Hi, ich bin recht neu, aber lese fleißig 
soo zu meinem Problem.
ich habe am 22.06.2012 mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht (bin 27) und da ich am 1.10 ein Studium beginne dachte ich mir es sei eine super Idee HIV zu beantragen.
Habe dieses auch bewilligt bekommen und soll in eine Tertia-Maßnahme die gleich um 11 Uhr beginnt. (Natürlich werde ich dort nix unterschreiben)
Ein Schreiben von der Uni habe ich noch nicht, weil die NC-Verfahrensergebnisse noch nicht vorliegen, aber auch wenn ich keinen Platz bekäme, so würde ich mich im Sebtember zu einem anderen zulassungsfreien Studiengang einschreiben.
Nun läuft meine Maßnahme aber 6 monate?
Mein Hartz IV ist auch nur bis zum 1.10 befristet.
Die Sinnlosigkeit der Maßname ist also offensichtlich.
Ganz besonders, weil ich eine bis dahin gefundene Arbeit nur bis zum 1.10 behalten kann.
Kann ich einen Widerspruch einlegen und auf die Sinnlosigkeit einer Eingliederung verweisen, da ich ab dem 1.10 dem Bafögamt unterstehe?
Es handelt sich um die Maßnahme "Neukundenaktivierung".
Meine SB sagte sie nähme mich aus der Maßnahme, wenn ich die Unisachen vorlege, die ich aber erst in 2-3 Wochen erhalte.
Soll ich auf Zeit spielen ? Widerspruch einlegen?
Ich bin Ratlos.
soo zu meinem Problem.
ich habe am 22.06.2012 mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht (bin 27) und da ich am 1.10 ein Studium beginne dachte ich mir es sei eine super Idee HIV zu beantragen.
Habe dieses auch bewilligt bekommen und soll in eine Tertia-Maßnahme die gleich um 11 Uhr beginnt. (Natürlich werde ich dort nix unterschreiben)
Ein Schreiben von der Uni habe ich noch nicht, weil die NC-Verfahrensergebnisse noch nicht vorliegen, aber auch wenn ich keinen Platz bekäme, so würde ich mich im Sebtember zu einem anderen zulassungsfreien Studiengang einschreiben.
Nun läuft meine Maßnahme aber 6 monate?
Mein Hartz IV ist auch nur bis zum 1.10 befristet.
Die Sinnlosigkeit der Maßname ist also offensichtlich.
Ganz besonders, weil ich eine bis dahin gefundene Arbeit nur bis zum 1.10 behalten kann.
Kann ich einen Widerspruch einlegen und auf die Sinnlosigkeit einer Eingliederung verweisen, da ich ab dem 1.10 dem Bafögamt unterstehe?
Es handelt sich um die Maßnahme "Neukundenaktivierung".
Meine SB sagte sie nähme mich aus der Maßnahme, wenn ich die Unisachen vorlege, die ich aber erst in 2-3 Wochen erhalte.
Soll ich auf Zeit spielen ? Widerspruch einlegen?
Ich bin Ratlos.