Seit 6 Monaten krank geschrieben und nun eine EGV/ VA per Post erhalten. Was tun? (1 Betrachter)

Betrachter - Thema (Registriert: 0, Gäste: 1)

E

ExitUser

Gast
Hallo
Wer kann mir helfen?
Bin seit 6 Monaten krank geschrieben. EGV habe ich nicht unterschrieben.Heute bekomme ich den Verwaltungsakt zugeschickt.
Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Ziel (e) Stabilisierung der Gesundheit.

Dann kommt alles was sie mir bieten,sowie MDR
2.
sie bekommen Mitwirkungspflicht im Rahmen Projekt mitnmang Iniative Arbeit 50 Plus.
Sie werden eine schriftliche Bestätigung ihres Behandelnden Arztes über ihren Aktuellen Gesundheitszustand und Ihre Leistung und Erwerbsfähigkeit aufstellen lassen und diese bis spätestens 31.01. 2013 vorlegen.


Sie werden bei ihrem Rententräger einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen und einen Nachweis bis zum 28.02.2013 der Integrationkraft vorlegen.
(!!!!! Man beachte hier das Datum!!!!!! )
Sie wirken ggf. Bei der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung mit und nehmen auch Termine beim Ärztlichen Dienst wahr.

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Ich will nichts zustimmen soll ja angeblich freiwillig sein?

Bin AU seit Dezember 2014.
Antrag auf Beweissicherung ist beim Gericht gestellt!

Was oder wie verhalte ich mich jetzt richtig.
Widerspruch? Und wie richtig?
Lg Kaychrie
 

HartzVerdient

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AW: AU und Heute Verwaltungsakt

Es gibt ein Urteil vom Sozialgericht Kiel vom 26.11.2013, wonach bei Zweifel der Erwerbsfähigkeit (z.B. Krankheit), keine EGV (und ersetzender VA) mit einem Bedürftigen abgeschlossen werden darf.

[1] SG Kiel 26.11.2013

Weiterhin sind die in dem VA enthaltenen Sachen "rechtswidrig". In einer EGV (oder VA) dürfen weder krankheitsbedingte Inhalte erlassen werden als auch Aufforderungen jeglicher Art, Rente zu beantragen. Das ist weder Sinn und Zweck des VA.

Du wirst erstmal einen formlosen Widerspruch an das Jobcenter verschicken (Nur das Nötigste). Daraus soll nur hervorgehen, dass du den VA auf Grund rechtswidriger Inhalte wiedersprichst. Keine Erklärungen usw. Nur Widerspruch!

Zeitgleich damit zum Sozialgericht, damit die sich darum kümmern, dass der VA zurückgezogen wird.

Richtig, das mit dem Datum macht bereits den gesamten VA wirkungslos. Allerdings immer erst, wenn ein Richter das anordnet oder bescheidet.

Der gesamte VA für die Tonne (aber auch erst, wenn du damit zum SG rennst).
 

gelibeh

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AW: AU und Heute Verwaltungsakt

Oh man, was für Schnarchnasen. Datum geht ja schon mal gar nicht. Sollst Du eine Zeitreise unternehmen? Außerdem ist der Inhalt der EGV nicht zulässig, erstens haben gesundheitliche Dinge nichts in einer EGV zu suchen, zweitens schließt man eine EGV erst ab, wenn die Erwerbsfähigkeit feststeht, drittens kann ein Hausarzt o. Ä. keine Erwerbsfähigkeit beurteilen und viertens zweifelt der SB wohl an der Erwerbsfähigkeit, wenn er zum Rentenantrag auffordert. Wenn man einen Rentenantrag stellt, macht aber ein Amtsarzttermin keinen Sinn mehr, weil das Gutachten der DRV maßgebend ist. In mitnmang will sie Dich aber trotzdem unterbringen. Würde mich ja mal interessieren, welche Eingliederungsstrategie dahinter steckt. Den Widerspruch muss Dir jemand anderes formulieren. Munition ist reichlich vorhanden.
 

Ines2003

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AW: AU und Heute Verwaltungsakt

Aber selbst Wenn die EGV kein bestand hat, kommt das Jobcenter doch irgendwie zu Ihren Recht, mittels dem ärtztlichen Dienst.
unter 3 Stunde, res folgt Aufforderung zum Rentenantrag, wird dieser nicht gestellt, Einstellung der Leistung.
Das ist doch das typische und Gesetzeskonforme Handeln des Jobcenter, nur der Medizinische Dienst muß hier mitspielen, was er meistens auch macht.
 
E

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AW: AU und Heute Verwaltungsakt

Erst einmal Danke
Das heißt ?
Hiermit erhebe ich gegen den rechtswidrige Verwaltungsakt vom 18.05.2015 Posteingang 21.05.2015 Widerspruch.
Mfg xxx
Zeitgleich auch beim Sozialgericht?
Und soll ich das noch zusätzlich begründen z.B.mit Aktenzeichen vom Landgericht?Dort liegt jetzt mein Antrag auf Beweissicherung (Gesundheit)
 
E

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AW: AU und Heute Verwaltungsakt

Aber selbst Wenn die EGV kein bestand hat, kommt das Jobcenter doch irgendwie zu Ihren Recht, mittels dem ärtztlichen Dienst.
unter 3 Stunde, res folgt Aufforderung zum Rentenantrag, wird dieser nicht gestellt, Einstellung der Leistung.
Das ist doch das typische und Gesetzeskonforme Handeln des Jobcenter, nur der Medizinische Dienst muß hier mitspielen, was er meistens auch macht.
Warum wenn ich wieder Arbeiten will. Mein Gewerbe ruht wegen Ärztepfusch.
 

Couchhartzer

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AW: AU und Heute Verwaltungsakt

Das heißt ?
Hiermit erhebe ich gegen den rechtswidrige Verwaltungsakt vom 18.05.2015 Posteingang 21.05.2015 Widerspruch.
Mfg xxx?
Ja, genau so legst du beim Jobcenter dagegen Widerspruch ein.
Und den stellst du dann dem Jobcenter zu (entweder selber abgeben und den Erhalt auf einer Kopie bestätigen lassen, oder per Fax zusenden, oder auch per zeugenschaftlicher Zustellung).

Zeitgleich auch beim Sozialgericht?
Und soll ich das noch zusätzlich begründen z.B.mit Aktenzeichen vom Landgericht?
Beim Sozialgericht stellst du danach (kann aber trotzdem derselbe Tag sein wie die Einreichung beim JC) dann einen "Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch den eingelegten Widerspruch" und fügst diesem Antrag den VA und auch deinen zuvor eingereichten Widerspruch in Kopie anbei.
Zudem nennst du als Begründungen für den Antrag den rechtlich unzulässige Regelungsinhalt der Klärung der Erwerbsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst im VA, als auch die völlig sinnfreie zurückliegende Datenangaben 31.01. 2013 und 28.02.2013 zur auferlegten Abgabe von Unterlagen als rechtswidrigen Regelungsinhalt dieses VA.
 

Ines2003

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AW: AU und Heute Verwaltungsakt

Warum wenn ich wieder Arbeiten will. Mein Gewerbe ruht wegen Ärztepfusch.
Das will ich auch, nur steht nicht der Mensch im Forderung, sondern du als Kostenverursacher, den man lieder an einen andren Leistungsträger abgeben möchte und vor allem die Statikstik, mit der sich jeder Politiker gerne Schmückt.
 
E

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So Post ist ans Jobcenter und Gericht raus.Nur was wenn das Jobcenter den VA nur berichtigt bevor das Gericht tätig wird..?

Das will ich auch, nur steht nicht der Mensch im Forderung, sondern du als Kostenverursacher, den man lieder an einen andren Leistungsträger abgeben möchte und vor allem die Statikstik, mit der sich jeder Politiker gerne Schmückt.
Mir völlig klar nur bekomme ich wegen Teilrente eh nur einen Nebenkostenbetrag. Meiner Meinung sollen sie wenn an die Gesetze halten und nicht Kranke die daran kein Mitverschulden haben ,auch noch damit unter Druck setzen.
.
 

Curt The Cat

Redaktion
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AW: AU und Heute Verwaltungsakt

Moinsen kaycharie,

erstmal willkommen hier im Forum.

Aber auch Dir, als Newbie hier, möchte ich die Forenregel #11 ...

11. Themen/Threads erstellen
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit Überschriften wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder AU und Heute Verwaltungsakt, sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
... für die Zukunft wärmstens ans Herz legen!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 85 Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Couchhartzer

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Nur was wenn das Jobcenter den VA nur berichtigt bevor das Gericht tätig wird..?
Eine Korrektur dieses jetzt angefochtenen VA (= Heilung des Fehlers) ist in diesem Fall nicht zulässig, da hier der hauptursächliche Fehler das Heilungshindernis eines vorgeschalteten Verfahrensaktes (= die gesetzlich als zwingend vorgeschriebene Feststellung der Erwerbsfähigkeit vor Abschluss einer EGV oder ersatzweiser Erlass eines VA) darstellt.

Quelle: https://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832947033_lese01.pdf

Auszugszitat Fachkommentar NOMOS zu § 15 SGB II - auf Seite 8:

"An einer Heilbarkeit fehlt es von vorneherein, wenn ein Verfahrensakt zwingend vor Erlass des Verwaltungsaktes vorschrieben ist und ein Nachholen dem Schutzzweck der Norm nicht gerecht werden kann."


Das heisst:
Dieser jetzt angegriffene VA kann nur noch entweder vom Gericht einkassiert, oder aber vom JC freiwillig für aufgehoben erklärt, werden und vor der ärztlichen Begutachtung und der ordnungsgemäßen Eröffnung des dann festgestellten Gutachteninhaltes über die Erwerbsfähigkeit kann und darf auch keine EGV oder ein VA veranlasst werden.[/LEFT]
 
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