Seit Jobaufnahme (450 Euro-Job) nur Probleme mit der Leistungsabteilung

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ExUser 32211

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Bezugnahme auf aktuellen Widerspruch in einem Bescheid (ALG II )

Guten Abend :)

Habe im Internet leider hierzu nichts gefunden. Deswegen hier mein kurzes Anliegen.

Wenn in einem ALG II -Leistungsbescheid unten auf der ersten Seite Bezug auf einen laufenden Widerspruch gegen den vorherigen Bescheid genommen wird mit dem Sätzlein

Ihrem Widerspruch vom ... ist hiermit abgegolten

ist das dann rechtsgültig?:icon_kratz: Bisher war ich immer davon ausgegangen, dass erst ein Ablehnungsbescheid von der Widerspruchsstelle kommt. Bisher kam aber.. ja, nichts :icon_confused:

Vielen Dank im Voraus, wünsche einen ruhigen Abend,

Petite Biscuit
 

Hartzeola

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AW: Bezugnahme auf aktuellen Widerspruch in einem Bescheid (ALG II )

Bisher war ich immer davon ausgegangen, dass erst ein Ablehnungsbescheid von der Widerspruchsstelle kommt.

Nennt sich Widerspruchsbescheid. Gegenteil ist Abhilfebescheid-es wird dir Recht gegeben. Müsste drauf stehen, was für ein Bescheid das ist.
 
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Gelöschtes Mitglied 41016

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Helga40

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AW: Bezugnahme auf aktuellen Widerspruch in einem Bescheid (ALG II )

ist das dann rechtsgültig?

Natürlich. Bevor der Widerspruch in der Rechtsbehelfsstelle landet, dürfte er im Großteil der Jobcenter erstmal der entsprechenden Verwaltungsabteilung zur Abhilfeprüfung zugeführt werden (zweistufiges Verfahren). Wenn die Verwaltungsabteilung dem Widerspruch statt gibt, landet er erst gar nicht in der Rechtsbehelfsstelle. Und zurückzuweisen ist ja nichts, wenn man einsieht, einen Fehler gemacht zu haben.

Auf die Bezeichnung des Bescheides kommt es dabei nicht an:

Soweit das Sozialgericht den Beklagten zu einer inhaltlichen Entscheidung über den Widerspruch verpflichtet hat, hat die Berufung Erfolg, so dass das Urteil insoweit aufzuheben und die Klage abzuweisen war. Denn entsprechend den obigen Ausführungen lag eine Entscheidung in der Sache bereits mit den Änderungsbescheiden vom 14. März 2012 vor und der Widerspruch war erledigt. Unschädlich dafür ist, dass der Beklagte keine ausdrücklichen "Abhilfebescheide" erlassen hat. Denn es kommt nicht auf die Bezeichnung der Bescheide an, sondern auf deren Beurteilung dem Inhalt nach, und danach war der Widerspruch hier vollumfänglich erledigt.

L 9 AS 1505/13 · LSG FST · Urteil vom 03.09.2015 · rechtskräftig
 
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ExUser 32211

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AW: Bezugnahme auf aktuellen Widerspruch in einem Bescheid (ALG II )

Das steht da bestimmt nicht drauf.
Wenn dann steht da "abgeholfen".

Stimmt, ja, abgeholfen steht auch drauf :) Habe nochmal nachgeschaut.

Das ist die entscheidende Frage.
Sofern meine obige Vermutung stimmt, müsste dem so sein.

Ich habe Widerspruch gegen den ersten Bescheid eingelegt, weil mir die Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber als Einkommen angerechnet wird und weil man die (freiwillig von mir abgezogenen) RV-Anteile vom Brutto-Lohn nicht berücksichtigt.
 
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ExUser 32211

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Hallo zusammen.

Mein Problem ist etwas langatmiger zu erklären. Deswegen schnappt euch erstmal einen Kaffee oder Tee, bevor ihr den Text lest :icon_pause: :smile:

Der Vorlauf
Seit ca. Mitte Oktober 2017 habe ich einen 450-Euro-Job gefunden. Mein Arbeitgeber erstattet mir die Fahrtkosten (Fahrkarte des ÖPNVs), die ich immer vorstrecke. Die Fahrtkosten werden aus steuerrechtlichen Gründen auf meiner Lohnabrechnung aufgeführt. Leider werden Diese dort als "Zuschuss" vermerkt.
Darüber hinaus trete ich die Rentenversicherungsbeiträge freiwillig vom Brutto-Lohn ab, bei einem Minijob kann man das ja frei entscheiden.

Mein Netto-Lohn beträgt seit November 433,35 Euro.

Aktueller Stand
Die Leistungsabteilung rechnet mir seit Mitte Oktober die Fahrtkosten als Einkommen an und berücksichtigt auch nicht den RV-Anteil. Gegen die ersten beiden Bescheide habe ich Widersprüche eingelegt, der erste Widerspruch wurde abgelehnt.

Außerdem verlangt die Leistungsabteilung von meinem Arbeitgeber Bar-Quittungen über den Erhalt des Fahrtkostenzuschusses, obwohl dieser bereits auf der Lohnabrechnung steht. Mein Arbeitgeber ist nicht gerade begeistert, mir jeden Monat eine Quittung auszustellen, weil dafür eigentlich auch keine Zeit da ist. (Bin ebenfalls genauso wenig begeistert.) Ich händige diese, neben dem Kontoauszug und der Lohnabrechnung jedoch jeden Monat brav in Kopie aus.

Im Januar habe ich dann jetzt den aktuellsten Bescheid bekommen. Dieser ist anonymisiert unten zu finden.

Die Leistungsabteilung hat einmal vom Brutto-Lohn plus Fahrtkosten den Freibetrag abgezogen und dann das Gleiche nochmal mit dem Netto-Lohn gemacht. Man hat dann herausgerechnet, dass sie unserer Bedarfsgemeinschaft zu viel bezahlt haben und fordern das Geld von uns zurück. Anstatt das in einen Brief zu schreiben und die Gesamtsumme zu nehmen, hat jede Person einen Brief mit dem jeweiligen Anteil als "Rechnung" erhalten. Auch das ist unten im Anhang. Der Betrag muss also mal zwei multipliziert werden. Das ist das Einkommen aus den Fahrtkosten .

Zusammenfassung:
Ich gehe arbeiten und bekomme noch weniger vom Regelbedarf. Mit der Leistungsabteilung streite ich darum, dass sie die Erstattung der Fahrtkosten als solches anerkennen und den Rentenversicherungsanteil nicht anrechnen.

Dabei berufe ich mich wegen der Fahrtkosten auf SG Dortmund, 04.04.2016 - S 31 AS 2064/14 - dejure.org und https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Detmold_S-18-AS-87112_Fahrtkostenerstattung-durch-den-Arbeitgeber-ist-kein-Einkommen-im-Sinne-des-SGB-II.news20874.htm (Gerichtsurteile, wonach eine Fahrtkostenerstattung kein Einkommen ist).

Was ich bereits herausgefunden habe (und was mich nicht unbedingt schlauer macht):
Es ist unüblich, dass ein AG die Fahrtkosten erstattet, das kenne man so in der Leistungsabteilung nicht, also wird dieser Posten grundsätzlich als Einkommen genommen - egal, welche Belege vorliegen.
Es ist unüblich, dass ALG II -Empfänger von einem 450 Euro-Job den RV-Anteil freiwillig abtreten, also werden die Freibeträge grundsätzlich vom Brutto-Lohn abgerechnet.

Solange ich die Fahrkosten erstattet bekomme, muss ich mich mit denen um ein paar Euro streiten. Bin drauf und dran, meinem Arbeitgeber darum zu bitten, die Fahrtkosten nicht mehr zu erstatten. Und langsam habe ich auch keine Lust mehr, mich mit meinem JC deswegen auseinander zu setzen :icon_neutral:

Stimmt der Bescheid so?

Viele Grüße, ich danke euch im Voraus für eure Arbeit, es grüßt

Petite Biscuit

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Hartzeola

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Dabei berufe ich mich wegen der Fahrtkosten auf SG Dortmund, 04.04.2016 - S 31 AS 2064/14 - dejure.org und https://www.kostenlose-urteile.de/SG-....news20874.htm (Gerichtsurteile, wonach eine Fahrtkostenerstattung kein Einkommen ist).

Es gibt hier einen einzigen, aber entscheidenden Unterschied. Im vorgegebenen Fall wurden die Fahrtkosten angerechnet, die durch die Arbeit und während Arbeitszeit enstanden sind und vom AG erstattet wurden. Bei Dir geht es aber um die Fahrtkosten zur Arbeit. Und hier sind alle Einnahmen in Geld oder Geldwert ein Einkommen.

Was den Rentenversicherungsbetrag angeht wird dieser berücksichtigt. Dein AG zahlt 16 €, du zahlst 16,65 €, dein Freibetrag wird vom 466 € brutto berechnet sowie 433,35 abgezogen.
 

gizmo

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Lege das hier mal dazu, diese Fahrkosten sind halt keine durchlaufende Gelder, kann man so sehen??????????????

Diese Fahrkosten sind eigentlich schon abgedeckt mit dem Freibetrag von 100€.
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Vielleicht kommt noch was?
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Hier handelt es sich(Anlage) um die Benutzung des Eigenen Fahrzeuges für die Firma.
 

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ExUser 32211

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Trotz entsprochenem Widerspruch soll ich Geld zurückzahlen (ALG II )

Hallo zusammen,

es geht um folgende Threads:

https://www.elo-forum.org/ein-euro-job-mini-job/190529-jobaufnahme-450-euro-job-nur-probleme-leistungsabteilung.html und

https://www.elo-forum.org/alg-ii-widerspueche-klagen/190407-bezugnahme-aktuellen-widerspruch-bescheid-alg-ii.html

Kurze Zusammenfassung an dieser Stelle-
letztes Jahr im Oktober nahm ich eine 450 Euro-Stelle auf, die Leistungsabteilung berechnete mir von Anfang an zu wenig, ich ging nach jeder Fehlberechnung in Widerspruch und diese Widersprüche wurden auch jedes Mal von der Rechtsstelle anerkannt. Darüber hinaus gab ich jedes Mal alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht an die Leistungsabteilungen ab.

Durch die Widersprüche berechnete die Leistungsabteilung im Jobcenter nun alle Bezüge neu und entdeckte bei sich einen Rechenfehler: Man hätte mir, aufgrund des Job-Antritts, im Oktober aus Versehen zuviel an Mietkosten bezahlt und nun wolle man das zuviel gezahlte Geld zurück erhalten. Es handelt sich dabei um eine Summe von circa 240 Euro.

Glücklicherweise fand ich diesen Thread hier im elo-forum (https://www.elo-forum.org/alg-ii/86376-jobcenter-macht-fehler-verlangt-geld-zurueck.html) und hielt mich bei meinem Widerspruch an den Paragrafen und den Leitfaden.

Ich räumte mein Konto so leer, dass alle nötigen Fixkosten gedeckt wurden und las mich durch den § 45, Absatz 2, SGB X. In den Widerspruch schrieb ich, dass mir der Fehler erst durch die Neuberechnung auffiel, ich kein Geld habe, um die Summe zurückzuzahlen und ich außerdem immer alle Unterlagen fristgerecht abgegeben habe. Die fristgerechten Angaben durch mich waren immer korrekt, ich habe durch die Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und auch die zusätzlich verlangten Quittungen alle Posten offen gelegt (also keine arglistige Täuschungen betrieben) und bedroht habe ich auch niemanden.

Das Jobcenter hat also den Fehler gemacht und will nun Geld zurück. Zwischendurch hat man mir einen Teil der Summe erstattet, den die Leistungsabteilung mir zu wenig ausbezahlt hat. Inzwischen wurde mir auch gekündigt, eine Woche, nachdem mein Vater starb.

Anonymisierte Bescheide folgen. Sobald etwas Neues passiert, schreibe ich dies hier.

Viele Grüße,

Petite Biscuit
 
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