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Hallo,
wenn ein Kind seinen Bedarf durch eigenes Einkommen grade so decken kann und somit nicht in der BG ist, besteht dann trotzdem Anspruch auf das Schulgeld?
Ich habe grade bei meiner Arge nachgefragt und dort ist man der Ansicht, dass das nur für Kinder gilt, die in der BG sind.
Mein Sohn bekommt Unterhalt und Wohngeld und übersteigt somit seinen Bedarf nach ALGII um ca. 18 Euro.
Ich habe aber auch mal gehört, dass das davon abhängig ist, ob ein Familienmitglied ALGII bezieht und es dabei egal ist, ob das nun eine BG oder ein Mischhaushalt ist.
Was stimmt denn jetzt?
Der SB hatte gemeint, ich solle es mal beantragen, aber er glaubt nicht, dass mein Sohn das bekommt.
Wenn mein Sohn tatsächlich Anspruch auf dieses Schulgeld haben sollte, dann bräuchte ich einen Gesetzestext oder eine Dienstanweisung o. ä., das ich in den Antrag gleich mit einbinden kann.
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
LG
Nimrodel
wenn ein Kind seinen Bedarf durch eigenes Einkommen grade so decken kann und somit nicht in der BG ist, besteht dann trotzdem Anspruch auf das Schulgeld?
Ich habe grade bei meiner Arge nachgefragt und dort ist man der Ansicht, dass das nur für Kinder gilt, die in der BG sind.
Mein Sohn bekommt Unterhalt und Wohngeld und übersteigt somit seinen Bedarf nach ALGII um ca. 18 Euro.
Ich habe aber auch mal gehört, dass das davon abhängig ist, ob ein Familienmitglied ALGII bezieht und es dabei egal ist, ob das nun eine BG oder ein Mischhaushalt ist.
Was stimmt denn jetzt?
Der SB hatte gemeint, ich solle es mal beantragen, aber er glaubt nicht, dass mein Sohn das bekommt.
Wenn mein Sohn tatsächlich Anspruch auf dieses Schulgeld haben sollte, dann bräuchte ich einen Gesetzestext oder eine Dienstanweisung o. ä., das ich in den Antrag gleich mit einbinden kann.
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
LG
Nimrodel