Claudita62
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Einen guten Tag wünsche ich Euch,
bin seit dem Monat Oktober 2019 durchgehend AU. Diese werden auch immer zeitnah an den SB mit Nachweis versendet. In meiner EGV werden monatlich 6 Bewerbungen gefordert, die ich zur Zeit auch noch immer schreibe, da in der EGV geschrieben steht "Erkrankungen befreien nicht grundsätzlich von Bewerbungsbemühungen". Da ich nicht körperlich erkrankt bin, ist es mir grundsätzlich möglich, diese Bewerbungen zu schreiben. Ich hatte in der Vergangenheit meiner Krankschreibung auch schon Termine für Vorstellungsgespräche. Diese habe ich aber nicht wahrgenommen (abgesagt), da es in meinen Augen keinen Sinn macht, sich dort persönlich vorzustellen, da meine Erkrankung kein einfacher "Schnupfen" ist und auch in den nächsten Monaten erstmal keine Besserung eintreten wird. Die abgesagten Vorstellungstermine waren keine VV vom SB, sondern von mir selber gesucht.
Soll ich weiterhin meine Vorgabe bzgl. der Bewerbungsbemühungen erfüllen, obwohl ich dann bei evtl. Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch, diese absagen werde. (Anmerkung: welcher AG ist an einem AN interessiert, der AU ist und auch keine Aussage treffen kann, wann man evtl. wieder arbeitsfähig ist) Bekomme ich evtl. eine Sanktion, wenn ich ab sofort meine sechs Bewerbungen im Monat nicht mehr schreibe. Soll ich hier das Gespräch mit dem SB suchen?? Der SB weiss, dass ich eine Gleichstellung habe und anhand der AU (behandelnder Arzt) , kann er sich bestimmt vorstellen, was mich da so aus der Bahn wirft.
Mein SB schickt mir natürlich VV (ZAF) trotz der vorliegenden AU. Darauf bewerbe ich mich natürlich, so wie ich es hier im Forum gelesen habe. Von den ZAF habe ich bis jetzt daraufhin noch keinen Termin zu einem Vorstellungsgespräch bekommen.
Freue mich von Euch Tips zu bekommen, wie ich mich hier am besten verhalten soll/muss....
bin seit dem Monat Oktober 2019 durchgehend AU. Diese werden auch immer zeitnah an den SB mit Nachweis versendet. In meiner EGV werden monatlich 6 Bewerbungen gefordert, die ich zur Zeit auch noch immer schreibe, da in der EGV geschrieben steht "Erkrankungen befreien nicht grundsätzlich von Bewerbungsbemühungen". Da ich nicht körperlich erkrankt bin, ist es mir grundsätzlich möglich, diese Bewerbungen zu schreiben. Ich hatte in der Vergangenheit meiner Krankschreibung auch schon Termine für Vorstellungsgespräche. Diese habe ich aber nicht wahrgenommen (abgesagt), da es in meinen Augen keinen Sinn macht, sich dort persönlich vorzustellen, da meine Erkrankung kein einfacher "Schnupfen" ist und auch in den nächsten Monaten erstmal keine Besserung eintreten wird. Die abgesagten Vorstellungstermine waren keine VV vom SB, sondern von mir selber gesucht.
Soll ich weiterhin meine Vorgabe bzgl. der Bewerbungsbemühungen erfüllen, obwohl ich dann bei evtl. Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch, diese absagen werde. (Anmerkung: welcher AG ist an einem AN interessiert, der AU ist und auch keine Aussage treffen kann, wann man evtl. wieder arbeitsfähig ist) Bekomme ich evtl. eine Sanktion, wenn ich ab sofort meine sechs Bewerbungen im Monat nicht mehr schreibe. Soll ich hier das Gespräch mit dem SB suchen?? Der SB weiss, dass ich eine Gleichstellung habe und anhand der AU (behandelnder Arzt) , kann er sich bestimmt vorstellen, was mich da so aus der Bahn wirft.
Mein SB schickt mir natürlich VV (ZAF) trotz der vorliegenden AU. Darauf bewerbe ich mich natürlich, so wie ich es hier im Forum gelesen habe. Von den ZAF habe ich bis jetzt daraufhin noch keinen Termin zu einem Vorstellungsgespräch bekommen.
Freue mich von Euch Tips zu bekommen, wie ich mich hier am besten verhalten soll/muss....