Hallo ihr lieben, ich habe ein großes Problem:
Ich habe soeben eine EGV -VA erhalten vom 27.08. mit Poststempel vom 28.08. Erhalten also heute am 30.08. inkl. Kündigung der bisheringen EGV .
Laut EGV -VA wäre schon heute der erste (unerlaubte) Stichtag meine neu angepassten Bewerbungsnachweise in Form von Anschreiben einzureichen. Ich bin gerade emotional sehr aufgewühlt, weil ich nicht damit gerechnet hätte. Ich habe wie sonst auch vereinbart gewesen die "alten" Bewerbungsbemühungen fertig, welche ich eigentlich heute abensend wollte.
Was gerade passiert grenzt an Schikane. Ich habe das Gefühl meine SB möchte diese Zwickmühle mit Absicht herbeiführen. Auf die Schnelle sehe ich mich nicht in der Lage mal eben neue, zielführende Bewerbungen zu verschicken. Wie soll ich mich jetzt nur verhalten? Ich könnte die alten Bewerbungsnachweise natürlich einfach absenden, aber ich glaube dafür würde man mich dann einfach trotzdem sanktionieren mit Verweis auf den VA .
Laut Gesetzgeber gilt:
aa. Nach § 41 II S. 1 VwVfG gilt für einem mit einfachem Brief durch die Post übermittelten VA die sog. „3-Tages-Fiktion“. Danach gilt der VA grundsätzlich als am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post zugestellt, unabhängig vom tatsächlichen Zugang. Das heißt, dass ein früherer Zeitpunkt des Zugangs (beispielsweise ein Tag nach Aufgabe zur Post) unerheblich ist, es gilt die Fiktion des dritten Tages.
Dies scheint mir auch nicht gerade zu helfen, oder?
Die Situation überfordert mich. Gab es schon mal jemand mit dem gleichen Problem?
Ich habe soeben eine EGV -VA erhalten vom 27.08. mit Poststempel vom 28.08. Erhalten also heute am 30.08. inkl. Kündigung der bisheringen EGV .
Laut EGV -VA wäre schon heute der erste (unerlaubte) Stichtag meine neu angepassten Bewerbungsnachweise in Form von Anschreiben einzureichen. Ich bin gerade emotional sehr aufgewühlt, weil ich nicht damit gerechnet hätte. Ich habe wie sonst auch vereinbart gewesen die "alten" Bewerbungsbemühungen fertig, welche ich eigentlich heute abensend wollte.
Was gerade passiert grenzt an Schikane. Ich habe das Gefühl meine SB möchte diese Zwickmühle mit Absicht herbeiführen. Auf die Schnelle sehe ich mich nicht in der Lage mal eben neue, zielführende Bewerbungen zu verschicken. Wie soll ich mich jetzt nur verhalten? Ich könnte die alten Bewerbungsnachweise natürlich einfach absenden, aber ich glaube dafür würde man mich dann einfach trotzdem sanktionieren mit Verweis auf den VA .

Laut Gesetzgeber gilt:
aa. Nach § 41 II S. 1 VwVfG gilt für einem mit einfachem Brief durch die Post übermittelten VA die sog. „3-Tages-Fiktion“. Danach gilt der VA grundsätzlich als am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post zugestellt, unabhängig vom tatsächlichen Zugang. Das heißt, dass ein früherer Zeitpunkt des Zugangs (beispielsweise ein Tag nach Aufgabe zur Post) unerheblich ist, es gilt die Fiktion des dritten Tages.
Dies scheint mir auch nicht gerade zu helfen, oder?
Die Situation überfordert mich. Gab es schon mal jemand mit dem gleichen Problem?