt?
Zu welcdhem Rechtsanwalt sollte man gehen im Zweifelsfall?
Wie verhalte ich mich gegenüber der fordernden Versicherung?
In meinen Aufzeichnungen der Betriebskosten habe ich allerdings gesehen, das ich an den Kosten der Gebüdeversicherung und einer Haftpflichtversicherung beteiligt bin... hat das vielleicht positive Aussichten auf die Zahlungsforderung?
Habt ihr Erfahrungen oder Tipps, dann wäre ich euch sehr dankbar.
habe leider einen Wasserschaden in meiner Wohnung verursacht (aus Versehen meine Abwaschspüle überlaufen lassen, das Ablaufsieb war verstopft - ist aber meine eigene Spüle).
Die Gebäudeversicherung hat den Schaden gegenüber der Baugesellschaft in Höhe von 3200 Euro bezahlt, diese soll ich nun der Gebäudeversicherung zurückzahlen.
Ist ja alles Rechtens... bin aber aufgrund von ALG 2 zahlungsunfähig.
Was passiert jetzt?
Zu welcdhem Rechtsanwalt sollte man gehen im Zweifelsfall?
Wie verhalte ich mich gegenüber der fordernden Versicherung?
In meinen Aufzeichnungen der Betriebskosten habe ich allerdings gesehen, das ich an den Kosten der Gebüdeversicherung und einer Haftpflichtversicherung beteiligt bin... hat das vielleicht positive Aussichten auf die Zahlungsforderung?
Habt ihr Erfahrungen oder Tipps, dann wäre ich euch sehr dankbar.