Das ist gut, dass du jemanden hast, der einige Dinge für dich und mit dir erledigen kann!
Also ich habe auch eine Tochter mit 30, psych. schwerbehindert und einige chronische Dinge - selbstverständlich ist ein "Altenheim" keine Option!
Sie lebt allein in ihrer Wohnung, hat eine Sozialbetreuerin über das sog. "Persönliche Budget" und damit auch noch sonstige - finanzielle - Hilfen, wo sie sich Unterstützungen "einkaufen" kann.
Sie bekommt einen kleinen Rentenbetrag - Grundsicherung vom Sozialamt.
Das funktioniert seit einigen Jahren hervorragend - sie konnte ihre Situation enorm stabilisieren und denkt sogar jetzt wieder an sowas wie Ausbildung oder erstmal "Minijob"!
Ich kann mich da nur wiederholen:
Hier ist es so, dass diese Hilfen über das Sozialamt koordiniert werden und der BEZIRK Oberbayern stellt die Hilfen fest und wer zuständig ist. Die wissen auch immer, wer für ein einzelbetreutes Wohnen zuständig ist - wir haben eine Sozialpädagogin, die in einem größeren Büro mit selbstständigen Soz.päds frei arbeitet - also nicht angeschlossen an eine Institution wie z.B. Caritas etc.
Es hat einige Änderungen gegeben - ab 1.1.2020 werden wieder welche umgesetzt - aber im Gesamten sollen die Hilfen unabhängiger werden und in ein eigenes Recht überführt werden.
Das Bundesteilhabegesetzt (BTHG) ist das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.
Deine Freundin könnte hier mal ein wenig reinlesen und sich dann weiter erkundigen (Sozialamt), was unter den TEILHABELEISTUNGEN zu verstehen ist und wie und wo man die bekommt, beraten wird!
Der Paritätische Gesamtverband hat eine Übersicht wesentlicher Neuregelungen für Menschen mit Behinderungen ab dem 1. Januar 2018 zusammengestellt. Dazu gehören vor allem Regelungen, die mit dem 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft treten. Auch das Informationssystem REHADAT...
www.dvfr.de
§ 29 SGB IX Persönliches Budget
www.sozialgesetzbuch-sgb.de
Zu deiner Frage: ob du nun Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommst: in deiner Situation und mit deiner Schwerbehinderung stehen dir Umzugshilfen zu. Es muss hierzu ein schriftlicher Antrag gestellt werden - ich würde dir und deiner Freundin aber auch raten, sich einen Anwalt zu nehmen, der das alles überwacht!