(k)einEinzelfall
Elo-User*in
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Hallo zusammen!
Hoffe, ich bin diesem Unterforum mit meinem Problem richtig.
Hatte beim zuständigen ZBFS Landshut eine Höherstufung meines GdB und Zuerkennung Merkzeichen G beantragt. Im Widerspruchsverfahren wurde mein GdB erhöht und eine Gehbehinderung festgestellt. Merkzeichen G wurde aber u. a. abgelehnt. Den Bescheid erhielt ich am 23.10.
Umgehend habe ich LVA Augsburg um Übersendung der medizinischen Unterlagen (einschließlich des versorgungsärztlichen Gutachtens) gebeten, um den Bescheid prüfen lassen zu können. Ich hatte den Zusatz am Ende der Rechtsbehelfsbelehrung übersehen, dass die Akte bereits nach Landshut zurück gegangen war. Ich ging aber davon aus, dass meine Anforderung weitergeleitet würde.
Da ich keine Unterlagen erhielt, musste ich Mitte November zur Fristwahrung Klage erheben. Am 22.11. und 08.12. mahnte ich Übersendung beim ZBFS nochmals an.
Am 11.12. kam Post vom SG: das LVA Bayreuth beantragte die Abweisung meiner Klage.
Am 24.12. erhielt ich von diesem LVA auch direkt Post. Man könne mir die medizinischen Unterlagen nicht zukommen lassen, da die Akte bereits bei Gericht sei. Zudem erhielt ich einen Ausdruck aus dem System des LVA; Ansicht der versorgungsärztlichen Stellungnahme in Schriftgröße 4...
Habe ich nun nur noch die Möglichkeit der Akteneinsicht direkt am SG? Das wäre für mich ein enormer Aufwand (zeitlich und finanziell), weil das SG nicht gerade um die Ecke liegt. Zudem müsste ich mir extra einen tragbaren Scanner kaufen, um mir die Unterlagen "ablichten" zu können.
Danke schonmal!
Viele Grüße,
Hoffe, ich bin diesem Unterforum mit meinem Problem richtig.
Hatte beim zuständigen ZBFS Landshut eine Höherstufung meines GdB und Zuerkennung Merkzeichen G beantragt. Im Widerspruchsverfahren wurde mein GdB erhöht und eine Gehbehinderung festgestellt. Merkzeichen G wurde aber u. a. abgelehnt. Den Bescheid erhielt ich am 23.10.
Umgehend habe ich LVA Augsburg um Übersendung der medizinischen Unterlagen (einschließlich des versorgungsärztlichen Gutachtens) gebeten, um den Bescheid prüfen lassen zu können. Ich hatte den Zusatz am Ende der Rechtsbehelfsbelehrung übersehen, dass die Akte bereits nach Landshut zurück gegangen war. Ich ging aber davon aus, dass meine Anforderung weitergeleitet würde.
Da ich keine Unterlagen erhielt, musste ich Mitte November zur Fristwahrung Klage erheben. Am 22.11. und 08.12. mahnte ich Übersendung beim ZBFS nochmals an.
Am 11.12. kam Post vom SG: das LVA Bayreuth beantragte die Abweisung meiner Klage.
Am 24.12. erhielt ich von diesem LVA auch direkt Post. Man könne mir die medizinischen Unterlagen nicht zukommen lassen, da die Akte bereits bei Gericht sei. Zudem erhielt ich einen Ausdruck aus dem System des LVA; Ansicht der versorgungsärztlichen Stellungnahme in Schriftgröße 4...
Habe ich nun nur noch die Möglichkeit der Akteneinsicht direkt am SG? Das wäre für mich ein enormer Aufwand (zeitlich und finanziell), weil das SG nicht gerade um die Ecke liegt. Zudem müsste ich mir extra einen tragbaren Scanner kaufen, um mir die Unterlagen "ablichten" zu können.
Danke schonmal!
Viele Grüße,