hab da noch eine Frage
also umziehn geht jederzeit verweigern dürfen die nicht
aber umzugsfirma und kaution egal welche höhe zahlt doch das Amt oder?
und wie sieht es aus mit erstausstattung?meine haben alle möbel auser fürs Kinderzimmer und teppich nicht
bekommt man das trotzdem?
Wenn die
ARGE den Umzug genehmigt, können auch die Umzugskosten und die Kaution übernommen werden. Die Kaution wird als Darlehen erbracht.
Egal welche Höhe natürlich nicht

Immer vorher die Kosten mit der
ARGE besprechen und dort nachfragen, d. h. schriftlich bestätigen lassen, in welcher Höhe übernommen wird.
Wenn man mit Zustimmung der
ARGE umziehen will, bedeutet dies, dass man die Zustimmung zur neuen Wohnung
vor Unterschrift des Mietvertrages einholen muss.
Mit Zustimmung können auch Umzugskosten und Mietkaution nach
SGB II § 22 Abs. 3 beantragt werden.
Baby-Erstausstattung
Die kannst Du erst einige Wochen vor der Geburt beantragen. Auch dafür gilt, dass mancherorts Pauschalbeträge gezahlt werden, anderswo man eine Aufstellung der Dinge machen muss, die gebraucht werden.
Frag also bitte bei Deinem Jobcenter nach, wie es vor Ort gehandhabt wird.
Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist 2 bis 3 Monate vor dem errechneten Entbindungstermin zu gewähren und deckt neben dem Bekleidungs- und Hygienebedarf auch die Bettenausstattung des Kindes ab.
Zusätzlich zur Pauschale für die Babyerstausstattung sind als Erstausstattung anlässlich der Geburt folgende Bedarfe zu decken: Kinderwagen( gebraucht) mit Matratze (neu)
Kinderbett (gebraucht) mit Matratze (neu)
Hochstuhl
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geh doch mal zu den kirchlichen oder städtischen Beratungsstellen (Gesundheitsamt, pro familia Beratungsstellen) und frage dort nach, wo du einen "Antrag für die Mutter und Kind Stiftung" stellen kannst. Dort gibt es ein paar Hundert € zusätzlich, um Bedarfe zu decken, die durch die kläglichen Beihilfen durch die
ARGE nicht gedeckt sind.
Rund 150.000 Frauen pro Jahr - etwa jede fünfte schwangere Frau - erhalten finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung für die Erstausstattung und Betreuung des Kleinkinds sowie für den Haushalt und die Wohnung. Der durchschnittliche Zuschuss in den alten Bundesländern bei ca. 850 Euro, in den neuen Bundesländern bei ca. 560 Euro. Für die Bundesstiftung werden jährlich 92 Millionen Euro bereitgestellt.
Unterstützung gibt es z.B. für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Weiterführung des Haushalts, Einrichtung einer Wohnung.
Dieses Leistungen werden nicht auf das
Arbeitslosengeld II, die
Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.
Deshalb nicht bei der
ARGE abwimmeln lassen, weil die dort auf die Stiftung verweisen
und nicht einen Bedarf nicht bei der
ARGE beantragen, weil Ihr Geld von der Stiftung bekommen habt.
Das sind grundsätzlich zwei verschiedene Schuhe. Die
ARGE ´n geht es nichts an, dass man Geld von der Stiftung bekommen hat.
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