Schwere Depression, freiwillig zum ÄD?

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lokkolokko

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Guten Tag,
nach Jahren des Leistungsbezugs, meinte der SB , dass es in diesem Jahr entweder VAs mit Maßnahmen hagelt
oder eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gemacht werden soll.
Dabei gab er zu verstehen, dass ihm klar ist, dass ich
a) erfolgreich gegen Maßnahmen geklagt habe und es
b) ja aber trotzdem erstmal bis zu 100% saktioniert werden kann

(die zwar später eventuell von Gerichten einkassiert werden, aber dann ist's ja zu spät, super)

Nun zu mir:
Keine körperlichen Einschränkungen, aber was nutzt mir das?
ich habe in den letzten 15 Jahren eine schwere Depression entwickelt, die mich zu Stillstand und Isolation gebracht hat;
[.. habe hier einiges gelöscht: zu persönlich, Zusammenfassung: meiner Meinung nach
kann am Ende einer Untersuchung nur eine Erwerbsminderung <3 Stunden stehen.]
-----

In 2 Wochen habe ich neuen Termin, dann soll ich entscheiden, ob ich mich vom ÄD untersuchen lassen will.
Ja sicher, denn natürlich bleiben für den SB meine Beschreibungen nur Behauptungen und irgenwann muss es mal angegangen werden.Tja. Man kann's auch nachvollziehen.

Ich muss jetzt praktisch wissen, welche Fallstricke und schlechte Entscheidungen es gibt; denn im Moment denk ich grad, macht doch was ihr wollt!

Meinung nach kann am Ende einer Untersuchung nur eine Erwerbsminderung <3 Stunden stehen.
Dass das auch wirklich so beurteilt wird, bezweifel ich doch arg.
Aber naja, mehr kann ich nicht tun, es war auch in letzter Zeit anstrengend die Fassade aufrecht zu halten,
jetzt kommt die Offenbarung und der Abgrund lauert.

Wie kriege ich den SB dazu, dass ER die Untersuchung anfordert (und zwar psychologische) und nicht ICH mit Unterschrift wieder alle Rechte weggebe?
Denn er hat schon agedeutet, er braucht erst mein Einverständnis (kann mich nicht genau erinnern),
dann könnte er den ÄD anfordern, oder mich halt als komplett gesund einstufen und Mangels Vermittlungserfolgs halt jetzt mit Maßnahmen beglücken.
Oder hat er das nur gesagt, um auch eine Enthebung der Schweigepflicht zu bekommen, damit er genau in den Befund schauen kann?

Und nur mal angenommen man wird als zw 3 und 6 Stunden arbeitsfähig eingeschätzt (geh ich leider von aus),
wie sieht denn dann die Vermittlungsarbeit aus? Was ändert sich zu normal eingeschätzten?
Oh mann,
bisdannerstmal
lokkolokko
 

Couchhartzer

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Wie kriege ich den SB dazu, dass ER die Untersuchung anfordert
Indem du ihn darauf hinweist, dass es auch ohne deine unterschriebene Zustimmung gemäß § 44a SGB II seine gesetzliche sowie dienstrechtliche Pflicht ist ein solches Gutachten des ÄD einzuleiten, wenn er selber schon sogar diese Zweifel an der Erwerbsfähigkeit mit seiner Darstellung
oder eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gemacht werden soll
ansprach.
 
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ExitUser

Gast
Meinung nach kann am Ende einer Untersuchung nur eine Erwerbsminderung <3 Stunden stehen.
Dass das auch wirklich so beurteilt wird, bezweifel ich doch arg.

Hallo.
Das hängt doch davon ab, was du alles einreichst an Befunden, Klinikberichten etc.

Die Schweigepflichtsentbindung bekommt der ÄD , nicht der SB . Lies dich bitte zum Thema hier im Forum ein. Da gibt es zahlreiche Beiträge zum Datenschutz und zu deinen Rechten und Pflichten.

Wenn du krank bist, musst du dich durchgehend AU schreiben lassen. Dann gibt es auch keine Vermittlungsbemühungen.

Gruß
 

lokkolokko

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Das hängt doch davon ab, was du alles einreichst an Befunden, Klinikberichten etc.
Ich habe da noch nichts vorzuweisen,
zum Verständnis: allein mit mir komm ich ja klar.
War vielleicht nicht die beste Entscheidung.
Ich muss dazu sagen, das mir das Übertreiben oder einfordern von AU bei Ärzten schon immer schwerfiel. Mir fällt da mein ehemaliger Hausarzt ein, der mich noch Jahre später immer nach meinen Magen fragte (ich denke, den hat jeder schonmal vorgeschoben, sorry dafür). Mit den Jahren (bin 40)+ kam mir die Erkenntnis, dass man bei mir immer nur die Simulation vermutete, daher verzichte ich seit Jahren auf Ärzte.

Wenn du krank bist, musst du dich durchgehend AU schreiben lassen
Ich werde mich am Donnerstag um Termine bei Psychologen/Psychiatern bemühen. Das wird dann wohl erst in einem halben Jahr etwas (Der erste und letzte hatte mir damals zur Begrüßung in die Hand gesagt, er kann mich nicht krankschreiben. das war der erste Satz in der Tür (!!), dann sagte ich 'guten Tag Arzt, interessante Info'.. Warum darauf wieder ein halbes jahr warten, war damals mein Urteil.
Das ist meine größte Angst, als 'Simulant' ganz unten zu landen.

Ich weiß, es gibt auch einen psychologischen Dienst, wär doch besser , wenn der gleich drankommt, obwohl hier im Forum irgendwo stand " unsere Allgemeinärzte sind alle erfahren im sozialmedizinischen Bereich", so war es formuliert.

Zweitens überleg ich, ob ich nicht vielleicht auch besser im Forum für sgb 12 schreiben sollte?
 
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ExitUser

Gast
Zweitens überleg ich, ob ich nicht vielleicht auch besser im Forum für sgb 12 schreiben sollte?

Wieso das denn? So einfach ist es nicht mit der Erwerbsunfähigkeit. Auch hier die Bitte, dich gründlich einzulesen :icon_evil:. Besser wäre das Thema wohl im Bereich Schwerbehinderte, Gesundheit, Rente aufgehoben.

Da hätte ich als Gutachter auch meine Probleme mit, dass du 15 Jahre krank bist und nie behandelt wurdest. Bei einer schweren Depression bekommst du sofort Hilfe bei Ambulanzen, Tageskliniken etc.

Beim psychologischen Dienst wird vor allem eine Art Testung gemacht, in welchen Bereichen deine Stärken und Schwächen liegen. Für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit verweisen die an den ärztlichen Dienst, möglicherweise auch an die Rentenversicherung.
 

Fabiola

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Wie kriege ich den SB dazu, dass ER die Untersuchung anfordert (und zwar psychologische) und nicht ICH mit Unterschrift wieder alle Rechte weggebe?
Für die Einschaltung des psychologischen Dienstes braucht SB Dein Einverständnis , da dies freiwillig ist.
Siehe Punkt 3.1 Seite 7
3.1 Einschaltung
Die Einbindung der Kundin oder des Kunden
Vor der Beauftragung des Psychologischen Dienstes wird die Fachkraft mit der Kundin oder dem Kunden über die Einschaltung des Psychologischen Dienstes sprechen. Dies ist Voraussetzung für die Einschaltung, zu der die Kundin oder der Kunde ihr/sein Einverständnis geben muss.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...tei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai397427.pdf

Denn er hat schon angedeutet, er braucht erst mein Einverständnis (kann mich nicht genau erinnern), dann könnte er den ÄD anfordern, ...
Für die Einschaltung des ärztlichen Dienstes braucht SB kein Einverständnis von Dir, da dies im Bedarfsfall zu Deinen Mitwirkungspflichten zählt.
 
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