MichaelBelek
Elo-User*in
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Hallo,
es geht um die gesicherte Diagnose: "schwere Depression". Die Unterscheidung zwischen Leistungs(un)fähigkeit- und Arbeits(un)fähigkeit ist mir bekannt.
Festzustellen ist, dass mir Leistungsfähigkeit vom Ärztlichem Dienst des Jobcenters bescheinigt worden ist. Der Facharzt bescheinigt mir weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit (AU-Bescheinigung).
Welche Vorschläge könnt ihr mir geben, wenn Zuweisungen in Maßnahmen oder Zeitarbeitsfirmen, etc. folgen? Inwieweit zählt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, in Form einer Folgebescheinigung, bei Zuweisungen oder Arbeitsantritt?
Über weiterführende Informationen würde ich mich sehr freuen. LG Micha
es geht um die gesicherte Diagnose: "schwere Depression". Die Unterscheidung zwischen Leistungs(un)fähigkeit- und Arbeits(un)fähigkeit ist mir bekannt.
Festzustellen ist, dass mir Leistungsfähigkeit vom Ärztlichem Dienst des Jobcenters bescheinigt worden ist. Der Facharzt bescheinigt mir weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit (AU-Bescheinigung).
Welche Vorschläge könnt ihr mir geben, wenn Zuweisungen in Maßnahmen oder Zeitarbeitsfirmen, etc. folgen? Inwieweit zählt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, in Form einer Folgebescheinigung, bei Zuweisungen oder Arbeitsantritt?
Über weiterführende Informationen würde ich mich sehr freuen. LG Micha