S
Storcl
Gast
Ich benötige mal ein wenig hilfe da ich keine Problemlösung finde.
Meine freundin war mehr als ein Halbes Jahr arbeitslos und hatte alg1 bekommen
mithilfe einer arbeitsvermittlung fand sie dann einen Job, nur ließ sich der chef viele hintertürchen offen um sie zu kündigen, was auch gescha nachdem sie ihm mitteilte schwanger zu sein (10 ssw).
nun bekommt sie noch bis zum 22.12 das Alg1.
Die Tage mussten wir zum amt ihren Alg2 antrag abgeben, bei dem ich natürlich auch dran bin da wir zusammenleben.
soweit ich da verstanden habe sofern man keinen anspruch auf alg2 hat da man in den augen der agentur zuviel geld hat, ist man demnach auch nicht krankenversichert? stimmt das so oder hab ich was falsch verstanden?
wenn der antrag abgelehnt wird muss sie sich selber versichern ?
wird unser beider "vermögen" zusammengerechnet oder jeder hat die 750 + 150 pro lebensjahr?
Wie verhält es sich mit meinem auto zählt dies zu dem vermögen?
Im grunde ist uns es nur wichtig das sie überhaupt ihrgentwie krankenversicht ist und wir uns überlegt haben ggf zu heiraten damit sie und das kind bei mir Familienversichert ist.
Nach dem Abgabe termin gabs noch ein Vermittlungsgespräch...
kla mine freundin möchte auch gerne wieder arbeiten geht ja aber nicht.
viel schlimmer das von mir verlangt wurd das ich eine eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, (was ich nicht getan habe und sie mitgenommen habe. Ich habe einen Ungekündigten Unbefristeten arbeitsvertrag bei einem arbeitgeber der ohne mich nicht kann
)
Die EVB hat zum ziel das mir andere obs angeboten werden können bei dehnen ich mehr verdiene damit wir nichht aufs amt angewiessen sind.
Das ist für mich leicht krank.. was die dort abziehen.
Ich weiss jetzt nicht inwieweit die Eingliederungsvereinbarungen sich ähneln,
mir ist säuerlich aufgestoßen als ich gelesen habe das:
jederzeit zur verfügung stehen muss, jedentag erreichbar sein muss postalisch,
mich bei abwesenheit/krankheit abmelden muss bzw das mit meinem "ansprechpartner" abstimmen muss.
Hallo? ich arbeite für einen betrieb der ua. nachts bundesweit bereitschaft macht für eine große fitness kette, und ich auch sehr kurzfristig mal wochenweise nicht zuhause bin da ich quer durch deutschland reise.
In wieweit ist das zulässig ? kann ich einfach punkte aus diesem egv streichen die damit nicht mehr gültig sind für mich ?
mir wurde gesagt wenn ich die Egv nciht unterschreibe das alg2 nicht gewährt werden kann.
Gibt es irgentwo infos was eineer schwangeren für leistungen zustehen und betragtwerden können?
Ich hoffe hier ein wenig hilfe zu finden da wir ratlos sind und das amt einen dumm sterben lässt.
es tut mir leid das ich konfus und ohne großkleinschreibung schreibe.
ich hab gerad nen 20 stunden tag hintermir mit vielen türöffnungen für zoll und polizei.
Meine freundin war mehr als ein Halbes Jahr arbeitslos und hatte alg1 bekommen
mithilfe einer arbeitsvermittlung fand sie dann einen Job, nur ließ sich der chef viele hintertürchen offen um sie zu kündigen, was auch gescha nachdem sie ihm mitteilte schwanger zu sein (10 ssw).
nun bekommt sie noch bis zum 22.12 das Alg1.
Die Tage mussten wir zum amt ihren Alg2 antrag abgeben, bei dem ich natürlich auch dran bin da wir zusammenleben.
soweit ich da verstanden habe sofern man keinen anspruch auf alg2 hat da man in den augen der agentur zuviel geld hat, ist man demnach auch nicht krankenversichert? stimmt das so oder hab ich was falsch verstanden?
wenn der antrag abgelehnt wird muss sie sich selber versichern ?
wird unser beider "vermögen" zusammengerechnet oder jeder hat die 750 + 150 pro lebensjahr?
Wie verhält es sich mit meinem auto zählt dies zu dem vermögen?
Im grunde ist uns es nur wichtig das sie überhaupt ihrgentwie krankenversicht ist und wir uns überlegt haben ggf zu heiraten damit sie und das kind bei mir Familienversichert ist.
Nach dem Abgabe termin gabs noch ein Vermittlungsgespräch...
kla mine freundin möchte auch gerne wieder arbeiten geht ja aber nicht.
viel schlimmer das von mir verlangt wurd das ich eine eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, (was ich nicht getan habe und sie mitgenommen habe. Ich habe einen Ungekündigten Unbefristeten arbeitsvertrag bei einem arbeitgeber der ohne mich nicht kann
Die EVB hat zum ziel das mir andere obs angeboten werden können bei dehnen ich mehr verdiene damit wir nichht aufs amt angewiessen sind.
Das ist für mich leicht krank.. was die dort abziehen.
Ich weiss jetzt nicht inwieweit die Eingliederungsvereinbarungen sich ähneln,
mir ist säuerlich aufgestoßen als ich gelesen habe das:
jederzeit zur verfügung stehen muss, jedentag erreichbar sein muss postalisch,
mich bei abwesenheit/krankheit abmelden muss bzw das mit meinem "ansprechpartner" abstimmen muss.
Hallo? ich arbeite für einen betrieb der ua. nachts bundesweit bereitschaft macht für eine große fitness kette, und ich auch sehr kurzfristig mal wochenweise nicht zuhause bin da ich quer durch deutschland reise.
In wieweit ist das zulässig ? kann ich einfach punkte aus diesem egv streichen die damit nicht mehr gültig sind für mich ?
mir wurde gesagt wenn ich die Egv nciht unterschreibe das alg2 nicht gewährt werden kann.
Gibt es irgentwo infos was eineer schwangeren für leistungen zustehen und betragtwerden können?
Ich hoffe hier ein wenig hilfe zu finden da wir ratlos sind und das amt einen dumm sterben lässt.
es tut mir leid das ich konfus und ohne großkleinschreibung schreibe.
ich hab gerad nen 20 stunden tag hintermir mit vielen türöffnungen für zoll und polizei.