Schulrecht - Was darf der Lehrer?

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Moin Moin -

Der äußerst rechtskritische Germanikus hat sich mal wieder mit einem Freund auseinandergesetzt und ist dabei auf eine natürlich rein theoretische Frage gestoßen, die es zu klären gilt.

Folgendes -
dieser Freund, volljährig und in einer Berufsfachschule (schulische Ausbildung), besitzt bereits ein Abitur, wohingegen 90% der anderen Schüler diese schulische Ausbildung an eine folgende AHR koppeln, ist wie der bekloppte Germanikus ein Freund von zeitgemäßer Technik und verwendet daraus resultierend zur Notizanfertigung und Arbeitsbewältigung ein Notebook und für abzugebende Arbeiten einen Drucker.
Das Notebook wird auch und gerade im Unterricht eingesetzt.

Einige bzw. bestimmte Lehrer sind nicht begeistert und verfügen in ihrer absoluten und totalitären Gewalt, dass der volljährige Freund-Schüler von Germanikus nur noch handschriftliche Notizen anzufertigen hat.
Ein bestimmter Lehrer geht sogar soweit den Versuch zu unternehmen das Eigentum des volljährigen Freund-Schülers zu konfiszieren.

Der Freund-Schüler ist natürlich nicht sonderlich angetan von dieser arbiträren Ansicht und der versuchten Maßnahme und verweigert dem Lehrer den Versuch das Notebook in Besitz zu nehmen.
Er verweist auf sein Eigentumsrecht und das ihm vom Schulrecht freigestellte Medium zur Anfertigung von Notizen im Unterricht.
Der Lehrer winkt ab und verweist auf die Schulordnung.
Diese wurde nicht als Vertrag unterschrieben.
Der Lehrer versucht entgegen der Verfügung und Hinweise auf bestehendes Eigentumsrecht durch den Freund-Schüler das Notebook zu konfiszieren.

Der Freund-Schüler stellt daraufhin klar, dass er sich auf das Jedermann-Recht bzgl eines Vollzuges des Personengewahrsams berufen wird, gemäß §127 Abs. 1 StPO, und den Lehrer in fixierenden Gewahrsam nehmen wird, bis die Polizei eingetroffen ist um eine Anzeige wegen Diebstahl aufzunehmen.

Der Lehrer verweist den Freund-Schüler daraufhin des Unterrichts.


Während wir uns also dieses Bild eines rechtsbewussten und Rechtfordernden Schülers machen, stellt sich mir die Frage nach tatsächlichen rechtlichen Grundlagen. -


Was darf der Lehrer bei volljährigen Schülern?

Und ich würde dann doch gerne die Rechtsgrundlagen (Verweise, etc.pp.) dazu sehen -


Mit abscheulichen Grüßen

Germanikus
 
Endgeräte-Verbot: Die Spickzettel des 21. Jahrhunderts - Nachrichten Nördlingen - Augsburger Allgemeine
 
Kann man so nicht seriös beantworten, da hierzu auch Schulrecht des betreffenden Bundeslandes und Schulordnung bekannt sein müssten.

Mit "ich habe das nicht unterschrieben" hat das nichts zu tun, da es hier um öffentliches Recht geht.

Schon gar nicht sind Hinweise auf (angeblich) absolutes/totalitäres Verhalten und das Jedermann-Festnahmerecht weiterführend. Das liegt, mit Verlaub, im Bereich querulatorischen Verhaltens. Mit Diebstahl hat das auch nichts zu tun. Diesbezüglich empfehle ich die Lektüre der Voraussetzungen eines Diebstahls.

Ob der Schüler volljährig ist oder nicht, dürfte auch unerheblich sein.
 
Hallo Germanikus,

vielleicht ein wenig hilfreich diese Seite:

Lehrer-Online - Maßnahmen durch die Schulleitung und die Lehrkräfte


Mein persönlicher Eindruck:
Er kann erwarten, das der Schüler sein Notebook ausschaltet und wegpackt.
Daran vergreifen, bzw. konfiszieren darf er ihn nicht, zumal tatsächlich Volljärigkeit besteht.
Wie es sich bei Minderjährigen verhält wüßte ich nicht...

Zalino

Edit:
Ob der Schüler volljährig ist oder nicht, dürfte auch unerheblich sein.

Das ist so nicht ganz richtig...
 
Das Notebook kann, wie oben schon gesagt, als Spickzettel verwendet werden. Wie soll der Lehrer einschätzen können, ob richtige Antworten auf dem Wissen, der Leistung des Schülers fußen oder einfach nur abgelesen sind?

Und wie soll der Lehrer beurteilen können, ob eine ausgedruckte Arbeit tatsächlich vom Schüler selbst erstellt wurde?


Abgesehen davon weiß ich aus Meetings, in denen Kollegen "nebenher" am Laptop arbeiten, die Tipperei zumindest für die in der Nähe Sitzenden störend und ablenken sein kann.


Ich habe volles Verständnis für den Lehrer, und wenn der Schüler halt renitent ist und den Anweisungen des Lehrers nicht folgt, dann bleibt nichts anderes als ihn des Raumes und damit des Unterrichts zu verweisen.


"Konfiszieren", d. h. für die Dauer des Unterrichts wegnehmen und nach Ende des Unterrichts wieder aushändigen, ist im Übrigen kein Diebstahl. Ich schätze, die Polizei hätte ihn ausgelacht - und der Schüler wäre danach völlig zu Recht der Schule verwiesen worden.
 
Er ist Schüler und es gilt dann wohl die Schulordnung, egal ob volljährig oder nicht. Und deshalb denke ich, dass er das Notebook aus "einziehen" kann und es nach dem Unterricht an den (voljährigen) Schüler wieder rausgibt.

Und wenn der Lehrer die Abgabe von Arbeiten in handschriftlicher Form verlangt, ist das sicher auch ok.
 
... und schade, daß ein volljähriger Schüler, so uneinsichtig zu sein scheint ...

Für derlei Problemstellung empfehle ich jedoch diese Plattform hier ...

Schüler-Talk.de

... und schließ' den Thread mal ...



 
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