G
Gelöschtes Mitglied 31400
Gast
Hallo,
Da jetzt mein Psychologisches Gutachten ja vorhanden ist, und mein Psychiater mich bis auf weiteres erwerbsunfähig schreiben wird will ich die schweigepflichtsentbindung wieder allen Personen entziehen. Beziehungsweise dem Medizinisches Dienst.
Für mein Psychiater gibt es keine entbindung, wird es auch nie geben, da ich weiter in Therapie bei meinem Psychologen bin will ich nicht das da was ausgeplaudert wird.
Zum Glück ist er so ein toller Mensch und war trotz entbindung sehr zurückhaltend mit Infos
Wie schreibe ich jetzt rechtssicher die Zurücknahme der Entbindung??
Eventuell auch mit § das dies mein Recht ist. weil...wir wissen ja, die haben das nicht so gerne wenn man was zurück zieht.
Da jetzt mein Psychologisches Gutachten ja vorhanden ist, und mein Psychiater mich bis auf weiteres erwerbsunfähig schreiben wird will ich die schweigepflichtsentbindung wieder allen Personen entziehen. Beziehungsweise dem Medizinisches Dienst.
Für mein Psychiater gibt es keine entbindung, wird es auch nie geben, da ich weiter in Therapie bei meinem Psychologen bin will ich nicht das da was ausgeplaudert wird.
Zum Glück ist er so ein toller Mensch und war trotz entbindung sehr zurückhaltend mit Infos

Wie schreibe ich jetzt rechtssicher die Zurücknahme der Entbindung??
Eventuell auch mit § das dies mein Recht ist. weil...wir wissen ja, die haben das nicht so gerne wenn man was zurück zieht.