Hallo,
ich habe 2 Fragen:
Erst mal zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe einen 3-jährigen Sohn und bin zur Zeit aktuell in der 16ten SSW schwanger. Ich beziehe ALGII. Ich habe ein Nebengewerbe wo ich ca. 100-150Euro im Monat Gewinn habe.
Ich habe vor 2 Jahren in einer 64qm Wohnung gewohnt, die kostete 259kalt. Mir stehen laut KdU 65qm zu eine Höchstmiete von 350kalt zu. Die damalige Wohnung war aber mit kleinem Kind unzumutbar, starker Schimmelbefall und Lärmbelästigung. Habe darauf hin beim Amt nachgefragt ob ich die Wohnung gegenüber (keine Umzugskosten) mit 87qm für 350kalt genehmigt bekomme. Nein habe ich nicht. Klar sie ist zu groß, aber ich hätte ja überschüssige Kosten selbst getragen. Nun gut ich bin trotzdem umgezogen und bin bisher mit der alten Miete zurecht gekommen. Die Differenz von 150 die diese nun mehr kostet habe ich selbst finanziert.
Nun ist diese Wohnung zwar groß genug, allerdings sehr unvorteilhaft aufgeteilt. Riesiges Wohnzimmer, riesige Küche, Bad, Schlaf- und Kinderzimmer sehr klein. Da beide meine Kinder mit im Schlafzimmer schlafen sind die Schlafräume viel zu klein. Zudem bräuchte ich eine Wohnung mit einem Zimmer mehr für mein Nebengewerbe. Zur Zeit miete ich bei meiner Mutter im Haus einen Raum dafür an, recht günstig, allerdings wäre es praktischer wenn es bei mir in der Wohnung wäre.
Nun kann ich zum 01.02 ohne Kündigungsfrist hausintern in eine 106qm Wohnung, 5 Zimmer, 450kalt einziehen. Umzugskosten entfallen wieder. Laut KdU stehen mir mit 2 Kindern 80qm zu und die Miete muss zwischen 5,08 - 5,35 Euro pro qm liegen. Wären also 406-428kalt.
Nun ist die Wohnung ja 26qm zu groß und ca. 25-50Euro zu teuer. Ich nutze ja allerdings einen Raum (ca. 20-25qm) gewerblich. Das wird doch dann nicht zur Wohnfläche mit hinzu gerechnet, oder?
Wie muss ich da vorgehen? Muss ich zwei Mietverträge mit meinem Vermieter abschließen? Und nur den mit der reinen Wohnfläche dem Amt vorlegen? Sprich ca. 80qm mit ca. 360 kalt? Und den gerwerblichen Raum finanziere ich dann wieder selbst.
Die Wohnung wäre optimal für mich, da meine Mutter genau gegenüber wohnt, die natürlich auch mal die Kinder hüten kann wenn ich nebengewerblich tätig bin und ich spare mir Renovierungskosten (da Wohnung renoviert) und Umzugskosten (da ich ja hausintern wohnen bleibe).
Die nächste Frage ist, laut KdU darf man schon in der Schwangerschaft in die nächst größere Wohnung ziehen, sprich ich erwarte im Juli ja ein Kind und wäre schon praktisch wenn ich den Umzug nicht hoch schwanger oder gerade nach Entbindung machen müsste. Aber ab welcher Schwangerschaftswoche?
LG
ich habe 2 Fragen:
Erst mal zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe einen 3-jährigen Sohn und bin zur Zeit aktuell in der 16ten SSW schwanger. Ich beziehe ALGII. Ich habe ein Nebengewerbe wo ich ca. 100-150Euro im Monat Gewinn habe.
Ich habe vor 2 Jahren in einer 64qm Wohnung gewohnt, die kostete 259kalt. Mir stehen laut KdU 65qm zu eine Höchstmiete von 350kalt zu. Die damalige Wohnung war aber mit kleinem Kind unzumutbar, starker Schimmelbefall und Lärmbelästigung. Habe darauf hin beim Amt nachgefragt ob ich die Wohnung gegenüber (keine Umzugskosten) mit 87qm für 350kalt genehmigt bekomme. Nein habe ich nicht. Klar sie ist zu groß, aber ich hätte ja überschüssige Kosten selbst getragen. Nun gut ich bin trotzdem umgezogen und bin bisher mit der alten Miete zurecht gekommen. Die Differenz von 150 die diese nun mehr kostet habe ich selbst finanziert.
Nun ist diese Wohnung zwar groß genug, allerdings sehr unvorteilhaft aufgeteilt. Riesiges Wohnzimmer, riesige Küche, Bad, Schlaf- und Kinderzimmer sehr klein. Da beide meine Kinder mit im Schlafzimmer schlafen sind die Schlafräume viel zu klein. Zudem bräuchte ich eine Wohnung mit einem Zimmer mehr für mein Nebengewerbe. Zur Zeit miete ich bei meiner Mutter im Haus einen Raum dafür an, recht günstig, allerdings wäre es praktischer wenn es bei mir in der Wohnung wäre.
Nun kann ich zum 01.02 ohne Kündigungsfrist hausintern in eine 106qm Wohnung, 5 Zimmer, 450kalt einziehen. Umzugskosten entfallen wieder. Laut KdU stehen mir mit 2 Kindern 80qm zu und die Miete muss zwischen 5,08 - 5,35 Euro pro qm liegen. Wären also 406-428kalt.
Nun ist die Wohnung ja 26qm zu groß und ca. 25-50Euro zu teuer. Ich nutze ja allerdings einen Raum (ca. 20-25qm) gewerblich. Das wird doch dann nicht zur Wohnfläche mit hinzu gerechnet, oder?
Wie muss ich da vorgehen? Muss ich zwei Mietverträge mit meinem Vermieter abschließen? Und nur den mit der reinen Wohnfläche dem Amt vorlegen? Sprich ca. 80qm mit ca. 360 kalt? Und den gerwerblichen Raum finanziere ich dann wieder selbst.
Die Wohnung wäre optimal für mich, da meine Mutter genau gegenüber wohnt, die natürlich auch mal die Kinder hüten kann wenn ich nebengewerblich tätig bin und ich spare mir Renovierungskosten (da Wohnung renoviert) und Umzugskosten (da ich ja hausintern wohnen bleibe).
Die nächste Frage ist, laut KdU darf man schon in der Schwangerschaft in die nächst größere Wohnung ziehen, sprich ich erwarte im Juli ja ein Kind und wäre schon praktisch wenn ich den Umzug nicht hoch schwanger oder gerade nach Entbindung machen müsste. Aber ab welcher Schwangerschaftswoche?
LG