Ja, Unterhaltspflicht direkter Angehöriger gibt es auch, wenn z.Bsp. Eltern ins Heim müssen und die Rente nicht reicht.
Auf was bezieht sich die Antwort? Weil die Frage ist vielmehr, ob meine Eltern ebenfalls unterhaltspflichtig sind wenn ich (25/schwerbehindert) bin, falls das Sozialamt nun für mich zuständig sein sollte.
Sollte ich nun meine Schweigepflichtentbindung der DRV zurücknehmen, bin ich wahrscheinlich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, oder? Weil die Schweigepflichtsentbindung, kam mit einem Schreiben mit der Bitte diese zu unterschreiben.
Nun habe ich bei DRV angerufen und die meinten es wurden Anträge gestellt. Ohne mein Wissen & ohne mein Einverständnis hat das JC bei der DRV Anträge gestellt.
Wieso darf das Jobcenter in meinem Namen handeln, ohne meiner Berechtigung?
Grundlegend ist es nicht schlimm, dass die Anträge gestellt werden. Nur man stelle sich vor, dass jemand fremdes Briefe in seinem Namen schreibt. Ich glaube das findet niemand gut.
Und das die DRV den Schriftwechsel nicht dokumentiert, kann ich den Vorgang nicht sehen.
Am liebsten würde ich der DRV folgendes zukommen lassen:
hiermit teile ich Ihnen mit, dass eine Weitergabe meiner medizinischen Daten an Dritte stets meiner schriftlichen Zustimmung bedarf.
Ohne meiner schriftlichen Zustimmung sehe ich eine Verletzung meines Datenschutzes.
Zudem wurde mir nicht mitgeteilt, wofür ich Schweigepflichtsentbindung unterschreiben musste. Somit besteht kein Antrag in meinem Namen.
Den Sozialleistungsträgern übermittelte Unterlagen bitte ich mir ebenfalls zukommen zu lassen und verweise gleichzeitig auf das absichtliche nicht Informieren seitens der Sozialleistungsträger über den verübten Vorgang.
Würde ich mit diesem Schreiben einen Fehler begehen (fehlende Mitwirkung etc.)?
Danke & LG