Schulabbrecher - Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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Hallo!

Ich gehe seit einigen Monaten zur Schule - leider konnte ich mir nicht aussuchen, auf welche Schule ich gehe, da ich "Nachrücker" bin und somit in eine Schule gesteckt wurde, in der der das Thema "Technik" dominiert, welches es mir auf der Schule einfach zu schwer macht, als dass ich sie erfolgreich beenden könnte.

Nun habe ich vor, die Schule zu beenden, und wieder arbeiten zu gehen.

Wie ist es aber, wenn ich die Schule zu einem bestimmten Datum beende und aber nicht wie geplant einen Job bekomme, bzw. es sich mit einer Jobzusage einfach zu sehr in die Länge ziehen sollte, habe ich dann überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. habe ich als Schulabbrecher generell die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen?

Danke im Voraus!
 
Hi,

gemäß der üblichen Voraussetzungen (ALG-II ):

SGB 2 - Einzelnorm

scheinen diese ja bei dir erfüllt zu sein. Sofern du die Schule beendet hast stehst du auch dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Also von Anspruchsseite her berechtigt.

Fraglich ist nur wie die Jobcenter argumentieren wird wenn du die Schule auf deine Initiative hin beendest. Diese sehen das ja immer ein wenig anders.

Gruss

Paolo
 
Arbeitslosengeld nicht aber Arbeitslosengeld II, wenn die Voraussetzungen vorliegen. D.H. wenn Deine eltern nicht genügend einkommen haben, dich zu untersützen.
 
Hey!

Vielen Dank für die beiden Antworten, also ich werde die Schule von mir aus beenden, da ich sie einfach nicht schaffe und wohl auch nicht ins zweite Halbjahr versetzt werde.

Wie wird denn das ALG II berechnet?

Wird mein vorheriges Arbeitslosengeld zur Berechnung genommen?
Das Gehalt meiner Mutter?
Die Gehälter von meiner vorherigen Arbeitsstelle?

Es ist einfach alles so dermassen kompliziert und verworren leider...

Vielen Dank!
 
Hey!

Vielen Dank für die beiden Antworten, also ich werde die Schule von mir aus beenden, da ich sie einfach nicht schaffe und wohl auch nicht ins zweite Halbjahr versetzt werde.

Wie wird denn das ALG II berechnet?

Wird mein vorheriges Arbeitslosengeld zur Berechnung genommen?
Das Gehalt meiner Mutter?
Die Gehälter von meiner vorherigen Arbeitsstelle?

Es ist einfach alles so dermassen kompliziert und verworren leider...

Vielen Dank!

Hi,

kommt auf die Konstellation an. U oder Ü 25 usw. Vielleicht nennst du ein paar Details?

Gruss

Paolo
 
kommt auf die Konstellation an. U oder Ü 25 usw. Vielleicht nennst du ein paar Details?

Ja klar - hier ein paar Details:

Ich habe seit meinem 18. Lebensjahr bis auf wenige Monate immer gearbeitet, in der letzten Firma waren es 5,5 Jahre am Stück, bis die Firma geschlossen wurde.

Danach war ich 4 Monate arbeitslos bis ich mit der Schule begonnen habe.

Meine Noten sind gerade in den Bereichen Technik so mies, so dass ich das Vorhaben Schule auf das nächste Schuljahr auf eine andere Schule vertagen werde, welche nicht technikorientiert unterrichtet.

Ich bin mit 19 ausgezogen und habe seitdem immer alleine oder in WGs gewohnt - derzeit lebe ich in einer WG .

Bafög bekomme ich elternunabhängig, da ich zum Einen schon 27 bin und zum Anderen eben lange genug meinen Lebensunterhalt alleine verdient habe. Hinzu kommt, dass mein Vater nicht mehr lebt, meine Mutter also alleinverdienend ist, was ja aber in Anbetracht meines Alters nicht erheblich sein dürfte, denn mit meinen 27 Jahren bin ich weder Kindergeld- noch Halbwaisenrentenberechtigt.

Mein Vorhaben ist, dass ich mich zum 01.02. von der Schule abmelde, weil meine Psyche das einfach nicht mehr lange mitmacht und ich einfach "klare Kante" haben möchte, also noch bevor das Halbjahreszeugnis entscheidet, ob ich überhaupt hätte weitermachen können oder nicht.

Es ist im Übrigen ein Berufskolleg auf dem man in nur einem Jahr seine Fachhochschulreife nachmachen kann, kurz: BKFH.

Fehlen noch Details oder Infos? ;-)

Tausend Dank!
 
Ja klar - hier ein paar Details:

Ich habe seit meinem 18. Lebensjahr bis auf wenige Monate immer gearbeitet, in der letzten Firma waren es 5,5 Jahre am Stück, bis die Firma geschlossen wurde.

Danach war ich 4 Monate arbeitslos bis ich mit der Schule begonnen habe.

Wenn ich deine Angaben richtig verstehe dann besteht bei dir noch ein Restanspruch auf ALG-I den die dir in der beruflichen Laufbahn erarbeitet hast. Soweit ich nämlich weiss hast du Anspruch auf ALG-I - was mit weniger Schikane verbunden ist als ALG-II - wenn die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 12 sozialversicherungspflichtig Beschäftigt warst.

Da du ja vor Schulbeginn deine Versicherungsleistung in Anspruch genommen hast dürfte da noch ein Restanspruch vorhanden sein. Ich weiss nur nicht ob dieser auch noch Bestand hat wenn du zwischendurch die Schule besuchst und BaföG beziehst. Daher würde ich das mal abklopfen.


Meine Noten sind gerade in den Bereichen Technik so mies, so dass ich das Vorhaben Schule auf das nächste Schuljahr auf eine andere Schule vertagen werde, welche nicht technikorientiert unterrichtet.

Ich bin mit 19 ausgezogen und habe seitdem immer alleine oder in WGs gewohnt - derzeit lebe ich in einer WG .

Da du Ü25 bist bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das ist in deinem Fall ganz wichtig, weil man dir sonst unter Umständen aufbrummen könnte wieder nachhause zu ziehen, weil das ja billiger ist.

Also falls du doch ALG-II beantragen solltest bzw. aufstockend zum ALG-I (geht auch wenn das ALG-I) zu gering ist dann sollte das mit der jetzigen Konstellation funktionieren.


Bafög bekomme ich elternunabhängig, da ich zum Einen schon 27 bin und zum Anderen eben lange genug meinen Lebensunterhalt alleine verdient habe. Hinzu kommt, dass mein Vater nicht mehr lebt, meine Mutter also alleinverdienend ist, was ja aber in Anbetracht meines Alters nicht erheblich sein dürfte, denn mit meinen 27 Jahren bin ich weder Kindergeld- noch Halbwaisenrentenberechtigt.

Mein Vorhaben ist, dass ich mich zum 01.02. von der Schule abmelde, weil meine Psyche das einfach nicht mehr lange mitmacht und ich einfach "klare Kante" haben möchte, also noch bevor das Halbjahreszeugnis entscheidet, ob ich überhaupt hätte weitermachen können oder nicht.

In der Tat eine gute Entscheidung. Bevor man da wegen falschem Stolz evtl. noch schlimmeres heruafbeschwört. Evtl. würde ich an deiner Stelle noch versuchen bei deinem Hausarzt oder deinem derzeit behandelden Arzt eine Bescheinigung, ein Attest o.ä. zu bekommen, dass dir genau das Bescheinig, nämlich, dass du aufgrund deiner mentalen Verfassung die Schule nicht absolvieren kannst bzw. es eine Belastung für dich ist.

Sowas in der Richtung, weil wie ich bereits sagte ich nicht weiss ob die Jobcenter versucht dir aus diesem Unterfangen einen Strick zu drehen. Denn für die bist du ein weiterer "Kunde" der die sozialkasse unnötig belastet, weil du nun vom BaföG in die Sozialkasse wechselst. Daher. Und dann kannst du das locker au dem Ärmel schüttel. Natürlich lächelnd:cool:

Es ist im Übrigen ein Berufskolleg auf dem man in nur einem Jahr seine Fachhochschulreife nachmachen kann, kurz: BKFH.

Fehlen noch Details oder Infos? ;-)

Im Grunde nein. Stell die Anträge und leite alles in die Wege. Dann sehen wir weiter. Aber sicherlich wirst du hier noch mehrere und aussagekräftigere Aussagen finden:icon_smile:

Tausend Dank!

Gruss

Paolo
 
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