Schwerbehindert, EM-Rente, Grundsicherung. Jubiläumsgeld - was tun?

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anxiety9

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Hallo zusammen!

Nachdem ich einige Foren und interessante Beiträge durchsucht/gelesen habe, wende ich mich nun an Euch, mit der Bitte um Hilfe .
Falls ich ein identisches Thema übersehen habe, bitte ich um Entschuldigung.

Info:
  • Ich erhalte eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung und beziehe zusätzlich Grundsicherung nach SGB XII.
  • Mein Arbeitsverhältnis ist seit meiner Erkrankung (2008) ruhend.
  • Aufgrund meiner Erkrankung habe ich einen GdB (Grad der Behinderung) von 70.

Meine Fragen:
Ich bekam überraschender Weise von meiner Firma ein Jubiläumsgeld von 400€, worüber ich mich sehr gefreut habe, denn ich habe in den letzten Jahren meiner Krankheit, bei meinen Eltern ein keines "Sümmchen" (ca. 2000€!) an Schulden angehäuft. Desweiteren leihen sie mir z.B. Geld für Einkäufe, stellen ihr Auto zur verfügung, waschen die Wäsche für mich etc. ...
Da sie beide selbst Rentner sind (und ich auch so gerne meine Schulden begleiche), wollte ich zumindest diese 400€ an sie überweisen.

Meine Recherchen haben jedoch ergeben, dass selbst solche einmaligen Einnahmen als "Verdienst" gelten, obwohl diese soger steuerfrei sind (laut Entgeltabrechnung Brutto (EBV) = Netto).

Ich möchte jetzt natürlich keine Fehler machen und es mir mit dem Amt verscherzen, daher meine Fragen:
  • Muss ich dieses Jubiläumsgeld angeben?
  • Und wenn ja, kann ich meine Schulden irgendwie geltend machen, um eine Anrechnung zu vermeiden?
  • Kann das Geld vielleicht irgendwie auf mehrere Monate gesplittet werden, sodass eine eventuelle Anrechnung nicht so hoch ausfällt?
  • Gibt es irgendeine Form des Schonvermögens?
Sorry, wenn die eine oder andere Frage für Euch Profis lächerlich ist, aber ich greife nach jedem Strohhalm!

Bitte nicht falsch verstehen: Ich versuche mich hier nicht zu "bereichern" und/oder um meine Pflichten gegenüber dem Staat/der Stadt zu drücken (bin ja froh, dass wir ein solches System haben).
Ich habe immer hart gearbeitet (Studium, Middle Management...) bis zu dieser sch**ß Krankheit, die mich fast alles gekostet hat und nun auch seit Jahren meine Eltern enorm belastet!

Für Eure Hilfe bin ich schon jetzt sehr dankbar!
 

Doppeloma

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Hallo anxiety9,

Ich erhalte eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung und beziehe zusätzlich Grundsicherung nach SGB XII.

Du beziehst Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII / Kapitel 3) bei befristeter EM-Rente, Grundsicherung des SGB XII (Kapitel 4) gibt es erst bei Renten "auf Dauer".

Nur zur Info, denn für deine Frage ist es eigentlich unerheblich, zusätzliches Geld muss IMMER angegeben werden, das steht auch in den Anträgen und sicher auch in deinem Leistungsbescheid.

Mein Arbeitsverhältnis ist seit meiner Erkrankung (2008) ruhend.

Spielt für deine Frage keine Rolle, es ist egal wo zusätzliches Geld herkommt, es wird IMMER anzugeben sein und VOLL angerechnet auf deine Sozial-Leistungen.

Nur von Erwerbseinkommen (aus aktiver Arbeit) darf man einen kleinen Anteil behalten (30 von 100 €), alle anderen Geldeinnahmen werden voll angerechnet.

Aufgrund meiner Erkrankung habe ich einen GdB (Grad der Behinderung) von 70.

Auch das hat dafür keinerlei Bedeutung.

Desweiteren leihen sie mir z.B. Geld für Einkäufe, stellen ihr Auto zur verfügung, waschen die Wäsche für mich etc. ...

Das solltest du besser für dich behalten, sonst könnte das Amt auf "dumme Gedanken" kommen was mögliche Unterhaltsleistungen von deinen Eltern betrifft (Geldwerte Vorteile).

Deine Einnahmen (Rente + Zuschuss aus dem SGB XII) sollen ja deinen Lebensbedarf "ausreichend" decken können.

Meine Recherchen haben jedoch ergeben, dass selbst solche einmaligen Einnahmen als "Verdienst" gelten, obwohl diese soger steuerfrei sind (laut Entgeltabrechnung Brutto (EBV) = Netto).

Das ist kein Verdienst sondern einfach ein Geldzufluss auf deinem Konto, der weder von der DRV noch vom Amt kommt und dir daher zusätzlich zur Verfügung steht.
Ob das steuerfrei ist oder nicht ist dem Sozial-Amt dabei ziemlich egal, wenn es steuerpflichtig wäre müsste das Amt die Steuer abziehen und dann bekommt dieses Geld das Finanzamt.

Ich möchte jetzt natürlich keine Fehler machen und es mir mit dem Amt verscherzen, daher meine Fragen:

Es ist gesetzlich so festgelegt, dass man alle zusätzlichen Einnahmen anzugeben hat, damit der Leistungsbetrag entsprechend verringert werden kann.

Muss ich dieses Jubiläumsgeld angeben?

Klares JA ...

Und wenn ja, kann ich meine Schulden irgendwie geltend machen, um eine Anrechnung zu vermeiden?

Klares NEIN ... wie dir schon geschrieben wurde ...

Kann das Geld vielleicht irgendwie auf mehrere Monate gesplittet werden, sodass eine eventuelle Anrechnung nicht so hoch ausfällt?

Das könnte ähnlich sein wie im SGB II, dort wird bis zu 6 Monate verteilt wenn man zusätzliche Einnahmen hat, die aber nicht längere Zeit den Bezug beenden werden.

Das kannst du ja direkt bei der Meldung klären, letztlich nimmt dir das Geld ja keiner weg, du bekommst eben weniger vom Amt zu deiner Rente dazu, das bleibt sich doch eigentlich gleich ... die 400 € sind doch trotzdem vorhanden.

Kommt natürlich darauf an wie hoch der monatliche Zuschuss vom Amt ist ...

Gibt es irgendeine Form des Schonvermögens?

Ja gibt es, aber Vermögen ist nur das, was man schon hat wenn man den Antrag auf Sozialleistungen stellt und nicht was im laufenden Bezug noch dazu kommt, das sind (einmalige / zusätzliche) Einnahmen, die werden kein "Schonvermögen" ... :icon_evil:

Kurz gefasst : Vergiss es, du bekommst nur Ärger wenn du das Geld nicht meldest, spätestens wenn das nächste Mal die Konto-Auszüge verlangt werden ...

MfG Doppeloma
 

anxiety9

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@Gast & @Doppeloma
Danke Euch beiden für die Antworten!

Das ist leider echt bescheiden...
Tja, dann werde ich das mal melden.

Kurz gefasst : Vergiss es, du bekommst nur Ärger wenn du das Geld nicht meldest, spätestens wenn das nächste Mal die Konto-Auszüge verlangt werden ...
Hier noch eine Frage aus Interesse:
Von mir hat, über die ganzen Jahre hinweg, noch nie einer einen Kontoauszug verlangt. Haben die jetzt die Möglichkeit der Konteneinsicht, ohne das ich was davon weiß?
 

Doppeloma

Super-Moderation
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Hallo anxiety9,

Von mir hat, über die ganzen Jahre hinweg, noch nie einer einen Kontoauszug verlangt.

Sei froh, bei der Antragstellung war das aber sicher anders und die Behörde hat im Prinzip jederzeit das Recht Auszüge (für wenigstens 3 - 6 Monate) zur Vorlage zu verlangen.

Dafür muss noch nicht mal ein besonderer Grund angegeben werden ... :icon_evil:

Haben die jetzt die Möglichkeit der Konteneinsicht, ohne das ich was davon weiß?

Konto-Abgleiche sollen zwar nicht ohne dein Wissen erfolgen, sind aber durchaus auch möglich und es ist nicht sicher, dass man darüber wirklich informiert wird.

Da bekommen die Behörden aber keinen Konto-Stand und keine Kontobewegungen geliefert, es geht nur darum, wo du (vielleicht) noch Konten (auf deinen Namen) haben könntest, die du beim Amt (selbst aus Versehen) nicht angegeben hast.

Bei entsprechenden Informationen (über diesen Kontenabgleich) wird man dann garantiert die Konto-Auszüge von dir dazu fordern und den Zeitraum kann das Amt dann recht großzügig festlegen ...

Ich kann deinen "heimlichen" Wunsch durchaus nachvollziehen, wir hatten auch mal eine Summe (Urlaubsabgeltung nach Bewilligung einer EM-Rente auf Dauer), die wir sehr gerne für eigene Zwecke genutzt hätten.

Leider waren wir damals trotz dieser einen Rente weiter auf Hartz 4 angewiesen, weil ich noch auf meine Entscheidung dazu warten musste, reichte das Geld immer noch nicht.

Später haben wir auch manchmal überlegt, ob es nötig gewesen wäre das beim JC anzugeben, denn es wurden (nach der Antragstellung) auch nie wieder Auszüge verlangt.

Das kann man aber NICHT sicher wissen und so waren wir doch froh, dass wir ehrlich geblieben sind und den Geldzufluss gemeldet haben ...
Man hat dann meine Leistungen 6 Monate lang um fast 50 % gekürzt, so mussten wir das ganze schöne Geld mit in den laufenden Lebensunterhalt stecken ... :icon_cry:

Inzwischen bekommen wir beide Rente und sind wenigstens nicht mehr auf soziale Zuschüsse angewiesen, sozusagen "arm aber trotzdem glücklicher" als zu dieser Zeit, denn wir müssen wenigstens keine Zusatzeinnahmen mehr bei irgendeinem Amt melden. :bigsmile:

Alles Gute für dich !!!

MfG Doppeloma
 
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