Sehr Dringend: Bewerbungsnachweise Stichtag identisch mit Zustellung EGV-VA

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Julia94

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Hallo ihr lieben, ich habe ein großes Problem:

Ich habe soeben eine EGV -VA erhalten vom 27.08. mit Poststempel vom 28.08. Erhalten also heute am 30.08. inkl. Kündigung der bisheringen EGV .

Laut EGV -VA wäre schon heute der erste (unerlaubte) Stichtag meine neu angepassten Bewerbungsnachweise in Form von Anschreiben einzureichen. Ich bin gerade emotional sehr aufgewühlt, weil ich nicht damit gerechnet hätte. Ich habe wie sonst auch vereinbart gewesen die "alten" Bewerbungsbemühungen fertig, welche ich eigentlich heute abensend wollte.

Was gerade passiert grenzt an Schikane. Ich habe das Gefühl meine SB möchte diese Zwickmühle mit Absicht herbeiführen. Auf die Schnelle sehe ich mich nicht in der Lage mal eben neue, zielführende Bewerbungen zu verschicken. Wie soll ich mich jetzt nur verhalten? Ich könnte die alten Bewerbungsnachweise natürlich einfach absenden, aber ich glaube dafür würde man mich dann einfach trotzdem sanktionieren mit Verweis auf den VA . :glaskugel:

Laut Gesetzgeber gilt:

aa. Nach § 41 II S. 1 VwVfG gilt für einem mit einfachem Brief durch die Post übermittelten VA die sog. „3-Tages-Fiktion“. Danach gilt der VA grundsätzlich als am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post zugestellt, unabhängig vom tatsächlichen Zugang. Das heißt, dass ein früherer Zeitpunkt des Zugangs (beispielsweise ein Tag nach Aufgabe zur Post) unerheblich ist, es gilt die Fiktion des dritten Tages.


Dies scheint mir auch nicht gerade zu helfen, oder?

Die Situation überfordert mich. Gab es schon mal jemand mit dem gleichen Problem?
 
E

ExUser 2606

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Also mal langsam.

Hat man versucht, vor diesem VA eine neue EGV mit Dir auszuhandeln?

Was wurde als Grund für die Kündigung der bisgerigen EGV angegeben?

Kam der VA als normaler Brief oder mit PZU?
 

Julia94

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Also mal langsam.

Hat man versucht, vor diesem VA eine neue EGV mit Dir auszuhandeln?

Was wurde als Grund für die Kündigung der bisgerigen EGV angegeben?

Kam der VA als normaler Brief oder mit PZU?

Hallo, es lief wie folgt: Ich hatte eine EGV vorgelegt bekommen mit der ich nicht einverstanden war, also nahm ich sie zur Prüfung mit nach Hause. Am 27. reichte ich schriftlich mit Eingangsstempel Änderungsvorschläge ein. Diese wurden natürlich größtenteils übergangen und am gleichen Tag ging die EGV als Verwaltungsakt per Post raus. Sprich die Verhandlungsphase wurde einfach vom JC abgebrochen, obwohl ich einen Willen gezeigt habe zum Verhandeln. Es ging ihnen wohl nicht schnell genug.

Grund der Kündigung: [...] mit Wirkung zum 27. August 2018 aufgrund Erlassen eines Verwaltungsaktes.
Also eine richtige Begründung steht da nicht.

Der VA kam als normaler Brief. Kein gelber Zettel.
 
E

ExUser 2606

Gast
Okay.

Die Kündigung der bestehenden EGV dürfte schonmal rechtswidrig sein.

Da der VA mit normaler Post kam, kann das JC nicht nachweisen, wann er Dir zuging. Das können sie nicht.

Ich würde erstmal die Bewerbungsnachweise wie es für heute geplant war verschicken und den VA ignorieren.

Dann muss man überlegen, was man mit dem VA macht.

  • So tun, als wäre er morgen oder übermorgen angekommen und sich dran halten
  • So tun, als wäre er morgen oer übermorgen angekommen und angreifen
  • Zugang bestreiten

Vielleicht solltest Du die alte EGV und den neen VA hier mal anonymisiert einstellen
 

Julia94

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Vielen lieben Dank Kerstin! :love:

Wahrscheinlich hast du recht und ich sollte es so machen wie du vorschlägst. Trotzdem habe ich Angst dafür eine Sanktion zu kassieren. Ich habe halt dieses Bauchgefühl, dass das so kommen wird. 3 Monate, 30% Sanktion wären absolut Horror.
 

HilfesuchenderMensch

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Auf jeden Fall immer Ruhe bewahren und sein Ziel nicht aus den Augen verlieren :)
Mach einen Termin bei einem Sozialberater für h4 in deiner Stadt aus, der hilft kostenlos.
Wegen dem VA geh zum Anwalt und lasse dich beraten. Falls er einen Beratungshilfeschein benötigst bekommst du den kostenlos vom Gericht ( musst nur VA , ALG 2 Bescheid, Ausweis und Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzeigen).

Und ganz wichtig: keine Angst haben!

Ich persönlich gebe keine Anschreiben mehr ab, bin der Meinung das dürfen sie wenn nur mal sehen aber nicht kopieren. Steht in der EGV /VA „ggfs Anschreiben“? Dann ist das freiwillig. Basta!
 

Merse

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Am 27. reichte ich schriftlich mit Eingangsstempel Änderungsvorschläge ein. Diese wurden natürlich größtenteils übergangen und am gleichen Tag ging die EGV als Verwaltungsakt per Post raus.

Also wurden nicht alle Änderungsvorschläge übergangen. Einige wurden scheinbar in den VA übernommen. Der VA weicht somit von der EGV ab. Man hätte vorher die geänderte EGV zur Unterschrift anbieten müssen.
 

Julia94

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Also wurden nicht alle Änderungsvorschläge übergangen. Einige wurden scheinbar in den VA übernommen. Der VA weicht somit von der EGV ab. Man hätte vorher die geänderte EGV zur Unterschrift anbieten müssen.

Das gleiche dachte ich auch, wobei ich heute ja erstmal dieses Problem in Angriff nehmen muss. Ich werde mich wohl an Kerstin's Vorschlag halten. Mental muss ich irgendwie verstehen, dass es bestimmt trotzdem Konsequenzen geben wird.

Sehr geehrte Frau ... ,

in oben bezeichneter Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass Ihren Änderungswünschten zur Eingliederungsvereinbarung nicht vollends ensprochen werden konnte.

[...]Auflistung meiner abgelehnten Vorschläge und Bemerkungen dazu[...]

In Ergänzung zu X wurde die Möglichkeit zur Vorlage Ihrer Bewerbungsbemühungen per Email zusätzlich mit aufgenommen und berücksichtigt.

MfG SB

Eine Begründung des VA ist jedenfalls nicht ersichtlich aus dem Schreiben.
 
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Ich habe halt dieses Bauchgefühl, dass das so kommen wird. 3 Monate, 30% Sanktion wären absolut Horror.

Bist du Jahrgang 1994 oder weswegen steht die Zahl 94 in deinem Nickname? Falls ich mit meiner Vermutung richtig liege, bist du jünger als 25 Jahre.

Ich möchte dir nicht noch mehr Angst machen, aber bei dieser Altersgruppe kann bei der ersten Pflichtverletzung eine 100 %-Sanktion drohen, d. h. die Hartz4-Leistungen werden komplett eingestellt.

Nimm das bitte nur als Info zur Kenntnis. Es ist ja noch nichts passiert und selbst wenn es so weit kommt, ist nicht alles verloren.
 

Julia94

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Bist du Jahrgang 1994 oder weswegen steht die Zahl 94 in deinem Nickname?

Zum Glück nicht, ich bin 27 Jahre alt und bei der Registrierung fiel mir auf die Schnelle nichts sinvolles ein. :sorry:

---

Nachdem ich meine Bewerbungsschreiben, wie von Kerstin vorgeschlagen, verschickte bekam ich nun diese fadenscheinige Mail:

Ihren Anschreiben ist nicht zu entnehmen, bei welchen Arbeitgebern Sie sich beworben haben. Bitte übersenden Sie daher Ihre Bewerbungsanschreiben vollständig.

MfG SB

Da meine SB diese vorher nie beanstandet hat, muss ich davon ausgehen, dass es natürlich eine Anspielung ist auf die EGV -VA Bemühungen.

Wie antworte ich jetzt am besten ohne ins Messer zu laufen? Es liegt trotzdem in der Luft, dass sie nur darauf wartet.

- Adressen der Arbeitgeber nochmal aufführen
- Hinweis darauf dass der VA mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag und ich keine Kenntnis hatte und mich an die bisherige EGV hielt?
- Sagen dass ich mich natürlich ab sofort an den VA halten werde?

Liebe Grüße, Julia.
 

Holler2008

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Dein Punkt zwei und drei ganz sicher nicht. In Bezug auf diese Mail gar nicht auf den VA eingehen.

Ich verstehe gerade nicht, was du denen als Bewerbungsnachweis geschickt hast, dass die die Arbeitgeber nicht erkennen können.

Jedenfalls darf man nicht sanktioniert werden, nur weil man nicht pünktlich seine Bewerbungen nachweist:
Dazu sagte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (am 18.03.2016, L 8 AL 2197/15), dass so eine Versäumung keine Sanktion rechtfertigt.

Als allererstes würde ich die Löschung nicht vermittlungsrelevanter Daten wie Telefon und Email schriftlich mit Eingangsnachweis fordern und eine Woche Frist für die schriftliche Bestätigung der Löschung einräumen.

Ich, als einer der sich mit dem JC anlegt, würde schriftlich per Fax mit qualifiziertem Sendebericht antworten, wie es sein kann, dass die aus der Liste der AG bei denen ich mich beworben habe, nicht die AGs finden können.

Wenn irgendwann mal einer sagen würde, laut EGVA müssen als Nachweis die Anschreiben abgegeben werden, wäre meine Antwort, dass ich das erst am 1. Sept bekam.
Bis zum nächsten Nachweistermin sollte der Widerspruch allerdings fertig und abgegeben sein (du hast ja auch nur 1 Monat Frist).

Für den Widerspruch gibt es etliche Angriffspunkte, schon ohne dass wir den VA gesehen haben:

- der alte wurde gekündigt und dann direkt ein neuer erlassen, anstatt um eine neue EGV zu verhandeln
- die Kündigung scheint ohne Begründung zu sein
- Nachweise zu Stichtagen zu verlangen ist nicht erlaubt
- Anschreiben als Nachweise dürfen die mindestens nicht behalten (ob ansehen weiß ich gerade nicht) weil das gegen den Datenschutz verstößt. Das ist auch mir ziemlich neu und da sollte irgendwo im Forum ein Schreiben des Datenschutzbeauftragten zu finden sein.

(Nur mal theoretisch, hast du die Anschreiben deiner schriftlichen Bewerbungen noch?)
 
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Julia94

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Ich verzichte mal kurz auf eine Quotation und gehe auf deine Punkte ein:

Meine Anschreiben enthalten den Namen des Arbeitgebers/Firma eingearbeitet. Dies wurde bisher auch immer so aktzeptiert. Wie bereits erwähnt, verstehe ich diese Nachforderung sinngemäß als: "Bitte schicken Sie mir außerdem noch die Stellen wie in dem VA verlangt".

Wie hier bereits besprochen, existieren diese ja nicht und ich habe mich an die mir bekannte EGV gehalten. Sprich: SB will Bewerbungen für Stellen nachfordern um die ich mich bisher laut alter EGV nicht bewerben musste. Umgekehrt geht es also darum im Zweifelsfall nachzuweisen, dass ich davon noch nichts wusste. Es grenzt schon fast an Schikane was die da macht. Somit hättest du recht, den Erhalt für August ganz auszuschließen - überdehnen sollte ich den Zeitraum des VA erhalts aber auch nicht... wenn ich heute also Antworten sollte, wäre mir der VA ja zugänglich, also stellen sich beide Seiten dumm, später irgendwann muss ich trotzdem auf den Erhalt an Tag X hinweisen.

Eine Liste für Nachweise, wie du im Sinn hast (Arbeitgeber eintragen etc pp), wird bei mir nicht geführt. Meine SB wollte diese nicht.

Meine Tel. Nr. ist denen nich bekannt, EMail bisher auch nur zu meinem Vorteil genutzt worden um Nachweise einzureichen. Alles andere kommt immer schriftlich. Sollte sich dies ändern, dann werde ich da nachbessern.

Die von dir aufgelisteten Angriffspunkte für einen Widerspruch sind meines erachtens auch korrekt. Zum letzten Punkt kann ich aber auch nichts sagen. Im Zweifelsfall habe ich eine Mitwirkungspflicht dem JC gegenüber auf spezifische Anfragen auch Auskunft zu erteilen. Pauschal eigentlich nicht, schon gar nicht wenn es nur auf Sanktionen abzielen soll.

Zu deinem letzten Punkt: Die Anschreiben liegen mir digital vor.

PS: Leider kann ich nicht auf deine PN antworten als neuer User. Dir möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen Dank ausdrücken!
 
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E

ExUser 2606

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Nicht Du musst angeben, wann Dir der VA zugegangen ist, sondern dasss JC muss nachweisen können, wann der Va in Deinen Einflussbereich (Briefkasten) gelangt ist dass Du ihn überhaupt erhalten hast. Der könnte ja auch auf dem Postweg verlorengegangen sein.

Da das Ding per einfachen Brief kam, kann das JC das nicht beweisen.

AUf diese EMail würde ich gar nicht reagieren. Wenn Deine SB was von Dir will, soll sie einen Brief schicken.
 

Holler2008

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Da du schreibst, du hast denen nur die Namen gegeben, würde ich, wenn die Mail auch als Brief kommt, nochmal auflisten wo du dich wann als was beworben hast im Stile von:

Ich habe mich bei folgenden Stellen beworben:

- am xx.xx.xxxx als xxxx bei xxx, xxx Straße, xxx ort
- ...
- ...

Auf keinen Fall würde ich jetzt in irgendeinem Schreiben erwähnen, wann du den VA bekommen hast. Die müssen beweisen, wann der ankam, wie schon erwähnt. :wink:

Wenn die mit der Mail meinen würden "Bitte schicken Sie mir außerdem noch die Stellen wie in dem VA verlangt" hätten sie es halt auch so formulieren sollen. :icon_mrgreen:
 

Holler2008

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Nochmal ausführlich, da du mir viel zu panisch scheinst.
Meine Anschreiben enthalten den Namen des Arbeitgebers/Firma eingearbeitet. Dies wurde bisher auch immer so aktzeptiert.
Keine Adresse, kein Datum und nicht auf welchen Beruf?
Wie bereits erwähnt, verstehe ich diese Nachforderung sinngemäß als: "Bitte schicken Sie mir außerdem noch die Stellen wie in dem VA verlangt".
Nö, die müssen schon schreiben, was sie meinen, sind ja keine Laien, wie wir hier im Forum. Das ist so zu verstehen, wie die es schreiben.
Die natürliche Antwort von dir wäre hier "warum?"

Wie hier bereits besprochen, existieren diese ja nicht und ich habe mich an die mir bekannte EGV gehalten. Sprich: SB will Bewerbungen für Stellen nachfordern um die ich mich bisher laut alter EGV nicht bewerben musste.
Das verstehe ich nicht ganz.
Stand in der alten VA überhaupt wie oft du dich bewerben musst? Wird in der neuen erstmal eine bestimmte Anzahl Bewerbungen gefordert oder Bewerbungen bei bestimmten Firmen oder Bewerbungen auf bestimmte Berufe?
Inwiefern unterscheiden sich die Stellen auf die du dich per altem VA bewerben musstest von den Stellen auf die du dich jetzt bewerben sollst?

Umgekehrt geht es also darum im Zweifelsfall nachzuweisen, dass ich davon noch nichts wusste. Es grenzt schon fast an Schikane was die da macht. Somit hättest du recht, den Erhalt für August ganz auszuschließen - überdehnen sollte ich den Zeitraum des VA erhalts aber auch nicht... wenn ich heute also Antworten sollte, wäre mir der VA ja zugänglich, also stellen sich beide Seiten dumm, später irgendwann muss ich trotzdem auf den Erhalt an Tag X hinweisen.
Die müssen nachweisen, wann das ankam.
Richter sind Menschen. Im Ernstfall ist jedem Richter klar, selbst wenn das am 28. ankam, konntest du nicht mehr für den August handeln.

Meine Tel. Nr. ist denen nich bekannt, EMail bisher auch nur zu meinem Vorteil genutzt worden um Nachweise einzureichen. Alles andere kommt immer schriftlich. Sollte sich dies ändern, dann werde ich da nachbessern.
Ich glaube der Zeitpunkt zum Nachbessern ist da. https://www.elo-forum.org/antraege-...n-sortiert-/163847-allgemein.html#post2007880

edit:
Ein Beispielschreiben mit Fantasienamen, was du jetzt als Nachweis ans Amt geschickt hast, würde zum Verständnis beitragen. (oder das Original anonymisiert)
 

Julia94

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Nochmal ausführlich, da du mir viel zu panisch scheinst.
Keine Adresse, kein Datum und nicht auf welchen Beruf?

Ich bin im Moment eigentlich gefasst, obwohl mir die Hände gebunden sind. Bis auf das Datum ist alles in den Anschreiben ersichtlich, bzw wurden die Adressen nie gefordert, da diese eigentlich ohnehin bekannt sein sollten, wenn das JC und der AG eh Rücksprache halten können. Es wurde vorher auch nie beanstandet.

Stand in der alten VA überhaupt wie oft du dich bewerben musst? Wird in der neuen erstmal eine bestimmte Anzahl Bewerbungen gefordert oder Bewerbungen bei bestimmten Firmen oder Bewerbungen auf bestimmte Berufe?

Inwiefern unterscheiden sich die Stellen auf die du dich per altem VA bewerben musstest von den Stellen auf die du dich jetzt bewerben sollst?

Mein Ziel in der EGV wurde geändert. Statt Ausbildung, jetzt Berufe auf die ich mich bewerben soll bzw. mir Vermittlungsvorschläge dafür zugeschickt werden. Die Anzahl ist auf 5 pro Monat festgelegt.

Die müssen nachweisen, wann das ankam.
Richter sind Menschen. Im Ernstfall ist jedem Richter klar, selbst wenn das am 28. ankam, konntest du nicht mehr für den August handeln.

Ich hoffe du wirst Recht behalten.

Liebe Grüße~
 

erwerbsuchend

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Bis zum nächsten Nachweistermin sollte der Widerspruch allerdings fertig und abgegeben sein (du hast ja auch nur 1 Monat Frist).

Dies ist leider etwas missverständlich. TE ist solange an den VA gebunden, bis dieser per aW gehemmt wird. Daher sollte TE umgehend den Antrag auf aW an das zuständige SG schicken. Schließlich dauert die Erteilung der aW leider auch seine Zeit. In dieser Zeit, bis zur Erteilung der aW, könnte TE aus diesem VA sanktioniert werden.

"Bitte schicken Sie mir außerdem noch die Stellen wie in dem VA verlangt"

Es wäre hilfreich, wenn du die relevanten Schreiben und den VA in anonymisierter Form hier in das Forum hochladen könntest. Dann kann man dir bestimmter sagen, was du für Optionen genau hast. Was ist im VA genau für diesen Punkt festgelegt worden?

PS: Leider kann ich nicht auf deine PN antworten als neuer User. Dir möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen Dank ausdrücken!

:sorry:, aber Backstage-Beratungen sind in diesem Forum hier nicht gern gesehen. Schließlich sollen alle Nutzerinnen und Nutzer von den gegebenen Tipps profitieren können :wink:

Daher bitte alle Fragen und Antworten im Forum direkt schreiben.
Wenn du dich bedanken willst, dann nutze bitte den "Danke-Button" :wink:
 

Holler2008

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:sorry:, aber Backstage-Beratungen sind in diesem Forum hier nicht gern gesehen. Schließlich sollen alle Nutzerinnen und Nutzer von den gegebenen Tipps profitieren können :wink:

Daher bitte alle Fragen und Antworten im Forum direkt schreiben.
Wenn du dich bedanken willst, dann nutze bitte den "Danke-Button" :wink:
Lol, ich hatte nur gemailt, dass meine öffentliche Antwort hier nach 5 oder 7 Editierungen nun fertig ist, damit keine Ergänzung darin von der TE übersehen wird.

Ich kenne leider keine geheimen Tipps.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

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Worüber diskutiert ihr hier eigentlich?

Grund der Kündigung: [...] mit Wirkung zum 27. August 2018 aufgrund Erlassen eines Verwaltungsaktes.
Also eine richtige Begründung steht da nicht.
Also keine Begründung i.S.d. § 59 SGB X.
Die Kündigung ist damit unwirksam, die EGV gilt weiter (solange sie nicht von selber abläuft), und der VA ist wegen der noch bestehenden EGV ebenso unwirksam wie die Kündigung.

Ich habe soeben eine EGV -VA erhalten vom 27.08. mit Poststempel vom 28.08. Erhalten also heute am 30.08. inkl. Kündigung der bisheringen EGV .
Kündigung zum 27.08. bei Erhalt derselben am 30.08.?
Solange das JC dir keine funktionierende :glaskugel: zur Vefügung stellt, ist das praktisch nicht durchführbar.
(Umschlag mit dem Poststempel aufheben.)
Manche SB sind wirklich zu **** um den Bürosessel plattzusitzen.

Nebenbei:
Nach § 41 II S. 1 VwVfG gilt
Nach § 2 VwVfG gilt dieses nicht im Bereich des SGB .
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Ich halte es aber nicht für zielführend über die Inhalte eines VA zu diskutieren wenn dieser schon gar nicht existieren dürfte.
 
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