Henikehenya
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Hallo

Ich bin Mutter von 17 jährigen Zwillingen, beide Schwerbehindert.
Ich arbeite halbtags und wir bekommen ergänz. Hartz IV.
Meine Tochter (GdB 60% ohne Merkmal) wurde gerade Mehrbedarf zugesprochen (100,45€), da sie gerade ein Berufsorientierungsjahr macht. Sie bekommt ausserdem 216€ Ausbildungsgeld. Ist es korrekt, dass dieses Geld voll angerechnet wird, ich meine ohne Freibetrag? Ich entnehme es aus unserem Leistungsbescheid so, dass sie praktisch an uns (Bedarfsgemeinschaft) was "abgeben" muss. Ist es richtig, dass sie ohne Mehrbedarf (was jetzt als Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts zugerechnet wurde) etwa 30€ /Monat "behalten" dürfte?
Meine zweite Frage ist; mein Sohn (GdB 70, Merkmal "H")geht noch in die zehnte Klasse und fängt erst nächtes Jahr mit der Reha-Maßnahme an. Kann ich für ihn auch Mehrbedarf bekommen? Oder ist es erst möglich wenn er auch schon Ausbildungsgeld (§ 21 Abs. 4 SGB II) bekommt?
Danke im Voraus für Euere Antworten
