Schützt selbstgezahlte weiterbildungsmaßnahme vor arbeitsangeboten..?

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Folgendes,

ich wollte wissen..

ich möchte mich als feng shui berater selbstständig machen..

meine mutter Zahlt seit Juli 2017 eine Online ausbildung die aber von der IHK nicht als ausbildung anerkannt wird,

es ist bei der Online ausbildung so..

man hat den stoff den man lernen muss als videos vorliegen und dann eben noch den Ausbildungsinhalt in Papierform, inklusive vieler Aufgaben..

es gibt in dem Sinne keine Feste zeit von wegen

1 Jahr oder 2 Jahre.. sondern man geht zu den Praxistagen wenn man den stoff ausreichend verstanden hat, und nach den am Letzten Praxistag bekommt man sein Zertifikat und darf sich mit diesem Beruf selbstständig machen..

meine Frage ist halt..

kann ich das dem Amt melden und die lassen mich dann Inruhe..?
 

Seepferdchen 2010

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@schokokind44

kann ich das dem Amt melden und die lassen mich dann Inruhe..?

Das ist dein privates Vergnügen und ändert nichts daran sich weiter
auf sozialpflichtige Jobs zu bewerben, also Ruhe hast dann nicht.

Und mal eine Frage, hast du überhaupt zu diesen "Beruf" eine
Marktanalyse gemacht, ob überhaupt der Bedarf vorhanden ist?

Der Markt ist mehr als abgedeckt.
 

Seepferdchen 2010

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Ja habe ich gemacht, es kommt auch drauf an WO du diesen Beruf ausüben möchtest...

Nun dann versuche dein Glück, bedenke was oft bei einem Start in die
Selbstständigkeit nicht so bedacht wird, das Eigenkapital.

Schau mal im Net wie weit das verbreitet ist, da reicht ein Standort nicht aus.

Bitte nicht falsch verstehen aber gerade in diesem Bereich sollte man mehr als mit bedacht ran gehen, mal abgesehen von den Kosten.
 

Regensburg

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Hi schoko :)
Schützt selbstgezahlte weiterbildungsmaßnahme vor arbeitsangeboten..?
Das kann sogar vor ALG2 schützen !
wenn Du richtig "Glück" hast, wird dir Dein H4 nicht weiter bezahlt!
Denn Du, durch deiner Weiter / Ausbildung, nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst.
Solche fälle hatten wir schon....

Schöne Weihnachten
 

Gollum1964

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moin,

die Frage ist schwer zu beurteilen. Alles steht und fällt mit dem Charakter und der Empathiefähigkeit deiner jeweiligen SB .
 

Helga40

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Verfügbarkeit spielt im ALG2 keine Rolle. Und Charakter und Empathie auch nicht, denn dieser Lehrgang ist online, also noch nicht mal mit Präsenzzeiten verbunden wie z. B. ein VHS Kurs. Da gibt es überhaupt keinen Grund, von der Vermittlung in Arbeit abzusehen. Das kann in der Freizeit gemacht werden, wie es jeder macht, der dich berufsbegleitend fort bildet.
 

Regensburg

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Verfügbarkeit spielt im ALG2 keine Rolle.
Das ist mir wirklich neu.
denn dieser Lehrgang ist online, also noch nicht mal mit Präsenzzeiten verbunden
Zugegeben - hast Recht.
Da gibt es überhaupt keinen Grund, von der Vermittlung in Arbeit abzusehen.
Richtig - aber:
kann ich das dem Amt melden und die lassen mich dann Inruhe..?
Lieber nicht - denn dann geht der SanktionsTerror echt los.
Das kann in der Freizeit gemacht werden, wie es jeder macht, der dich berufsbegleitend fort bildet.
Ja - aber ohne Meldung an JC um irgendwelche "Erleichterungen - keine / wenige Arbeitsangebote" zu fordern / erwarten.
 
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