Schuldenfalle: Wenn Krankenkassen unerbittlich sind

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wolliohne

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Franz Müller möchte nicht erkannt werden, er schämt sich. Wir treffen ihn in einer Notfallambulanz in München. Geht es nach dem Gesetz, dürfte es Menschen wie ihn nicht mehr geben. Er hat keine Krankenversicherung, wäre aber gern versichert. 15.000 Euro trennen ihn von seinem Wunsch. Der Grund: die Versicherungspflicht. Wer nach dem 1. April 2007 in die Gesetzliche Kasse zurück will, muss Beiträge nachzahlen rückwirkend bis zu diesem Stichtag. Franz Müller ist Frührentner, weil seine Diabetes zu spät entdeckt wurde. Die Kassenbeiträge sind von der kleinen Rente kaum zu stemmen, eine Nachzahlung utopisch. Entmutigt gibt er auf. Mittlerweile müsste er fünf Jahre nachzahlen. Eine Krankenversicherung wird so für Menschen wie ihn unerreichbar, Müller hat ein mulmiges Gefühl: Es kann ja doch immer mal was sein, ein Unfall oder was, da sind sie immer mit einem Bein auf der Kippe.“
Quelle 1: PlusMinus (Text)
Quelle 2: PlusMinus (Video)
 
Tja, das kann doch Jeder sehen, dass das staatliche Gesundheitswesen immer weiter ausgehölt wird.
Was bleibt, ist eine Notversorgung, die der Staat für finanzierbar hält.
 
Diabetes - und keine Krankenversicherung?

Wie überlebt man das auf Dauer?
 
Ich kenne jemanden mit Krebs und keiner Krankenversicherung. Und jemanden mit mehreren schweren Erkrankungen und einer infizierten Verletzung den man nur auf Rechnung oder Vorkasse behandeln will.

Dieser heruntergekommenene Asozialstaat ist nicht mehr reformierbar. Man kann nur noch mit einem Abbruchunternehmen kommen und hinterher neu aufbauen. Oder seht ihr das anders?
 
Das Problem kenne ich persönlich auch, war über 4 Jahre nicht versichert, weil Jobcenter und AOK mich immer hin und her geschubbst haben, niemand fühlte sich zuständig. Jobcenter sagt, du musst dich bei der AOK anmelden und eine Mitgliedsbescheinigung einreichen. AOK sagt das Jobcenter muss mich anmelden und die rückstehenden Kosten übernehmen. Nach langen hin und her, wurde der Aufnahmeantrag von der AOK bearbeitet und unterschrieben, mit dem Vermerk: vorübergehend aufgenommen bis eingehende Prüfung abgeschlossen ist. Mittlerweile ist das wieder ein Jahr her. Bis heute ist keine Versicherungskarte bei mir eingetroffen, die weigern sich wehemend eine auszuhändigen. Gestern habe ich das Bundesversicherungsamt angeschrieben und gleichzeitig die AOK darüber informiert das ich eine Fachaufsichtebeschwerde beim Bundesvericherungsamt einreichen werde. Ich glaube mittlerweile nicht mehr daran noch eine Karte zu erhalten. Und die Schulden wachsen immer schön weiter an. Naja was solls, bei mir ist sowieso nichts zu holen, früher oder später muss ich dann wohl durch die Privat Inso, und dann kann die AOK mich mal da hin packen wo die Sonne nicht scheint.
 
Habe zwei Kinder ohne Krankenversicherung bekommen .
Damals wollte auch keiner zuständig sein .
Eigentlich der einzige Grund wieso ich Geheiratet habe ...wir hätten gut ohne Trauschein auskommen können.
 
@ Defence

Die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst, muss (!) dich aufnehmen, dabei spielen Beitragsrückstände keine Rolle.

Beziehst du ALG II, geniesst du trotz Beiträgsrückständen vollen Krankenversicherungsschutz, nachzulesen im § 16 SGB V.

SGB 5 - Einzelnorm

Die AOK hat wohl nicht mehr alle tassen im Schrank ? :icon_kinn:

Die Schulden bleiben natürlich, vermutlich kommt dann so alle zwei Jahre mal der Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamter Zoll mit einem Vollstreckungstitel.
 
@ Defence

Die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst, muss (!) dich aufnehmen, dabei spielen Beitragsrückstände keine Rolle.
das erzähle mal der AOK, die schei...en auf § und Urteile usw. Wie gesagt habe das Bundesversicherungsamt angeschrieben.


Die AOK hat wohl nicht mehr alle tassen im Schrank ? :icon_kinn:
:icon_daumen:


Die Schulden bleiben natürlich, vermutlich kommt dann so alle zwei Jahre mal der Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamter Zoll mit einem Vollstreckungstitel.
Bei mir ist soweiso nichts zu holen. Ich habe nur keine Lust eine EV abzugeben, denn damit würde ich ja sozusagen ein eingeständniss abgeben, und das will ich nicht. Schließlich sind die Ars..löcher von Jobcenter und AOK selber schuld. Ich habe immer und immer wieder alles eingereicht (mit Unterschrift, Kopie usw), und immer und immer wieder, sind komischerweise die ganzen Unterlagen verschwunden. Wie gesagt, von mir bekommt die AOK keinen einzigen Cent zu sehen. Warte jetzt erstmal ein paar Tage ob sich das Bundesversicherungsamt bei mir meldet. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
 
Ich kenne jemanden mit Krebs und keiner Krankenversicherung. Und jemanden mit mehreren schweren Erkrankungen und einer infizierten Verletzung den man nur auf Rechnung oder Vorkasse behandeln will.

Dieser heruntergekommenene Asozialstaat ist nicht mehr reformierbar. Man kann nur noch mit einem Abbruchunternehmen kommen und hinterher neu aufbauen. Oder seht ihr das anders?

Wie sieht denn da bei denen die Krankenversicherungsstruktur aus, wenn die vermögenslos sind, haben die entweder Anspruch auf ALG II oder auf Sozialhilfe nach SGB XII, da greift dann wieder der § 16 SGB V.
 
Nach langen hin und her, wurde der Aufnahmeantrag von der AOK bearbeitet und unterschrieben, mit dem Vermerk: vorübergehend aufgenommen bis eingehende Prüfung abgeschlossen ist.

Mit dem Schrieb müsstest du doch aber bei Ärzten behandelt werden können, auch ohne Karte? Musst halt n Arzt finden, der das akzeptiert, oder sehe ich das falsch?

Was ist denn bisher Schriftliches wegen der Karte gelaufen?

Wenn du die brauchst und die rücken keine raus musst du gerichtlich dagegen vorgehen, denke ich, mit Beschwerden wirste bei der AOK auch nix, ist mittlerweile ein genauso mieser Laden wie die Jobcenter!!!
 
Was ist denn bisher Schriftliches wegen der Karte gelaufen?
So gut wie nichts, nur zwei Briefe in denen steht das ich mich wieder versichern muss. Wollte ich dann auch, aber da waren schon Rückstände aufgelaufen. Und solange die nicht weg sind nehmen die mich nicht auf wurde mir telefonisch mitgeteilt. Nachdem ich Druck gemacht habe, haben die mir den Aufnahmeantrag zugeschickt in dem steht das ich aufgenommen bin bis die eingehende Prüfung abgeschlossen ist. Nur eine Karte wollen die mir wohl nicht aushändigen so wie es aussieht, habe bis heute nämlich keine bekommen.
 
Ja aber wie ist denn nun dein Status?

"Vorübergehend aufgenommen" heißt für mich, das du bei denen versichert bist...?! Genauso wie "vorübergehender Bescheid" o.ä....

Was sagen den Ärzte dazu, oder was sagt die AOK, wenn du die fragst, ob du versichert bist, wenn du zum Arzt musst? Nur an der karte kann das ja nicht hängen, die kann auch verloren gehen....
 
Was sagen den Ärzte dazu, oder was sagt die AOK, wenn du die fragst, ob du versichert bist, wenn du zum Arzt musst? Nur an der karte kann das ja nicht hängen, die kann auch verloren gehen....
Vor knapp einem jahr habe ich mir ein paar neue Schuhe gekauft, und habe mir dadurch sehr sehr schlimmen Fußpilz zugezogen und konnte vor Schmerzen nicht mehr laufen. Habe dann mit unserem Dorfarzt gesprochen, der kam dann vorbei und hat mich kostenlos behandelt. Er meinte dann zu mir ich soll das mit der AOK klären damit ich bald wieder versichert bin falls, nochmal irgendwann was sein sollte, da er mich nicht oft kostenlos behandeln kann bzw, das dass nur eine Außnahme wäre und das eigtl niemand wissen darf.

Kurze Zeit später habe ich den Aufnahmeantrag zugeschickt bekommen mit dem Vermerk: vorübergehend aufgenommen, und von meinem AOK SB unterschrieben. Bevor ich allerdings den Aufnahmeantrag bekommen habe, hatte ich ein paar Tage vorher mit meinem AOK SB gesprochen und der meinte das die mich nicht aufnehmen werden, sollange die Rückständigen Schulden nicht komplett und auf einen Schlag bezahlt sind. Ich fragte ihn wieviel Schulden denn angefallen sind, darauf meinte er nur das es schon ein paar Tausender wären, aber wieviel es genau ist, wird er mir nicht sagen, nur so viel, es werden pro Monat 130€ mehr. Auf die Frage, wie ich das zahlen soll, meinte er nur: Mir ist das völlig egal, es gibt genug Hilfsvereine an die Sie sich wenden können. Es sind ja nicht meine Schulden sondern Ihre. Sehen Sie zu wie sie das regeln.


Ja aber wie ist denn nun dein Status?
Da habe ich auch keine Ahnung, bis jetzt musste ich nicht wieder zu einem Arzt.

"Vorübergehend aufgenommen" heißt für mich, das du bei denen versichert bist...?! Genauso wie "vorübergehender Bescheid" o.ä....
Das sehe ich auch so, aber was bringt es mir wenn ich keine Karte bekomme?!:biggrin:


Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich drüber lachen
 
Das sehe ich auch so, aber was bringt es mir wenn ich keine Karte bekomme?!:biggrin:
Nochmal: Die Karte ist kein Beweis deiner Mitgliedschaft, wichtig ist nur, ob du einen Bescheid hast, und den scheinst du zu haben, jedenfalls einen vorläufigen!

Mach doch mal einen Thread dazu auf, dann gibts ev. noch andere Leute, die dazu was sagen können.
 
Hallo,

wenn man nicht in der Lage ist, die Beiträge zu bezahlen, dann "muss" die Krankenkasse einen m.W. trotzdem aufnehmen und man bekommt nur die "grundleistungen" also Notfall beim Arzt und absolut notwendige Krankenhausbehandlung.
Ab Beginn der monatlichen Beitragszahlung...über JC oder freiwillig..erhält man dann den vollen Versicherungsschutz.
Ich finde aber im Moment nicht, wo das genau steht...
muss mal suchen..

aber solche Fälle, wie den o.g. dürfte es nicht geben, wenn die KK nach Recht und Ordnung arbeiten würde..

wie gesagt, ich muss suchen und hoffe ...das sich da in den vergangenen 2 Jahren nichts geändert hat.

Melde mich wieder.
 
Ich habe erfahren, wie eine Notfallbehandlung tatsächlich aussieht:
Nix ist mit Krankenwagen, Krankenhausaufenthalt, medizinische Untersuchungen und Behandlungen... Ohne Chipkarte und Vers. schutz drückt dir nicht mal einer die Hand!
Notfallbehandlung ist tatsächlich nur ne Pille gegen den drohenden Exitus.:eek: Mehr nicht! :icon_sad:
 
Das Problem kenne ich persönlich auch, war über 4 Jahre nicht versichert, weil Jobcenter und AOK mich immer hin und her geschubbst haben, niemand fühlte sich zuständig. Jobcenter sagt, du musst dich bei der AOK anmelden und eine Mitgliedsbescheinigung einreichen.


Das Geschubse zwischen JC und Krankenkasse kenne ich auch.
Ich hab das dann beim Sozialgericht per EA klären lassen.
Der Richter machte :icon_evil: gegenüber der Krankenkasse, die sich darauf hin beeilte, mich wieder aufzunehmen. Sauer sind sie aber trotzdem. :biggrin:

Schulden habe ich nicht bezahlt. Ich hab doch nix,. :eek: :icon_twisted:
 
Die Schulden bleiben natürlich, vermutlich kommt dann so alle zwei Jahre mal der Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamter Zoll mit einem Vollstreckungstitel.

Stimmt! Aber nur beim ersten Mal. Denn, wenn du denen einen Bewilligungsbescheid (Alg II) vorlegst bzw. übersendest, wird das Verfahren eingestellt - hat man mir schriftlich zugesichert. :biggrin:

Klappe zu, Affe tot, aus, Ende. :icon_twisted:
 
Hallo,

ich warte noch auf Antwort von einer off. Seite...wird wohl nächste Woche der Fall sein...
 
Auf die Frage, wie ich das zahlen soll, meinte er nur: Mir ist das völlig egal, es gibt genug Hilfsvereine an die Sie sich wenden können. Es sind ja nicht meine Schulden sondern Ihre. Sehen Sie zu wie sie das regeln.

....... :icon_kinn: .....so,so .....aber das die KK nach SGB V §185 Absatz 11 Satz 4 :

Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann.

....und SGB IV § 76 z.B. Absatz 5 :

(5) Die Bundesagentur für Arbeit kann einen Vergleich abschließen, wenn dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist.

Möglichkeiten zur Hilfe hat,hat er Dir nicht gesagt......:icon_neutral:


Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich drüber lachen

........ und ich kriege regelmässig einen Wutanfall bei der ach so tollen "Beratung" der Krankenkassen :icon_motz:
 
Betrifft Leistungsruhen wegen rückständiger Beitragszahlungen
--- siehe § 16 Abs. 3a S. 2 SGB V -----

Hat Elo und Eloline Antrag nach SGB II gestellt, so gilt
§ 5 SGB V Versicherungspflicht

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html



:icon_twisted:

Schaut mal auch hier:
"
13.Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben unda)zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b)bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
 
Ich habe neulich in einem Radiobericht gehört, dass allein der Berliner AOK noch Beiträge in dreistelliger Millionenhöhe ausstehen. Wo sollen die herkommen, fragt man sich da. Wie wäre es mit einem Schuldenschnitt nicht nur für dritte-Welt-Länder, sondern auch für die Armen hierzulande?
 
Hallo,

wenn man sich bei der letzten Kasse meldet, wirkt man nicht mit, d.h. man ist sowieso nach Nr. 2a bei ALG2 wieder versichert, zu Nr.13 kommt man erst gar nicht. Was davor war, geht die nix an.
Oder man wählt die Kasse neu, dazu sollte man mitwirken(keine unmittelbare Selbständigkeit oder unmittelbare PKV davor)
Beim Wählen der Kasse sollte man den ALG2-Antrag am 1. des Monates abgeben(Antrag wirkt ja zum 1. zurück), damit man noch die vollen 14Tage Zeit hat.
 
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