Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Szenario helfen:
Ich beziehe seit 2 Monaten Arbeitslosengeld 2.
Nun bin ich in eine Wohngemeinschaft (Untermietverhältnis) umgezogen und habe dem Jobcenter den neuen Untermietvertag sowie den Hauptmietvertrag zugesandt. Die persönlichen Angaben vom Hauptmieter und Vermieter habe ich geschwärzt. Ich möchte aus Datenschutzgründen nicht, dass diese Angaben beim Jobcenter landen. Vor allem möchte ich nicht, dass mein Vermieter von meiner Arbeitslosigkeit erfährt. Die Anschrift meiner Wohnung habe ich nicht geschwärzt.
Nun habe ich vom Jobcenter folgendes Schreiben bekommen:
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Aufforderung zur Mitwirkung
für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Sehr geehrter Herr XY,
Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt. Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht.
Folgende Unterlagen werden noch benötigt:
Bitte reichen Sie diese Unterlagen bei der im Briefkopf genannten Stelle bis XX.XX.XXXX ein.
Für den Bezug von Leistungen ist es erforderlich, dass Sie alle Tatsachen angeben, die für Ihren Leistungsanspruch entscheidend sind und die notwendigen Nachweise vorlegen der Ihrer Vorlage zustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I)
Bitte beachten Sie:
Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGBI). Dies bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten.
…
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Mir ist offen gestanden nicht klar, inwiefern die Vermieterdaten für den "Leistungsanspruch entscheidend" sind. Zumal meine Mietkosten 350 Euro betragen und nach dem Wohnungswechsel sogar gesunken sind. D.h. das Jobcenter muss weniger zahlen, macht aber Stress. :weisnich:
Kann ich mich weigern diese Angaben zu machen? Falls ja, auf was berufe ich mich (Paragraphen?)?
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz äußert sich recht klar. Allerdings ohne Paragraphen auf die ich mich berufen kann:
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - FAQ zu Arbeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auf welchem Formular muss ich die Kosten angeben? Muss ich Angaben zu meinem Vermieter machen? Welche Unterlagen muss
Kann mir das Jobcenter aufgrund der geschwärzten Vermieterdaten tatsächlich die Leistungen einstellen?
Kann Sie das auch rückwirkend für die vergangenen 2–3 Monate tun?
Freue mich auf eure Antworten!
Viele Grüße
Mikelle
ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Szenario helfen:
Ich beziehe seit 2 Monaten Arbeitslosengeld 2.
Nun bin ich in eine Wohngemeinschaft (Untermietverhältnis) umgezogen und habe dem Jobcenter den neuen Untermietvertag sowie den Hauptmietvertrag zugesandt. Die persönlichen Angaben vom Hauptmieter und Vermieter habe ich geschwärzt. Ich möchte aus Datenschutzgründen nicht, dass diese Angaben beim Jobcenter landen. Vor allem möchte ich nicht, dass mein Vermieter von meiner Arbeitslosigkeit erfährt. Die Anschrift meiner Wohnung habe ich nicht geschwärzt.
Nun habe ich vom Jobcenter folgendes Schreiben bekommen:
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Aufforderung zur Mitwirkung
für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Sehr geehrter Herr XY,
Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt. Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht.
Folgende Unterlagen werden noch benötigt:
- Sie haben uns Kopien der Mietverträge vorgelegt, aus denen aufgrund einer Schwärzung die Vermieter nicht hervor gehen. Da wir nach §67 ff. SGB X berechtigt sind diese Daten im Rahmen der Antragsbearbeitung zu erfassen, bitte ich Sie die folgenden Unterlagen nachzureichen:
- beigefügter Bogen zum Untermietverhältnis von Ihnen gemeinsam mit Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben.
- Mietverträge ohne Schwärzung
- Außerdem benötigen wir eine Bestätigung des Vermieters, dass der Hauptmieter an Sie untervermieten darf.
Bitte reichen Sie diese Unterlagen bei der im Briefkopf genannten Stelle bis XX.XX.XXXX ein.
Für den Bezug von Leistungen ist es erforderlich, dass Sie alle Tatsachen angeben, die für Ihren Leistungsanspruch entscheidend sind und die notwendigen Nachweise vorlegen der Ihrer Vorlage zustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I)
Bitte beachten Sie:
Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGBI). Dies bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten.
…
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Mir ist offen gestanden nicht klar, inwiefern die Vermieterdaten für den "Leistungsanspruch entscheidend" sind. Zumal meine Mietkosten 350 Euro betragen und nach dem Wohnungswechsel sogar gesunken sind. D.h. das Jobcenter muss weniger zahlen, macht aber Stress. :weisnich:
Kann ich mich weigern diese Angaben zu machen? Falls ja, auf was berufe ich mich (Paragraphen?)?
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz äußert sich recht klar. Allerdings ohne Paragraphen auf die ich mich berufen kann:
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - FAQ zu Arbeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auf welchem Formular muss ich die Kosten angeben? Muss ich Angaben zu meinem Vermieter machen? Welche Unterlagen muss
Kann mir das Jobcenter aufgrund der geschwärzten Vermieterdaten tatsächlich die Leistungen einstellen?
Kann Sie das auch rückwirkend für die vergangenen 2–3 Monate tun?
Freue mich auf eure Antworten!
Viele Grüße
Mikelle