Hallo, ich habe in 01/ 2014 meine GdB von 50 mit G bekommen, erstmal befristet bis zum
11/2015.
Nun möchte ich in Rente für Schwerbehinderte zum Ende des Jahres 2014 beantragen.
Nun habe des öfteren im Netz gelesen, das bei einem Rentenantrag plötzlich und unerwartet
das Versorgungamt eine Nachprüfung anberaumt!
Wenn einem soetwas passiert, kann man die GdB mit Widerspruch und ggf. Klage vor dem
Sozialgericht solange aufrecht erhalten bis die Rente durch ist?
Was meint das Forum?
11/2015.
Nun möchte ich in Rente für Schwerbehinderte zum Ende des Jahres 2014 beantragen.
Nun habe des öfteren im Netz gelesen, das bei einem Rentenantrag plötzlich und unerwartet
das Versorgungamt eine Nachprüfung anberaumt!
Wenn einem soetwas passiert, kann man die GdB mit Widerspruch und ggf. Klage vor dem
Sozialgericht solange aufrecht erhalten bis die Rente durch ist?
Was meint das Forum?