Hallo zusammen.
Mein Problem ist etwas langatmiger zu erklären. Deswegen schnappt euch erstmal einen Kaffee oder Tee, bevor ihr den Text lest
Der Vorlauf Seit ca. Mitte Oktober 2017 habe ich einen 450-Euro-Job gefunden. Mein Arbeitgeber erstattet mir die
Fahrtkosten (Fahrkarte des ÖPNVs), die ich immer vorstrecke. Die
Fahrtkosten werden aus steuerrechtlichen Gründen auf meiner Lohnabrechnung aufgeführt. Leider werden Diese dort als "Zuschuss" vermerkt.
Darüber hinaus trete ich die Rentenversicherungsbeiträge freiwillig vom Brutto-Lohn ab, bei einem Minijob kann man das ja frei entscheiden.
Mein Netto-Lohn beträgt seit November 433,35 Euro.
Aktueller Stand Die Leistungsabteilung rechnet mir seit Mitte Oktober die
Fahrtkosten als Einkommen an und berücksichtigt auch nicht den RV-Anteil. Gegen die ersten beiden Bescheide habe ich
Widersprüche eingelegt, der erste
Widerspruch wurde abgelehnt.
Außerdem verlangt die Leistungsabteilung von meinem Arbeitgeber Bar-Quittungen über den Erhalt des Fahrtkostenzuschusses, obwohl dieser bereits auf der Lohnabrechnung steht. Mein Arbeitgeber ist nicht gerade begeistert, mir jeden Monat eine Quittung auszustellen, weil dafür eigentlich auch keine Zeit da ist. (Bin ebenfalls genauso wenig begeistert.) Ich händige diese, neben dem Kontoauszug und der Lohnabrechnung jedoch jeden Monat brav in Kopie aus.
Im Januar habe ich dann jetzt den aktuellsten Bescheid bekommen. Dieser ist anonymisiert unten zu finden.
Die Leistungsabteilung hat einmal vom Brutto-Lohn plus
Fahrtkosten den Freibetrag abgezogen und dann das Gleiche nochmal mit dem Netto-Lohn gemacht. Man hat dann herausgerechnet, dass sie unserer Bedarfsgemeinschaft zu viel bezahlt haben und fordern das Geld von uns zurück. Anstatt das in einen Brief zu schreiben und die Gesamtsumme zu nehmen, hat jede Person einen Brief mit dem jeweiligen Anteil als "Rechnung" erhalten. Auch das ist unten im Anhang. Der Betrag muss also mal zwei multipliziert werden. Das ist das Einkommen aus den
Fahrtkosten .
Zusammenfassung: Ich gehe arbeiten und bekomme noch weniger vom Regelbedarf. Mit der Leistungsabteilung streite ich darum, dass sie die Erstattung der
Fahrtkosten als solches anerkennen und den Rentenversicherungsanteil
nicht anrechnen.
Dabei berufe ich mich wegen der
Fahrtkosten auf
SG Dortmund, 04.04.2016 - S 31 AS 2064/14 - dejure.org und
https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Detmold_S-18-AS-87112_Fahrtkostenerstattung-durch-den-Arbeitgeber-ist-kein-Einkommen-im-Sinne-des-SGB-II.news20874.htm (Gerichtsurteile, wonach eine Fahrtkostenerstattung kein Einkommen ist).
Was ich bereits herausgefunden habe (und was mich nicht unbedingt schlauer macht): Es ist unüblich, dass ein
AG die
Fahrtkosten erstattet, das kenne man so in der Leistungsabteilung nicht, also wird dieser Posten grundsätzlich als Einkommen genommen - egal, welche Belege vorliegen.
Es ist unüblich, dass
ALG II -Empfänger von einem 450 Euro-Job den RV-Anteil freiwillig abtreten, also werden die Freibeträge grundsätzlich vom Brutto-Lohn abgerechnet.
Solange ich die Fahrkosten erstattet bekomme, muss ich mich mit denen um ein paar Euro streiten. Bin drauf und dran, meinem Arbeitgeber darum zu bitten, die
Fahrtkosten nicht mehr zu erstatten. Und langsam habe ich auch keine Lust mehr, mich mit meinem
JC deswegen auseinander zu setzen
Stimmt der Bescheid so?
Viele Grüße, ich danke euch im Voraus für eure Arbeit, es grüßt
Petite Biscuit
