hummellinge
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Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Mehrbedarf bei Schwangerschaft und deren Nachweis.
Warum wird eine Bescheinigung, in der ALLE Daten drin stehen nicht anerkannt vom Frauenarzt? Ich musste den Schwangerenausweis vorlegen...
Ich bin aber der Meinung, da man ja darin doch so einige gesundheitlichen Sachen angibt, nichts den SB angehen - zumindestens bei mir, da bei mir nicht alles so ok ist. Wo steht es geschrieben, dass man das Teil aushändigen muss?
Eine weitere Frage hat sich bei mir noch ergeben. Es gibt ja hier in Berlin die Möglichkeit der Kostenerstattung für Kinderwagen, Kinderbett und sonstigen Krims Krams für das Baby. Die Auszahlung erfolgt aber lt. Aussage der SB erst 4 Wochen vor Geburtstermin.
Ich habe jetzt schon eine Bescheinigung vom Frauenarzt - wo ich mit einem "Arbeitsverbot" belegt worden bin aus gesundheitlichen Gründen (bin schwerbeschädigt mit dem Merkmal G - sprich habe einen Ausweis). Es steht so fest wie des Amen in der Kirche, das ich zu diesem Zeitpunkt "flach liegen" werde und diese Sachen da nicht erledigen kann - schlimmstenfalls darf ich da schon des KH beehren.
Jetzt meine Frage - ich habe gelesen, das dieser Zuschlag im angemessenen Zeitraum vorab gezahlt werden soll auf Antrag. Diesen habe ich gestellt. Aber was mache ich mit der Möglichkeit der Vorverlegung der Auszahlung? Gut, das Problem das das Kind eher kommt habe ich zu 99% nicht - eher später, aber was nützt mir das, wenn ich die Sachen mir dann nicht besorgen kann?
Für jede Hilfe dankbar und leicht entnervt
tschüß hummel
ich habe mal eine Frage zum Thema Mehrbedarf bei Schwangerschaft und deren Nachweis.
Warum wird eine Bescheinigung, in der ALLE Daten drin stehen nicht anerkannt vom Frauenarzt? Ich musste den Schwangerenausweis vorlegen...
Ich bin aber der Meinung, da man ja darin doch so einige gesundheitlichen Sachen angibt, nichts den SB angehen - zumindestens bei mir, da bei mir nicht alles so ok ist. Wo steht es geschrieben, dass man das Teil aushändigen muss?
Eine weitere Frage hat sich bei mir noch ergeben. Es gibt ja hier in Berlin die Möglichkeit der Kostenerstattung für Kinderwagen, Kinderbett und sonstigen Krims Krams für das Baby. Die Auszahlung erfolgt aber lt. Aussage der SB erst 4 Wochen vor Geburtstermin.
Ich habe jetzt schon eine Bescheinigung vom Frauenarzt - wo ich mit einem "Arbeitsverbot" belegt worden bin aus gesundheitlichen Gründen (bin schwerbeschädigt mit dem Merkmal G - sprich habe einen Ausweis). Es steht so fest wie des Amen in der Kirche, das ich zu diesem Zeitpunkt "flach liegen" werde und diese Sachen da nicht erledigen kann - schlimmstenfalls darf ich da schon des KH beehren.
Jetzt meine Frage - ich habe gelesen, das dieser Zuschlag im angemessenen Zeitraum vorab gezahlt werden soll auf Antrag. Diesen habe ich gestellt. Aber was mache ich mit der Möglichkeit der Vorverlegung der Auszahlung? Gut, das Problem das das Kind eher kommt habe ich zu 99% nicht - eher später, aber was nützt mir das, wenn ich die Sachen mir dann nicht besorgen kann?
Für jede Hilfe dankbar und leicht entnervt
tschüß hummel