Seit Oktober Zeitarbeit, lange krank und trotzdem keine Kündigung, verstehe ich nicht.

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anonymERF

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Guten Tag,

ich bin seit dem 4. Oktober 2017 bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und seit dem 9. Oktober 2017 wegen Panikattacken und Depression krank geschrieben. Bis zum 31. Oktober bezahlt ja die Krankenkasse.

Was mich aber verwundert, mein Arbeitgeber muss ja nun seit dem 1. November die nächsten 6 Wochen den Lohn bei Krankheit bezahlen und bis gestern war klar, dass ich bis zum 10.11.2017 krank geschrieben bin, heute habe ich eine neue AU bis zum 24.11.2017 abgeschickt.

Bis gestern habe ich keine Kündigung bekommen, obwohl ich in der Probezeit drin bin, aber einen befristeten Vertrag bis zum 22.12.2017, was mein Wunsch war.

Wieso kündigt die Zeitarbeit mich nicht?

Ich meine, ich habe nur 3 Arbeitstage gearbeitet und bin seitdem krank - war von mir nicht eingeplant, kam leider so - und nun muss der Arbeitgeber seit dem 1. November mich trotz Krankheit bezahlen, da verstehe ich es nicht, wieso ich nicht gekündigt werde, immerhin koste ich der Firma eine Menge Geld. Oder sind die jungen Mitarbeiter im Büro nicht wissend, dass man auch kranke Mitarbeiter durch die Probezeit kündigen kann. Oder warten die notfalls ab, bis der Vertrag am 22.12 abläuft, was aber noch ein schlechtes Geschäft wäre.

Wieso ich die Frage hier stelle? Weil ich Angst habe, dass der Arbeitgeber meine Lohnfortzahlung nicht zahlen will und deshalb mir Sorgen mache. Weil ich verstehe die Zeitarbeitsfirma nicht, wieso sie mich nicht kündigt und habe daher einen bösen Verdacht.
 

franky0815

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könnte es sein das die zaf dich noch garnicht angemeldet hat und somit auch keine grund für eine kündigung sieht?

kannst du bei deiner kk erfragen ob die dich angemeldet haben.
 
E

ExUser 2606

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Ich bin mir auch nicht sicher, dass Dein AG jetzt Lohnfortzahlung leisten muss.

Ist das wirklich so? Ich dachte, wenn man einemal im Krankengeld ist, dann bleibt man da.
 

anonymERF

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Ich bin schon seit ca. 13. Oktober angemeldet bzw. kam dann die Anmeldung an.

Heute hat die Krankenkasse die Daten erhalten für das Krankengeld in den ersten 28. Tagen, also wenn man bei Neueinstellung in den ersten 28 Tagen krank wird, bezahlt ja die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber.

Nach Recherche von mir und Auskunft der Krankenkasse, bezahlt der Arbeitgeber die Lohn bei Krankheit nach den 28. Tagen 6 Wochen lang und dann wieder die Krankenkasse.

Also würde ich seit dem 1. November wieder das Geld vom Arbeitgeber wieder bekommen, also zum 15. Dezember, auch wenn ich krank wäre.

Somit müsste die Krankenkasse ab dem 13. Dezember wieder bezahlen.

Das wäre für mich auch finanziell ein Albtraum.
 

franky0815

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Nach Recherche von mir und Auskunft der Krankenkasse, bezahlt der Arbeitgeber die Lohn bei Krankheit nach den 28. Tagen 6 Wochen lang und dann wieder die Krankenkasse.

Also würde ich seit dem 1. November wieder das Geld vom Arbeitgeber wieder bekommen, also zum 15. Dezember, auch wenn ich krank wäre.

vll. weiss der noch nix von seinem glück.
 

qwertz123

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Habe mal gehört dass man befristete Verträge nicht einfach so kündigen darf (als AG ) bin mir jetzt aber nicht sicher.
Trotzdem müsstest du in deinem Fall sogar noch Probezeit haben.
Ist mir also nicht verständlich.
 

anonymERF

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Der Vertrag hat eine Probezeit, aus diesem Grund könnte der Arbeitgeber mich mit einer Frist von einer Woche kündigen.

Daher, ich habe denen 3 Tage gearbeitet und 3 Stunden auf den Zeitkonto. Bis heute (10.11) muss der Arbeitgeber - aber mit den 3 Tagen gerechnet - insgesamt 11 Arbeitstage (mit Krankheit gerechnet bis heute) bezahlen. Somit bin ich schon jetzt ein Minus-Geschäft, wenn die Firma das doppelte vom Stundenlohn vom Kunden bekommt.

Wenn die schlau sind, kündigen die mich nun, mal sehen, was im Samstag und Montag im Briefkasten drin ist. Sollte ich bis Dienstag nichts bekommen, sind die wohl ziemlich unwissend. Oder ein Gesetz steht im Weg, was aber bei Probezeit unmöglich ist.

Ich schau mal nach, ob man befristete Arbeitsverträge kündigen kann, wenn nicht, hoffe ich, dass der Arbeitgeber meine AU -Tage ab 1. November auch zahlen will, also dass ich nicht vor dem Arbeitsgericht ziehen muss.
 

erwerbsuchend

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Wieso kündigt die Zeitarbeit mich nicht?

Es gibt für die ZAF keine Pflicht, einen AU -geschriebenen AN zu kündigen.
Wenn du Pech hast, wird die ZAF noch länger mit der Kündigung warten, nach dem Motto: Mal sehen, wer länger aushält. Es könnte daher sein, dass diese ZAF darauf setzt, dass du entweder irgendwie zur Besinnung kommst und freiwillig arbeitest oder die Kündigung von deiner Seite ausgeht. Die ZAF wissen halt auch, dass bei einer Eigenkündigung entweder eine Sperre von 12 Wochen für ALG 1 oder eine Sanktion von 30% für 3 Monate bei ALG 2 eintritt.

Habe mal gehört dass man befristete Verträge nicht einfach so kündigen darf (als AG ) bin mir jetzt aber nicht sicher.

Auch befristete Arbeitsverträge können von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auch vor Ablauf gekündigt werden. Warum sollte das nicht gehen, sofern man es nicht vertraglich ausgeschlossen hat?
 
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Warum die Leihbude bis jetzt noch keine Kündigung ausgesprochen hat, wird dir außer dem Sklavenhalter niemand sagen können. Versuche bis 22.12. durchzuhalten. Danach würde ich Zeitarbeit umgehen. Dann brauchst du dir deswegen in Zukunft keine Gedanken mehr machen. Beziehst du ab 23.12. (wieder) ALG2?
 

Doppeloma

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Hallo anonymERF,

ich bin seit dem 4. Oktober 2017 bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und seit dem 9. Oktober 2017 wegen Panikattacken und Depression krank geschrieben. Bis zum 31. Oktober bezahlt ja die Krankenkasse.

Die Krankenkasse muss auch weiter zahlen, wie kommst du darauf, dass der AG nun Lohnfortzahlung leisten müsste, dein Anspruch auf Lohnfortzahlung war doch noch gar nicht entstanden ... ???

Das tritt gesetzlich erst ein wenn du mindestens 4 Wochen auch aktiv gearbeitet hast in der Firma und nicht wenn du schon nach wenigen Tagen AU geschrieben wirst. :icon_evil:

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Quelle

§ 3 EntgFG - Einzelnorm

Was mich aber verwundert, mein Arbeitgeber muss ja nun seit dem 1. November die nächsten 6 Wochen den Lohn bei Krankheit bezahlen und bis gestern war klar, dass ich bis zum 10.11.2017 krank geschrieben bin, heute habe ich eine neue AU bis zum 24.11.2017 abgeschickt.

Daran ist also gar nichts "verwunderlich", du hast keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung erworben, warum sollte der jetzt nach 4 Wochen eintreten können, du warst doch schon krank und hast nicht wenigstens 4 Wochen gearbeitet seit der Arbeitsaufnahme. :icon_evil:

Du hast Anspruch auf den Lohn für die paar Tage bis zum Beginn der AU und das war es auch schon ... danach hast du ja bereits Krankengeld-Anspruch an die KK gehabt also ist es dem AG doch egal, die Zeit bis zum Ende deiner Befristung auch noch ganz gemütlich abzuwarten.

Bis gestern habe ich keine Kündigung bekommen, obwohl ich in der Probezeit drin bin, aber einen befristeten Vertrag bis zum 22.12.2017, was mein Wunsch war.

Weil es dein Wunsch war zu befristen muss der AG dich doch nicht vorher kündigen (wollen), wenn das Ende des Arbeitsvertrages sowieso schon absehbar ist ... :idea:

Wieso kündigt die Zeitarbeit mich nicht?

Muss doch Keiner machen, du kostest den AG doch NICHTS aktuell, solltest du noch wieder gesund werden vor dem 22.12., dann musst du dich dort melden und deine Arbeitskraft wieder anbieten.

Bleibst du weiter AU bis das Arbeitsverhältnis sowieso beendet ist, dann kann der AG sich doch die Mühe sparen dich zu kündigen, der Vertrag läuft aus und du bist wieder arbeitslos.

Ich meine, ich habe nur 3 Arbeitstage gearbeitet und bin seitdem krank - war von mir nicht eingeplant, kam leider so - und nun muss der Arbeitgeber seit dem 1. November mich trotz Krankheit bezahlen, da verstehe ich es nicht, wieso ich nicht gekündigt werde, immerhin koste ich der Firma eine Menge Geld.

Du kostest den AG nur noch "ein müdes Lächeln", der muss dich NICHT bezahlen weil du diese 4 Wochen nicht mal gearbeitet hast ... :icon_evil:

Oder sind die jungen Mitarbeiter im Büro nicht wissend, dass man auch kranke Mitarbeiter durch die Probezeit kündigen kann. Oder warten die notfalls ab, bis der Vertrag am 22.12 abläuft, was aber noch ein schlechtes Geschäft wäre.

Du bist wohl leider Derjenige der keine Ahnung hat, wie das mit der Lohnfortzahlung so zu laufen hat, die kann sich nur aus aktiver Arbeit beim AG (mindestens 4 Wochen) ergeben und nicht aus Krankengeld-Bezug weil man schon nach wenigen Tagen AU gewesen ist.

Kranke Mitarbeiter kann man jederzeit genau so kündigen wie Gesunde, in der Probezeit geht das nur schneller (kürzere Kündigungsfristen) aber später geht das auch ... so sehr viel Ahnung hast du insgesamt nicht vom Arbeitsrecht ...

Wieso ich die Frage hier stelle? Weil ich Angst habe, dass der Arbeitgeber meine Lohnfortzahlung nicht zahlen will und deshalb mir Sorgen mache.

Der muss die Lohnfortzahlung schon gesetzlich gar nicht leisten, egal ob dir das Sorgen bereitet oder nicht, du hast aber weiter Anspruch auf Krankengeld von der KK so lange dein Arzt meint dass du Arbeits-Unfähig bist.

Auch über das Ende deines Arbeitsvertrages hinaus, du solltest aber die AfA zeitnah dazu informieren, dass du ab dem 23.12. wider arbeitslos bist aber vorerst noch AU ...

Weil ich verstehe die Zeitarbeitsfirma nicht, wieso sie mich nicht kündigt und habe daher einen bösen Verdacht.

Welchen "bösen Verdacht" hast du denn, die ZAF macht doch nichts falsch im Moment und wenn dein befristeter Vertrag beendet ist, brauchst du nur noch dafür sorgen, dass deine paar Tage Arbeit auch bezahlt wurden, mehr Ansprüche hast du nicht an den AG .

MfG Doppeloma
 
E

ExitUser12345

Gast
[...]
Wieso kündigt die Zeitarbeit mich nicht?

Ich meine, ich habe nur 3 Arbeitstage gearbeitet und bin seitdem krank - [...]

Die Lösung ist einfach.

Momentan zahlt nicht die ZAF deinen Lohn, sondern du bekommst von der Krankenkasse dein Geld. Die ZAF hätte nur zahlen müssen, wenn du zuvor 4 Wochen am Stück gearbeitet hättest (§ 3 III EntgFG).

Daher kann auch angenommen werden, dass die ZAF einfach abwartet, bis du wieder einsatzbereit bist.

:icon_pause:
 

Babuu

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Hallo,
das gleiche hatte ich auch schon mit einer Zeitarbeitsfirma. Ich habe dort 3 Tage gearbeitet und bin dann krank geworden. Die ersten 4 Wochen zahlt die KK weil man noch keine 4 Woche im Unternehmen ist.
Nach diesen 4 Wochen MUSS der Arbeitgeber für 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten, danach tritt wieder die KK mit Krankengeld ein.
Mich hat die Firma damals genau pünktlich zur 4 Wochenfrist gekündigt, dh. zu dem Zeitpunkt wo sie gewusst haben das ich länger als 4 Wochen krank bin und sie dann für 6 Wochen hätten zahlen müssen.
Das die Firma in dem Fall gar nicht zahlen muss ist so nicht richtig.
Innerhalb der ersten 4 Wochen AU zahlt die KK , ab der 5. Woche für insgesamt 6 Wochen zahlt die Firma Lohnfortzahlung, dann gibt es wieder Krankengeld.
 
E

ExUser 1309

Gast
Kerstin, ich denke die ZAF , wie die meisten AG , kennen das schon von anderen Langzeitarbeitslosen und reagieren dann irgendwann entsprechend. Ist nur die Frage, was dann passiert, auch ob sie gefördert werden vom JC .

Fehler darf ich keinen machen, wie verspätet mit irgendwas melden oder etwas versäumen ( Arbeiten gehen nach Krankenschein z.b.) oder sonst was, das verursacht schnell eine Sperre oder hat anderweitige Konsequenzen.
 

Doppeloma

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AW: Seit Oktober Zeitarbeit, lange krank und trotzdem keine Kündigung, verstehe ich nicht.

Hallo Gast,

Hat da nicht jemand die Gesetzesgrundlage zur Hand?

Die gesetzliche Grundlage habe ich ja oben verlinkt, daraus geht allerdings auch nicht genau hervor, ob in der Zeit (4 Wochen Wartefrist) nun gearbeitet werden muss oder der reine Bestand des Arbeitsvertrages schon genügt, um tatsächlich nach 4 Wochen (seit Beginn des Arbeitsvertrages) dann Lohnfortzahlung erhalten zu müssen.

Bisher war mir das nicht anders bekannt, allerdings wird auch sonst nirgendwo klar geschrieben wie es nun wirklich sein soll, es besteht also durchaus eine mehrdeutig auslegungsfähige Rechts-Unsicherheit.

Hier mal eine Info (für Arbeitgeber) der TK dazu, ob die KK des TE das auch so sehen wird wäre wohl dort direkt zu klären UND beim AG sollte man vielleicht auch mal direkt nachfragen, ob er diese Verpflichtungen kennt und wie er das jetzt umsetzen wird.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | TK

Einfach nur abwarten, ob alle nun tun werden was sie wahrscheinlich / vielleicht tun müssten, ist sicher der falsche Weg.

Ich erinnere mich inzwischen an andere Fälle hier im Forum, wo es dann auch massive Probleme gab, weil der AG nicht (mehr) zahlen wollte und die KK auch nicht weil sie den AG für zuständig hält nach 4 Wochen "Betriebszugehörigkeit" ... :icon_kinn:

Im Ergebnis steht der kranke Betroffene dann vorerst ohne Geld da ...

MfG Doppeloma
 

faalk

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Die Lösung ist einfach

Stimmt. Darauf wird aber wohl die ZAF nicht warten. Ausser die haben zu viel Geld.

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Ist der Arbeitnehmer auch nach der vierten Beschäftigungswoche weiter arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort.


Moderationshinweis...


Quelle: https://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-arbeitgeber/entgeltfortzahlung/krankheit/343706

Bitte in Zukunft selbst für die Quellenangaben sorgen.

Gruß TazD



 

franky0815

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Da gibts sehr viele Quellen, die das so aussagen.

darum geht es mir garnicht, ich finde wenn ich einen text zitiere den ich von einer webseite habe dann kann man auch die quelle dazu nennen, dass ich mir das selbst suchen kann weiss ich auch.

wenn der text jetzt zb. von buzzer.de oder dejure stammt sehe ich das als verbindlich an und muss dann garnicht mehr auf die suche gehn.
 

anonymERF

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AW: Seit Oktober Zeitarbeit, lange krank und trotzdem keine Kündigung, verstehe ich nicht.

Danke für alle Eure Antworten. Ich habe heute meine erste Abrechnung erhalten, wo die mir sogar ein Teil meines Zeitkonto ausgezahlt haben. Auf die nächste Abrechnung im Dezember bin ich gespannt, da nun der Arbeitgeber seit 1. November mich bezahlen muss und heute bei der Post keine Kündigung dabei war.

Und das Gesetz ist ziemlich klar:

§ 3 Abs. 3 EFZG).
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Mein Arbeitsverhältnis - mein Arbeitsvertrag - besteht seit dem 4. Oktober 2017. Sogar ein betroffener User hat in diesem Thread was ähnliches gehabt und bestätigt somit, dass mein Arbeitgeber seit dem 1. November 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.

Man muss dabei sagen, ich war vor der Arbeitsaufnahme bei einer Beratungsunternehmen bzw. bei einer Jobcenter-Maßnahme, wo ich pro Woche zwei Mal für ein Beratungstermin wegen Bewerbungen usw vorbei kommen sollte.

Auch haben die meine Bewerbungen über ihre E-Mails abgeschickt. Soweit ich weiß, erhält die Beratungsfirma einen Bonus, wenn ich länger als 6 Wochen arbeite.

Vielleicht hat die Beratungsfirma ja einen Deal mit den Zeitarbeitsfirmen, dass sie sich den Bonus teilen.

Oder weil ich wahrscheinlich seit kurzen als Langzeitarbeitslose gelte, bekommt mein Arbeitgeber Zuschuss.

Alles nur Theorien. Oder mein Arbeitgeber will mir keinen Lohn während der Krankheit ab dem 1. November bezahlen, in diesem Fall müsste ich vor dem Arbeitsgericht.

Ich werde ja am 24. November wieder beim Arzt sein, da wird je meine AU verlängert, habe erst am 5. Dezember einen Termin beim Psychologen. Dann muss ich je den Arbeitgeber anrufen, dann kann ich ja wegen den Lohn während der Krankheit fragen und so schauen, ob ich was vor haben, dann kann ich den Arbeitgeber direkt mit rechtlichen Maßnahmen drohen und verhindere dadurch vielleicht das Szenario.

Und daher muss ich mich auch nicht beim Jobcenter melden, weil ich schon damit rechne, dass ich auch nach dem Ende des Vertrages krank sein werde, dann müsste die TK bezahlen und dann sagt das Jobcenter je zu recht, kommen sie wieder, wenn sie wieder gesund sind, dann sind wir für sie zuständig.

Übrigens habe ich nicht immer meinem Arbeitgeber fernmündlich mitgeteilt, dass ich eine neue AU habe, sondern teilweise nur vorab per E-Mail, aber das immer am gleichen Tag. Und E-Mails kann ich heute rechtlich auch als pünktliche Zustellung durchsetzen. Machen selbst die Kanzleien neben Fax. Auch habe ich nicht immer geschafft, am letzten AU -Tag bis 12.3o Uhr eine neue AU und Mitteilung zu senden, manchmal danach. Aber selbst da ist der Arbeitgeber nicht dazu berechtigt meinen Lohn während der Krankheit nicht zu bezahlen.

Also insgesamt. Ich verstehe meinen Arbeitgeber nicht, habe nur bisschen Angst, dass ich im Dezember finanziell ein Problem habe, weil ich eine Rechtsstreit führen muss.

Was meint Ihr?

EDIT/NACHTRAG:

Ich habe diesen Artikel gefunden: Lohnfortzahlung: Im ersten Monat krank? Wer zahlt Krankengeld?

Um Ihre Lohnfortzahlung im ersten Monat ohne Ausfälle sicherzustellen, sollten Sie sich nach der Krankmeldung direkt an Ihre Krankenversicherung wenden. Auf dem Postweg oder in einem persönlichen Gespräch klären Sie Ihren Anspruch auf Entgeldfortzahlung und können gleichzeitig mögliche Therapien oder Behandlungsmöglichkeiten absprechen.

Schließlich ist nicht nur die Zahlung Ihres Lohns von großer Wichtigkeit, sondern auch Ihre schnelle Genesung. Entscheidend ist, dass Sie schnell reagieren und Ihre Krankenkasse in Kenntnis setzen. Gleichzeitig sollten Sie sich nach Ablauf der vierwöchigen Frist an Ihren Arbeitgeber wenden, um die weitere Lohnfortzahlung abzuklären. Übrigens gilt auch in der Probezeit direkt nach Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle mit wenigen Ausnahmen, dass Sie im Krankheitsfall nicht kündbar sind.

UND:

Am letzten Freitag habe ich einen Anruf von einer Gesundheitsfirma erhalten, ob sie bei meiner Krankheit helfen können. Leider habe ich da ein wenig gepennt und haben so erfahren, dass ich wegen Depression und Panikattacken krank geschrieben bin. Die Nummer haben sie vom Arbeitgeber.
 

franky0815

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Am letzten Freitag habe ich einen Anruf von einer Gesundheitsfirma erhalten, ob sie bei meiner Krankheit helfen können. Leider habe ich da ein wenig gepennt und haben so erfahren, dass ich wegen Depression und Panikattacken krank geschrieben bin. Die Nummer haben sie vom Arbeitgeber.

das is aber mal ein ganz eklatanter fall von datenweitergabe der zaf , da solltest du energisch gegen vorgehn, wer weiss was die noch alles weitergeben.
 

noillusions

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Am letzten Freitag habe ich einen Anruf von einer Gesundheitsfirma erhalten, ob sie bei meiner Krankheit helfen können. Leider habe ich da ein wenig gepennt und haben so erfahren, dass ich wegen Depression und Panikattacken krank geschrieben bin. Die Nummer haben sie vom Arbeitgeber.

Was ist eine Gesundheitsfirma?

Wie sind die vorgegangen, dass du ihnen das gesagt hast, ich meine, ich meine, ich würde mich ausgefragt fühlen und mauern.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
das is aber mal ein ganz eklatanter fall von datenweitergabe der zaf , da solltest du energisch gegen vorgehn, wer weiss was die noch alles weitergeben.
Ja ist klar, wenn geklärt ist, was der TE im Arbeitsvertrag unterschrieben hat und was evtl. Betriebsvereinbarungen aussagen.

Ich lese im Moment nur die Weitergabe der Telefonnummer und das der Mitarbeiter evtl. Hilfe benötigt.

Leider arbeiten immer mehr Firmen mit so einem vermeintlichen Hilfsangebot, auch grosse seriöse Firmen!

Das hat nichts mit Zaf zu tun.

Die Auskunftfreude des TE ist natürlich dumm, sorry aber muss man so klar sagen.

Edit: Da spielen viele in dem Markt, in unterschiedlichen Ausprägungen.

https://www.personalwirtschaft.de/a...ersichten/pwt_2015_09_marktuebersicht_BGM.pdf

Der Fall hier ist wahrscheinlich Employee Assistance, also quasi Rundumbetreuung, da kann man auch als AN aktiv anrufen, wenn man Probleme hat.
Eigentlich sollten die alle den Datenschutz beachten, also der AG bekommt keine Gesundheitsdaten.

Das glaube ich nach meiner Erfahrung auch, zumindest bei den zertifizierten Firmen, sonst könnten die sofort zumachen.

Trotzdem würde ich denen nichts sagen, aus Prinzip schon.
 
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