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Guten Tag,
nach Jahren des Leistungsbezugs, meinte der SB , dass es in diesem Jahr entweder VAs mit Maßnahmen hagelt
oder eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gemacht werden soll.
Dabei gab er zu verstehen, dass ihm klar ist, dass ich
a) erfolgreich gegen Maßnahmen geklagt habe und es
b) ja aber trotzdem erstmal bis zu 100% saktioniert werden kann
(die zwar später eventuell von Gerichten einkassiert werden, aber dann ist's ja zu spät, super)
Nun zu mir:
Keine körperlichen Einschränkungen, aber was nutzt mir das?
ich habe in den letzten 15 Jahren eine schwere Depression entwickelt, die mich zu Stillstand und Isolation gebracht hat;
[.. habe hier einiges gelöscht: zu persönlich, Zusammenfassung: meiner Meinung nach
kann am Ende einer Untersuchung nur eine Erwerbsminderung <3 Stunden stehen.]
-----
In 2 Wochen habe ich neuen Termin, dann soll ich entscheiden, ob ich mich vom ÄD untersuchen lassen will.
Ja sicher, denn natürlich bleiben für den SB meine Beschreibungen nur Behauptungen und irgenwann muss es mal angegangen werden.Tja. Man kann's auch nachvollziehen.
Ich muss jetzt praktisch wissen, welche Fallstricke und schlechte Entscheidungen es gibt; denn im Moment denk ich grad, macht doch was ihr wollt!
Meinung nach kann am Ende einer Untersuchung nur eine Erwerbsminderung <3 Stunden stehen.
Dass das auch wirklich so beurteilt wird, bezweifel ich doch arg.
Aber naja, mehr kann ich nicht tun, es war auch in letzter Zeit anstrengend die Fassade aufrecht zu halten,
jetzt kommt die Offenbarung und der Abgrund lauert.
Wie kriege ich den SB dazu, dass ER die Untersuchung anfordert (und zwar psychologische) und nicht ICH mit Unterschrift wieder alle Rechte weggebe?
Denn er hat schon agedeutet, er braucht erst mein Einverständnis (kann mich nicht genau erinnern),
dann könnte er den ÄD anfordern, oder mich halt als komplett gesund einstufen und Mangels Vermittlungserfolgs halt jetzt mit Maßnahmen beglücken.
Oder hat er das nur gesagt, um auch eine Enthebung der Schweigepflicht zu bekommen, damit er genau in den Befund schauen kann?
Und nur mal angenommen man wird als zw 3 und 6 Stunden arbeitsfähig eingeschätzt (geh ich leider von aus),
wie sieht denn dann die Vermittlungsarbeit aus? Was ändert sich zu normal eingeschätzten?
Oh mann,
bisdannerstmal
lokkolokko
nach Jahren des Leistungsbezugs, meinte der SB , dass es in diesem Jahr entweder VAs mit Maßnahmen hagelt
oder eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gemacht werden soll.
Dabei gab er zu verstehen, dass ihm klar ist, dass ich
a) erfolgreich gegen Maßnahmen geklagt habe und es
b) ja aber trotzdem erstmal bis zu 100% saktioniert werden kann
(die zwar später eventuell von Gerichten einkassiert werden, aber dann ist's ja zu spät, super)
Nun zu mir:
Keine körperlichen Einschränkungen, aber was nutzt mir das?
ich habe in den letzten 15 Jahren eine schwere Depression entwickelt, die mich zu Stillstand und Isolation gebracht hat;
[.. habe hier einiges gelöscht: zu persönlich, Zusammenfassung: meiner Meinung nach
kann am Ende einer Untersuchung nur eine Erwerbsminderung <3 Stunden stehen.]
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In 2 Wochen habe ich neuen Termin, dann soll ich entscheiden, ob ich mich vom ÄD untersuchen lassen will.
Ja sicher, denn natürlich bleiben für den SB meine Beschreibungen nur Behauptungen und irgenwann muss es mal angegangen werden.Tja. Man kann's auch nachvollziehen.
Ich muss jetzt praktisch wissen, welche Fallstricke und schlechte Entscheidungen es gibt; denn im Moment denk ich grad, macht doch was ihr wollt!
Meinung nach kann am Ende einer Untersuchung nur eine Erwerbsminderung <3 Stunden stehen.
Dass das auch wirklich so beurteilt wird, bezweifel ich doch arg.
Aber naja, mehr kann ich nicht tun, es war auch in letzter Zeit anstrengend die Fassade aufrecht zu halten,
jetzt kommt die Offenbarung und der Abgrund lauert.
Wie kriege ich den SB dazu, dass ER die Untersuchung anfordert (und zwar psychologische) und nicht ICH mit Unterschrift wieder alle Rechte weggebe?
Denn er hat schon agedeutet, er braucht erst mein Einverständnis (kann mich nicht genau erinnern),
dann könnte er den ÄD anfordern, oder mich halt als komplett gesund einstufen und Mangels Vermittlungserfolgs halt jetzt mit Maßnahmen beglücken.
Oder hat er das nur gesagt, um auch eine Enthebung der Schweigepflicht zu bekommen, damit er genau in den Befund schauen kann?
Und nur mal angenommen man wird als zw 3 und 6 Stunden arbeitsfähig eingeschätzt (geh ich leider von aus),
wie sieht denn dann die Vermittlungsarbeit aus? Was ändert sich zu normal eingeschätzten?
Oh mann,
bisdannerstmal
lokkolokko