Sehr Sinnlose Maßnahme

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jhonny2k

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26 Jul 2012
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Hi, ich bin recht neu, aber lese fleißig :)

soo zu meinem Problem.

ich habe am 22.06.2012 mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht (bin 27) und da ich am 1.10 ein Studium beginne dachte ich mir es sei eine super Idee HIV zu beantragen.

Habe dieses auch bewilligt bekommen und soll in eine Tertia-Maßnahme die gleich um 11 Uhr beginnt. (Natürlich werde ich dort nix unterschreiben)

Ein Schreiben von der Uni habe ich noch nicht, weil die NC-Verfahrensergebnisse noch nicht vorliegen, aber auch wenn ich keinen Platz bekäme, so würde ich mich im Sebtember zu einem anderen zulassungsfreien Studiengang einschreiben.

Nun läuft meine Maßnahme aber 6 monate?
Mein Hartz IV ist auch nur bis zum 1.10 befristet.

Die Sinnlosigkeit der Maßname ist also offensichtlich.
Ganz besonders, weil ich eine bis dahin gefundene Arbeit nur bis zum 1.10 behalten kann.

Kann ich einen Widerspruch einlegen und auf die Sinnlosigkeit einer Eingliederung verweisen, da ich ab dem 1.10 dem Bafögamt unterstehe?


Es handelt sich um die Maßnahme "Neukundenaktivierung".

Meine SB sagte sie nähme mich aus der Maßnahme, wenn ich die Unisachen vorlege, die ich aber erst in 2-3 Wochen erhalte.

Soll ich auf Zeit spielen ? Widerspruch einlegen?
Ich bin Ratlos.
 
Hallo,

mir sind 2 EGV via Verwaltungsakt auferlegt worden und ich wurde darin ebenfalls zu einer Maßnahme bei dem genannten Bildungsträger verdonnert. Allerdings dauerte diese Maßnahme - die voll für den A... war - nur 10 Tage. ,
Gegen die beiden EGV ´s via Verwaltungsakt habe ich umgehend Widerspruch eingelegt und bei meinem SG einen Antrag auf Rechtsschutz gestellt. Das SG erließ einen Beschluss (siehe Anlage) in dem mir teilweise recht gegeben wurde. Ich denke, dass in diesem sehr interessante Info´s bezüglich der Maßnahme zu finden sind. Einfach mal reinlesen.

Gruß

KARL der WEHRER - denn wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt :icon_party:
 

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  • Beschluss.pdf
    202,2 KB · Aufrufe: 185
Sooo, ich war nun da, war alles eig ganz ok :)
Auf bitten den Vertrag zu Prüfen, weil ich von Datenschutz keine Ahnung habe, durfte ich ihn mitnehmen!
Soll morgen um 8 Uhr erscheinen und den Vertrag abgeben.

Hab diesen eingescant und stelle ihn anonymisiert zur verfügung.

Anhang anzeigen IMG_0001_NEW.pdf

Ich bin eigentlich mit Seite eins, Seite fünf und Seite sechs so rein gar nicht einverstanden.

Soll ich nun eine schriftliche Erklärung schreiben und wenn ja, was soll ich da rein schreiben?

Wie hast du den Widerspruch denn formuliert, was muss ich dabei beachten?
@KARLderWEHRER

das trifft ja doch recht gut auf mich zu, nur dass ich noch keien neue EGV habe.

Ich habe mir gedacht, dass ich eine Erklärung schreibe, in Der ich die Vorabfreigabe meiner Daten nicht wünsche und lieber die Möglichkeit hätte individuelle Einzelentscheidungen treffen zu können.
 
Hallo und willkommen,

ich habe am 22.06.2012 mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht (bin 27) und da ich am 1.10 ein Studium beginne dachte ich mir es sei eine super Idee HIV zu beantragen.

Ne ganz super Idee war das :biggrin:

Habe dieses auch bewilligt bekommen und soll in eine Tertia-Maßnahme die gleich um 11 Uhr beginnt. (Natürlich werde ich dort nix unterschreiben)

11 Uhr ist vorbei, aber trotzdem müsstest du entweder eine freiwillig unterschriebene EGV oder einen VA haben wo diese Maßnahme hinreichend bestimmt drin steht. Oder du müsstest eine Zuweisung zu dieser Maßnahme haben.

Nun läuft meine Maßnahme aber 6 monate?

Eine Maßnahme darf nur eine Laufzeit von 8 Wochen betragen.

Bitte alle Schriftstücke EGV , VA , Zuweisung hier einstellen, persönliche Daten schwärzen.

Die Sinnlosigkeit der Maßname ist also offensichtlich.
Ganz besonders, weil ich eine bis dahin gefundene Arbeit nur bis zum 1.10 behalten kann.

Es ist natürlich dringend notwendig, dass ein HE der gerade sein Abitur mit Erfolg absolviert hat, der weiter ein Studium aufnehmen wird, jetzt erst mal eine sinnlos Maßnahme absolvieren soll / muss..wie bewerbe ich mich korrekt bei Zeitarbeitsfirmen :icon_neutral:

Meine SB sagte sie nähme mich aus der Maßnahme, wenn ich die Unisachen vorlege, die ich aber erst in 2-3 Wochen erhalte.

Und wie will sie das mit dem Maßnahmeträger abrechnen. Angenommen ein HE ist für 3 Wochen in so einer sinnlos Maßnahme, wird dann aus der Maßnahme entlassen / rausgenommen, zahlt JC trotzdem die vollen 8 Wochen :eek: Glückwunsch SB

§ 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

(2) 1Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. 2Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. 3Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. 4Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen.

Nachtrag:

Dein Anwalt hat gerade keine Zeit um die Unterlagen (eingestelltes PDF) zu prüfen, dauert noch mindestens eine Woche bis er eben Zeit hat. Wer dein Anwalt ist :icon_twisted: geht die Nichts an. Ich persönlich würde die von den Schreiben mit der Datenfreigabe gar Nichts von unterschreiben.
Sozialgeheimnis, Datenschutz...Punkt
 
Hallo,

ich habe mich mit folgenden Widerspruch - den ich im Netz gefunden habe - gewehrt. Bisher habe ich noch keine Rückmeldung von meinem JC erhalten, weshalb ich nicht beurteilen kann, wie die Sache weiter gehen wird. Da mir das SG jedoch teilweise Recht gegeben hat, denke ich, dass es so schlimm gar nicht kommen kann. Ich werde aber abwarten.

Gruß

KARLderWEHRER - denn wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt :icon_party:
 

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  • Widerspruch Eingliederungsvereinbarung vom 25.06.2012.pdf
    109,4 KB · Aufrufe: 232
Wird dir jetzt nichts helfen, aber ich habe nach dem Abitur (auch auf dem zweiten Bildungsweg) und vor dem Studium Arbeitslosengeld gar nicht erst beantragt (wäre ja sofort Hartz IV gewesen). Es waren auch nur drei Monate. Aber ich kannte die Schikane von denen schon. Die können wirklich sehr, sehr dumme Ideen haben. Habe dann auch lieber einen Vorkurs in der Uni besucht, als meine Zeit in irgendeiner Maßnahme zu verschwenden.

Hast du auch mit dem Maßnahmeträger darüber gesprochen. Ich hatte ganz früher mal eine Einladung, war auch dort und habe sofort gesagt, dass ich alsbald Zivildienst machen werde. Der hat mich dann sofort gehen lassen, da es sich dann sowieso nicht gelohnt hätte.
 
Danke für die schnellen Antworten und ein herzliches Hallo auch von meiner Seite :)

11 Uhr ist vorbei, aber trotzdem müsstest du entweder eine freiwillig unterschriebene EGV oder einen VA haben wo diese Maßnahme hinreichend bestimmt drin steht. Oder du müsstest eine Zuweisung zu dieser Maßnahme haben.
Ja, die habe ich in der Tat, hier ist meine EGV und die Zuweisung.

Anhang anzeigen zuweisung.pdf

Über den Punkt, dass die Maßnahme dann nicht beendet wird, wenn ich Studiere habe ich noch gar nicht nachgedacht.

Es ist natürlich dringend notwendig, dass ein HE der gerade sein Abitur mit Erfolg absolviert hat, der weiter ein Studium aufnehmen wird, jetzt erst mal eine sinnlos Maßnahme absolvieren soll / muss..wie bewerbe ich mich korrekt bei Zeitarbeitsfirmen :icon_neutral:
Genau das habe ich mir auch gedacht, und zu Dem kommt noch, dass alle Bewerbungen die ich verschicke eine Erfolgsquote von fast 0% haben, da es keinen Arbeitgeber gibt, der mich für 2 Monate einstellt.
Zu Dem habe ich bei einer Vollzeitbeschäftigung mit Problemen bei meinem Bafög-Amt zu rechnen. :eek:

Nachtrag:

Dein Anwalt hat gerade keine Zeit um die Unterlagen (eingestelltes PDF) zu prüfen, dauert noch mindestens eine Woche bis er eben Zeit hat. Wer dein Anwalt ist :icon_twisted: geht die Nichts an. Ich persönlich würde die von den Schreiben mit der Datenfreigabe gar Nichts von unterschreiben.
Sozialgeheimnis, Datenschutz...Punkt
Ich dachte mir ich Argumentiere damit, dass einige Punkte wie Datenschutz und einige andere Klauseln einer Bearbeitung bedürfen.
Ich denke ich werde jedoch genau das sagen, dass mein Anwalt keine Zeit hatte, hab den Termin erst nächste Woche bekommen.



ich habe mich mit folgenden Widerspruch - den ich im Netz gefunden habe - gewehrt.
Danke ich werde es mir gleich durchlesen :)



Bei dem Termin in der Minijob-Börse war ich.
Die Bewerbungsbögen habe ich auch ausgefüllt.

Eigentlich möchte ich doch der gesamten EDV widersprechen, ich denke nicht, dass es Sinnvoll sein kann sich für zwei Monate auf Vollzeitstellen sowie Minijobs zu bewerben.

Ich hab mich für den Studiengang BWL beworben und warte wie gesagt auf die Verfahrensegebnisse, aber auch bei einer Absage ist mein Studium zu 100% garantiert, da ich mich für den Studiengang Wirtschatfinformatik einschreiben werde.
Dieser ist Zulassungfrei und die Einschreibungsfrist ist
zum Wintersemester 2012/2013
Einschreibungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge
vom 11.06.2012 bis 27.07.2012 und
vom 17.09. bis 31.10.2012

Die Verfahrensergebnisse Für Bwl erwarte ich spätestens zum 15.08, ich konnte mich somit noch nicht Einschreiben, da sonst meine Bewerbung für BWL nichtig wird.
Neben dem Studium ist die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich, da ich zusätzlich ein Zweithörer-Studium in Teilzeit an der Fernuniversität-Hagen beginnen werden.
Zu Dem ist ein Studium schon ein Full-Time-Job.

Ein Studienbeginn zum 1.10 ist somit zu 100% sicher.

Wie gesagt, mein Hartz IV ist auch begrenzt bis zum 1.10, genauso wie meine Arbeitslosmeldung, diese kann ich nur auf Antrag verlängern lassen.


Vor Sanktionen habe ich eig keine Angst, Geld für Rechnungen habe ich mir zur Seite gelegt, Verpflegung und Wohnung sind ebenfalls nicht in Gefahr.
Da mir Hartz IV gesetzlich zusteht habe ich dieses in Anspruch genommen, die Bewilligungsdame hatte auch keine Probleme und erwähnte auch, dass es wohl keine Maßnahmen etc. geben sollte.

Zu dem Vertrag, die Datenschutzseiten sind unter aller Kanonne, und ob Bewerbungen sinnvoll sind, ist stark Anzuzweifeln.
Hab bisher 10 Absagen auf Grund der Tatsache, dass nicht für zwei Monate eingestellt wird, sehr überraschend. -.-'

Tjaaaaaaaaaaaaaa :icon_neutral:

Ist da nicht irgendwie sittenwidrig mich in Maßnahmen zu stecken und mir Bewerbungen (die ja Geld kosten) abzuverlangen, obwohl im Vorfeld schon klar ist, das diese Maßnahmen für mich nicht geeignet sind?
 
Wird dir jetzt nichts helfen, aber ich habe nach dem Abitur (auch auf dem zweiten Bildungsweg) und vor dem Studium Arbeitslosengeld gar nicht erst beantragt (wäre ja sofort Hartz IV gewesen). Es waren auch nur drei Monate. Aber ich kannte die Schikane von denen schon. Die können wirklich sehr, sehr dumme Ideen haben. Habe dann auch lieber einen Vorkurs in der Uni besucht, als meine Zeit in irgendeiner Maßnahme zu verschwenden.

Hast du auch mit dem Maßnahmeträger darüber gesprochen. Ich hatte ganz früher mal eine Einladung, war auch dort und habe sofort gesagt, dass ich alsbald Zivildienst machen werde. Der hat mich dann sofort gehen lassen, da es sich dann sowieso nicht gelohnt hätte.

Danke für die Antwort, ja bei mir macht es auch keinen Sinn, da ich in 2 Monaten in der Uni sitzen werde.
Aber der Anspruch steht mir ja trotzdem zu :)
 
Hallo,

mir sind 2 EGV via Verwaltungsakt auferlegt worden und ich wurde darin ebenfalls zu einer Maßnahme bei dem genannten Bildungsträger verdonnert. Allerdings dauerte diese Maßnahme - die voll für den A... war - nur 10 Tage. ,
Gegen die beiden EGV ´s via Verwaltungsakt habe ich umgehend Widerspruch eingelegt und bei meinem SG einen Antrag auf Rechtsschutz gestellt. Das SG erließ einen Beschluss (siehe Anlage) in dem mir teilweise recht gegeben wurde. Ich denke, dass in diesem sehr interessante Info´s bezüglich der Maßnahme zu finden sind. Einfach mal reinlesen.

Gruß

KARL der WEHRER - denn wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt :icon_party:

In Erwartung einer Nachricht von Ihnen verbleibe ich

Hast du den Satz allein eingefügt?
 
wenn ich den vertrag bzw die 7 Verträge vom Maßnahmeträger so lese frage ich mich, ob die noch richtig ticken oder unter Drogen stehen :icon_neutral:

wollen die mit 7 Unterschriften eine Schriftanalyse bei dir durch führen ? :icon_neutral:

ich würd mir glatt ein Stempel aus ner Katoffel schneiden :icon_party:
 
wenn ich den vertrag bzw die 7 Verträge vom Maßnahmeträger so lese frage ich mich, ob die noch richtig ticken oder unter Drogen stehen :icon_neutral:

wollen die mit 7 Unterschriften eine Schriftanalyse bei dir durch führen ? :icon_neutral:

ich würd mir glatt ein Stempel aus ner Katoffel schneiden :icon_party:

Ja ich musste auch serh staunen, vorallem war es für mich verwunderlich, dass alle einfach so unterschrieben haben -.-'
Das beste ist, die erlaubnis, dass "Die Firma" ? änderungen des Bewerberprofils bei Verbis durchführen kann. :icon_neutral:
 
Irgendwas stimmt nicht mit dir :icon_kratz:

Magen - Darm, Bauchweh, Durchfall, Migräne, Schlafstörungen, Sommergrippe.... :icon_twisted:

Damit ist nicht zu spaßen :icon_evil:

Hast du einen vertrauensvollen Arzt :confused:

Nachtrag:

Nimm die EGV noch mal raus. Da ist noch dein Name zu lesen.

Und beim überfliegen der EGV ist mir ganz schwindelig geworden....hast du die wirklich unterschrieben ??

Da stehen so viele Dinge drin die Nicht in eine EGV gehört und es fehlen Dinge die in eine EGV hinein gehören.

Auch die Maßnahme ist nicht hinreichend bestimmt.

Hast du die angebliche Zuweisung unterschrieben ?
Eine Zuweisung muss man nicht unterschreiben.

Hier muss mal ein Fachuser ran wegen vielleicht einem Widerspruch oder dergleichen.

Ist ja total schwachsinnig das Alles wenn du nur noch 2 Monate HE bist.
 
wir haben in den Zeiten vor " Hartz 4 " zwischen Abi und Studienanfang gearbeitet - sonst hätten wir auch nix gehabt!
Bei einem " Ferienjob" für ( angehende ) Studenten muss niemand zum Amt und deshalb auch keine Maßnahme machen und auch nicht mit einer fiktiven Krankheit zum Arzt! :icon_evil:
 
wir haben in den Zeiten vor " Hartz 4 " zwischen Abi und Studienanfang gearbeitet - sonst hätten wir auch nix gehabt!

Und ganz Früher hat man Steine geschleppt anstatt sie auf der Schubkarre zu transportieren.
Sorry, aber die Zeit bleibt nicht stehen und alles verändert sich.
Da muss man sich eben mit abfinden weil es eben so ist.

Mit dem Spruch...ich (wir) mussten auch Früher Dies und Das brauche ich bei meinem Sohn z.B. nicht ankommen, wo er eigentlich auch recht mit hat. Heut ist Heut und Früher ist Früher.

Bei einem " Ferienjob" für ( angehende ) Studenten muss niemand zum Amt und deshalb auch keine Maßnahme machen und auch nicht mit einer fiktiven Krankheit zum Arzt! :icon_evil:

Da hast du wohl recht, aber es gibt auch Orte, Gegenden wo es nun mal keine solche Studentenjobs oder Ferienjobs gibt. :cool:
 
Irgendwas stimmt nicht mit dir :icon_kratz:

Magen - Darm, Bauchweh, Durchfall, Migräne, Schlafstörungen, Sommergrippe.... :icon_twisted:

Damit ist nicht zu spaßen :icon_evil:

Hast du einen vertrauensvollen Arzt :confused:

Nachtrag:

Nimm die EGV noch mal raus. Da ist noch dein Name zu lesen.

Und beim überfliegen der EGV ist mir ganz schwindelig geworden....hast du die wirklich unterschrieben ??

Da stehen so viele Dinge drin die Nicht in eine EGV gehört und es fehlen Dinge die in eine EGV hinein gehören.

Auch die Maßnahme ist nicht hinreichend bestimmt.

Hast du die angebliche Zuweisung unterschrieben ?
Eine Zuweisung muss man nicht unterschreiben.

Hier muss mal ein Fachuser ran wegen vielleicht einem Widerspruch oder dergleichen.

Ist ja total schwachsinnig das Alles wenn du nur noch 2 Monate HE bist.


ja, mir ist tatsächlich irgendwie komisch...

oh ja :D hahaha hab ich auch grade gesehen :D da sieht man den Wald vor lauter Namen nicht :) danke das du mich darauf hingewiesen hast :) habs schon gemeldet. ich checke nochmal die anderen Schreiben :)

ja, ich hatte leider keine Ahnung was ich da tue und war eig frohen Mutes.. hab danach erst dieses Forum hier gefunden.

ja aber die EGV ist ja eh erstmal für die katz, da ich bei der tertia nicht anfangen kann?! oder seh ich das falsch?!
Und zudem ändern sich noch meine Zukunftsausichten, weil ich
mich gerade in der Uni-Hagen eingeschrieben habe und wohl nächste Woche meine Zusage bekomme!

hmmm, ich bekomme wohl diesen Monat noch den vollen satz, weil kein Sanktionschreiben kam, bis jetzt.

am liebsten wäre mir dem ganzen Käse einfach zu widersprechen.

Ja einen Job hatte ich, hab mir ja auch extra was zur Seite gelegt für die zwei Monate.

Ja die Idee war nicht meine beste, aber jetzt bin ich Feuer und Flamme, da ich mich über Tertia und Co. Informiert habe und über Praktiken des JC gegenüber Hilfebedürftigen.

Es kam mir nämlich nach einer Woche sehr fragwürdig vor, da ich den Sinn meiner EGV und der Maßnahme nicht ganz gesehen habe und dieser sich auch nicht nachträglich ergeben hat.
 
wir haben in den Zeiten vor " Hartz 4 " zwischen Abi und Studienanfang gearbeitet - sonst hätten wir auch nix gehabt!
Bei einem " Ferienjob" für ( angehende ) Studenten muss niemand zum Amt und deshalb auch keine Maßnahme machen und auch nicht mit einer fiktiven Krankheit zum Arzt! :icon_evil:


Früher gab es auch genügend Arbeitsplätze.
Warum soll er den Platz jemanden wegnehmen, den ihn vielleicht jemand dringender braucht.
Er will doch sowieso Studieren.

Und wenn ich dann sehe durch welche sinnlos Maßnahmen und stümperhaften Bescheide/EGV 's/Zuweisungen vom Jobcenter an die ELO's weitergegeben werden, die dann auch noch vor SG landen müssen, weil sie rechtswidrig sind und damit Millionen Euronen SINNLOS verpulvert werden, nur damit man die Leute aus der Statistik bekommt, dann sind die 2 Monate ALG2 Mini-Peanuts und nicht der Rede wert.

Aber Geld in die Banken in Milliarden-Höhe zu verpulvern durch unsere Politiker ist dann wieder rum ok?

Statt mal ständig gegen das normale Fußvolk zu treten solltet ihr mal was nach den "Eliten" werden...
 
Zitat:
Zitat von Helgamar
Bei einem " Ferienjob" für ( angehende ) Studenten muss niemand zum Amt und deshalb auch keine Maßnahme machen und auch nicht mit einer fiktiven Krankheit zum Arzt! :icon_evil:

Da hast du wohl recht, aber es gibt auch Orte, Gegenden wo es nun mal keine solche Studentenjobs oder Ferienjobs gibt. :cool:

Ja, einen Studentenjob bekam ich leider nicht, mein letzter Arbeitgeber war ein Gastronomiebetrieb, und von denen hatte ich schon so viele in meinem Leben., wollte mir das nichtmehr antun für die zwei Monate, da kam halt die Idee mit HIV. Wußte ja vorher nicht, was so abgeht in der Welt des Jobcenters.

Ich wäre sonst davon weggeblieben, aber nun da ich drin bin...
 
ja, ich hatte leider keine Ahnung was ich da tue und war eig frohen Mutes.. hab danach erst dieses Forum hier gefunden.

Für die Zukunft...erst lesen dann unterschreiben, aber nur wenn man wirklich verstanden hat was da geschrieben steht :icon_twisted:

ja aber die EGV ist ja eh erstmal für die katz, da ich bei der tertia nicht anfangen kann?! oder seh ich das falsch?!

Das bringt jetzt grad alles nichts, du hast einen Vertrag unterschrieben und musst dich an die Vereinbarungen halten.

Und zudem ändern sich noch meine Zukunftsausichten, weil ich
mich gerade in der Uni-Hagen eingeschrieben habe und wohl nächste Woche meine Zusage bekomme!

Hagen in NRW ? Dann mal schönen Gruß an die nicht so schöne Stadt :biggrin: hoffe wohne bald wieder in der Nähe.

hmmm, ich bekomme wohl diesen Monat noch den vollen satz, weil kein Sanktionschreiben kam, bis jetzt.

Vor einem Sanktionsschreiben muss erst mal eine Anhörung kommen.

am liebsten wäre mir dem ganzen Käse einfach zu widersprechen.

Da muss ein anderer User etwas zu sagen.

Ich wäre sonst davon weggeblieben, aber nun da ich drin bin...

Du kannst da doch wieder raus, ganz einfach, melde dich beim JC ab.
Schick eine Veränderungsmitteilung dass du mit sofortiger Wirkung, oder ab August, dankend auf die weitere sehr gute Zusammenarbeit, verzichtest.
 
"wollte mir das nichtmehr antun für die zwei Monate, da kam halt die Idee mit HIV. Wußte ja vorher nicht, was so abgeht in der Welt des Jobcenters".

Jetzt durftest du es am eigenen Leib erfahren und erzähle es bitte weiter. Es gibt nämlich immer noch Menschen die das noch nicht wissen.
 
Für die Zukunft...erst lesen dann unterschreiben, aber nur wenn man wirklich verstanden hat was da geschrieben steht :icon_twisted:

Oh jaaaaa, aber sowas von! :cool:
Kam mir alles eig recht ok vor :) die Maßnahme hat sich auch gut angehört. Bis dann die ersten Jobvorschläge kamen!!

Hagen in NRW ? Dann mal schönen Gruß an die nicht so schöne Stadt :biggrin: hoffe wohne bald wieder in der Nähe.

Mach mir da bitte keien Angst, nein, Hagen ist bestimmt sehr toll :p

Vor einem Sanktionsschreiben muss erst mal eine Anhörung kommen.

Huch, wie lange dauert sowas in der Regel? :)

Zitat:
am liebsten wäre mir dem ganzen Käse einfach zu widersprechen.
Da muss ein anderer User etwas

Ja eine kleine Rechtsbelehrung wäre sehr schön! :)

Ich fass mal hier meine Fragen zusammen:
Kann man gegen die EGV was machen :)
Kann ich z.B. Nich prüfen lassen, ob diese EGV sinnvol zu meiner Situation passt?
Was ist , wenn ich wegen der Sache mit der Tertia jetzt eine neue mit VA bekomme?!
Am besten noch schööööön zwei Monate aufschieben :)

Du kannst da doch wieder raus, ganz einfach, melde dich beim JC ab.
Schick eine Veränderungsmitteilung dass du mit sofortiger Wirkung, oder ab August, dankend auf die weitere sehr gute Zusammenarbeit, verzichtest.

Neeeee, das kann ich nicht machen, gibt auch genug, die nicht die Möglichkeit haben einfach die Mitarbeit mit dem JC beenden zu dürfen.
Vielleicht hilft meine Dummheit ja anderen weiter, und je nachdem, was bei meinen Beschwerden so rauskommt, vllt macht das anderen ja Mut sich zu wehren, weil diese Tertia-Maßnahme der letzte Käse ist!
Und auch mal gegen eine EGV die man gutgläubig unterschrieben hat.
 
"wollte mir das nichtmehr antun für die zwei Monate, da kam halt die Idee mit HIV. Wußte ja vorher nicht, was so abgeht in der Welt des Jobcenters".

Jetzt durftest du es am eigenen Leib erfahren und erzähle es bitte weiter. Es gibt nämlich immer noch Menschen die das noch nicht wissen.


Ja ich dachte vorher auch nich, das es so ist, die SB für die Antragsbewilligung war super, die SB für die Vermittlung war auch nett, aber die Maßnahmen, vorallem die Sinnlosigkeit der Tertia-Maßnahme, zu Dem habe ich gerade Erfahren, das meine EGV gar nicht wie eine EGV aussieht...

Ich war einmal vor Jahren kurz beim Amt, da war ich noch 22, ich bekam dann einen Vermittlungsgutschein, und durfte direkt zu einem Probearbeitstag, am darauffolgenden Tag hatte ich eine Stelle in der Systemgastronomie. Unbefristet!
 
für mich ist völlig klar, dass du unter Schock stehst, was da so abgeht. Daher hast du Alpträume und dir ist permanent schlecht. Kopfschmerzen vom vielen Grübeln, was los ist in diesem Land, kommen noch dazu. Ich könnte es total verstehen, wenn du erst in 2 Monaten darüber hinwegkommst, und die kopfschmerzen dann weggehen. Erst der Unialltag kurriert dich dann und lässt es dich vergessen.
 
JC zieht den Schwanz ein!

Hallo zusammen,

auf 2 EGV ´s, die ich via Verwaltungsakt auferlegt bekommen habe, habe ich einen Widerspruch (siehe Anlage) verfasst und einen Antrag auf Rechtschutz beim SG gestellt. Den Beschluss des SG habe ich hier schon mehrfach veröffentlicht.

Jetzt hat mir das Jobcenter mitgeteilt: "... nach eingehender Überprüfung der Sach- und Rechtslage, hebe ich ... auf".

Geil! :icon_eek:
 

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  • Widerspruch Eingliederungsvereinbarung vom 25.06.2012.pdf
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AW: JC zieht den Schwanz ein!

Hallo zusammen,

auf 2 EGV ´s, die ich via Verwaltungsakt auferlegt bekommen habe, habe ich einen Widerspruch (siehe Anlage) verfasst und einen Antrag auf Rechtschutz beim SG gestellt. Den Beschluss des SG habe ich hier schon mehrfach veröffentlicht.

Jetzt hat mir das Jobcenter mitgeteilt: "... nach eingehender Überprüfung der Sach- und Rechtslage, hebe ich ... auf".

Geil! :icon_eek:

Deine Argumentation betrifft uns alle und nennt das Übel mal beim Namen, ohne dieses juristische Klein-Klein, ob der VA nun fehlerhaft ist und wo überall usw., die ganze Seuche, mit der wir immer wieder zu tun haben. BRAVO!!!!!!!!!!!!!!!!!!
VA und SGB II verstoßen gegen alle Grundrechte in DE und Ende.
 
AW: JC zieht den Schwanz ein!

Hallo zusammen!

anliegend erhaltet ihr den schriftlichend Aufhebungsbescheid zum Beweis :biggrin:
 

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  • Abhilfebescheid zu EGV 25 Juni 2012.pdf
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  • Abhilfebescheid zu EGV 29 Juni 2012.pdf
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