schöneswetter
Elo-User*in
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- 30 August 2019
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Hallo,
bin neu und bitte um Hilfe! Vielen Dank schon mal im voraus!
Ich habe kommende Woche einen JC Termin zur Erstberatung / Antragstellung für Leistungen nach SGB II.
Dort möchte ich im Gespräch mitteilen, das ich zur Feststellung meiner Leistungsfähigkeit einen Termin zur Untersuchung beim (Amts-)Arzt haben möchte.
Grund: fühle mich nach eigener Einschätzung gesundheitlich in der Lage täglich eine Tätigkeit über 3 Stunden auszuüben – aber volle 8h traue ich mir z.Z. nicht zu. (Und das genau soll ein Arzt abklären…).
Meine Fragen hierzu:
-Gibt es daran etwas auszusetzen? Darf man rechtens darauf bestehen? Rat/Empfehlungen?
-Habe gelesen, dass es in soeinem Fall (bis Ärztliche Untersuchung / Vorliegen eines Gutachten) nicht zu einer EVB kommen darf. Kann das jemand bestätigen? ...habe Riesenangst via EVB / als VA von heute auf morgen in eine Vollzeit-Maßnahme/Job gesteckt zu werden! Das schaffe ich gesundheitlich schlichtweg nicht z.Z. (siehe auch weiter unten)!
-Habe Sorge, das Leistungen komplett nicht oder erst nach Ärztlichem Gutachten (was ja evtl. einige Wochen/Monate dauern kann?) bewilligt – oder eben -nicht- bewilligt wird? Hänge ich da finanziell „in der Luft“?
...etwas Hintergrund: nein ich bin kein Simulant! Habe einige Jahre vom privatem Vermögen gelebt welches nun bis auf Schonvermögen verbraucht ist. Meinen gesundheitlichen Zustand bezeichne ich als Laie mit eigenen Worten als schlecht (pysisch/psychisch).
Bis Dato wollte ich aber keine Ärztemarathons ablaufen – das hatte ich bereits Jahre zuvor reichlich gemacht – gesundheitliche Besserung hat das leider alles nicht mit sich geführt - habe resigniert. Ich habe meine Krankheiten (pysisch/psychisch) nun in den letzten Jahren als Privatier einfach ausgesessen. Heißt, es liegen derzeit keine Atteste/Befunde o.ä. von Ärtzen vor…
Ich kann hier wirklich jeden guten Rat gebrauchen! Habe schon viel gelesen hierzu, Unterschied SGB2 / SBG12, Erwebsfähigkeit >3h / <3h, usw. Bin da aber doch noch sehr wackelig mit dem Wissensstand. In den allermeisten Themen habe ich lesen können, wie ELOs zum Amts-Arzt „verdonnert“ wurden. Diese sind aber immer schon im Leistungsbezug drin gewesen während ich nun erst den Antrag stelle und von mir aus um Amts-Arzt bitten möchte...
schöneswetter
bin neu und bitte um Hilfe! Vielen Dank schon mal im voraus!
Ich habe kommende Woche einen JC Termin zur Erstberatung / Antragstellung für Leistungen nach SGB II.
Dort möchte ich im Gespräch mitteilen, das ich zur Feststellung meiner Leistungsfähigkeit einen Termin zur Untersuchung beim (Amts-)Arzt haben möchte.
Grund: fühle mich nach eigener Einschätzung gesundheitlich in der Lage täglich eine Tätigkeit über 3 Stunden auszuüben – aber volle 8h traue ich mir z.Z. nicht zu. (Und das genau soll ein Arzt abklären…).
Meine Fragen hierzu:
-Gibt es daran etwas auszusetzen? Darf man rechtens darauf bestehen? Rat/Empfehlungen?
-Habe gelesen, dass es in soeinem Fall (bis Ärztliche Untersuchung / Vorliegen eines Gutachten) nicht zu einer EVB kommen darf. Kann das jemand bestätigen? ...habe Riesenangst via EVB / als VA von heute auf morgen in eine Vollzeit-Maßnahme/Job gesteckt zu werden! Das schaffe ich gesundheitlich schlichtweg nicht z.Z. (siehe auch weiter unten)!
-Habe Sorge, das Leistungen komplett nicht oder erst nach Ärztlichem Gutachten (was ja evtl. einige Wochen/Monate dauern kann?) bewilligt – oder eben -nicht- bewilligt wird? Hänge ich da finanziell „in der Luft“?
...etwas Hintergrund: nein ich bin kein Simulant! Habe einige Jahre vom privatem Vermögen gelebt welches nun bis auf Schonvermögen verbraucht ist. Meinen gesundheitlichen Zustand bezeichne ich als Laie mit eigenen Worten als schlecht (pysisch/psychisch).
Bis Dato wollte ich aber keine Ärztemarathons ablaufen – das hatte ich bereits Jahre zuvor reichlich gemacht – gesundheitliche Besserung hat das leider alles nicht mit sich geführt - habe resigniert. Ich habe meine Krankheiten (pysisch/psychisch) nun in den letzten Jahren als Privatier einfach ausgesessen. Heißt, es liegen derzeit keine Atteste/Befunde o.ä. von Ärtzen vor…
Ich kann hier wirklich jeden guten Rat gebrauchen! Habe schon viel gelesen hierzu, Unterschied SGB2 / SBG12, Erwebsfähigkeit >3h / <3h, usw. Bin da aber doch noch sehr wackelig mit dem Wissensstand. In den allermeisten Themen habe ich lesen können, wie ELOs zum Amts-Arzt „verdonnert“ wurden. Diese sind aber immer schon im Leistungsbezug drin gewesen während ich nun erst den Antrag stelle und von mir aus um Amts-Arzt bitten möchte...
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