Hallo Jesse91,
das von Dir eingestellte Schreiben musste wieder entfernt werden, da es nicht ausreichend anonymisiert war, Klarname etc. sichtbar, ggfls. stellst Du es nochmals ausreichend anonymisiert ein. Danke))
Ich habe von einem Gericht im Januar einen Mahnbescheid erhalten,
Diesen widersprochenen MB bitte auch mal hier anonymisiert einstellen oder ebend die beinhaltenen Forderungsbestandteile, wie Hauptforderung, Verfahrenskosten, Nebenforderungen etc., hier komplett abtippen.
Das Problem ist, das ich die Ware im Oktober 2018 bestellt habe und sie leider nicht Frist gerecht an H und M zurückgeschickt habe, nun sind Inkassokosten von insgesamt 269 € entstanden, die Hauptforderung von H und M lag bei 105€, und wenn ich die Ratenzahlung eingehe eine einmalige Gebühr i.H.v. 50€ obendrauf also müsste ich dann 300€ zahlen.
Nur mal zum Verständnis, denn ich blicke hier nicht ganz durch,
105 € ist die eigentliche Hauptforderung und die ist auch noch offen ??
und wenn ja, hättest Du die offene HF plus noch ein paar Euro jetzt an der Seite oder könntest Du dir ggfls. von jemanden aus der Familie o. Freunden leihen, so das Du die HF+zulässige Verfahrenskosten+angemessene Mahnkosten auf einen Schlag von Dir beglichen werden können ??
Du meinst 269 € insgesamt, HF 105 € + 164 € Inkassokosten etc. oder ??
50 € wäre dann die verlangte Gebühr für das zustande kommen einer Ratenzahlungsvereinbarung ??
wurde dazu etwas schriftlich fixiert ??
Im weiteren, ist deine Bonität (Schufa etc.) noch sauber oder gibt oder gab es noch andere Baustellen ausser diese hier ??
Hier war als erstes ein Inkasso involviert und darauffolgend dann Anwalt Hase ??
was ratet ihr mir nun zu tun? Soll ich es auf die Klage ankommen lassen oder doch die Ratenzahlung unterschreiben?
Man braucht viel mehr und genauere Informationen von Dir, um hierzu überhaupt etwas sagen zu können.
Eine Klage verursacht Kosten und die müssten auch erstmal von der Gegenseite vorgestreckt werden, mit der Hoffnung sie auch jemals von Dir komplett wieder zu bekommen.
Darum möchte man hier sicher auch, das Du dein Widerspruch auf den MB zurücknimmst und auch nur unter diesen Voraussetzungen will man einer Ratenzahlungsvereinbarung zustimmen. Somit würde man sich auch die Gesamtforderung aus den MB titulieren lassen, auch mit ggfls. nicht durchsetzungsfähigen Forderungsbestandteilen. In diesen Fall wäre ggfls. auch eine noch saubere Bonität deinerseits, vollends auch im Eimer.
Wie geschrieben, mehr und genauere Informationen, dann könnte man versuchen sich ein Gesamtbild von den ganzen hier zu machen.
Bis später))