hippo
Elo-User*in
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- 14 Februar 2013
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Hallo,
nachdem ich schon eine Menge an Lesestoff hinter mir habe,
sprich §, Meihnungen, Arbeitsanweisungen des JC, Urteile und
vieles mehr, habe ich keine eindeutige Antwort auf mein Problem gefunden!
Ich beziehe ergänzende Hilfe und meine Tochter Wohngeld.
Tochter, 15 Jahre alt, bekommt Post vom Jc,
am 11.01. ein Schreiben im Rahmen der Arbeitsvermittlung die folgende Unterlagen einfordern:
Aktuelle Schulbescheinigung,
Anmeldebogen Verbis,
Anlage auszufüllen,Lebenslauf ab Schulbesuch nach der Grundschule,
Persönliche Angaben
in orange markiert.
Habe dem Schreiben keine Bedeutung beigemessen da ich dachte dies währe im Rahmen der schulischen Berufsberatung aus der Vergangenheit.
Brauchen wir nicht, also keine Reaktion unsererseits.
Am 08.02. kam ein Folgeschreiben zum 1.ten Termin ins JC
wieder im Rahmen der Arbeitsvermittlung.
Sie würden die angeforderten Unterlagen benötigen (11.01.)
Eine Einladung nach §59 SGBII in verbindung mit §309 SGBIII
(Meldepflicht weiss ich nun)
Leisten wir dieser Einladung nicht Folge , werden wir Sanktionen
(hab ich mal abgekürzt),
einleiten.
Wir sind geschockt,
kenne solche Drohungen ,als Aufstockerhaushalt, wenn mal der Postweg für wichtige Nachweise etwas länger gebraucht hat und sich Briefe überschneiden.
Für ein 15zehn jähriges Kind wohl völlig fehl am Platz!
Telefonat mit der zuständigen SB fasse ich kurz,
müssen wir machen,
ist halt so,
sie beziehen Leistungen also Kind auch und muss sein,
gefällt mir auch nicht, ist aber so,
ich wäre auch ärgerlich, aber schicken sie mir die angeforderten Unterlagen,
reagieren sie nicht geht es an den nächsten Vermittler und sie wäre dann nicht
mehr zuständig,
sie glauben nicht was ich mir so anhören muss,
nehmen sie das nicht so ernst,
ich mache mir keine Telefonnotiz;
Nettes Gespräch, macht Ihren Job,
hilft mir aber nicht weiter
verweisst auf § und ich solle machen was ich wolle, sie könne es nicht ändern!
Einer Frage auf Widerspruch geht sie aus dem Weg,
der wäre genauso unnötig wie diese Einladung zur Vermittlung,
denn es gehe nur um Vermeidung von Kinderarmut im ALGII Bezug!
Ich solle halt das Wort Arbeitsvermittlung, im Anschreiben ignorieren
und nur die Unterlagen einreichen.
Damit waren wir wieder am Anfang und ich verabschiedete mich höflich.

Dies Statement ist dann doch etwas läger geworden als beabsichtigt,
alle Fragen werde ich beantworten und freue mich darauf.
LG
hippo
nachdem ich schon eine Menge an Lesestoff hinter mir habe,
sprich §, Meihnungen, Arbeitsanweisungen des JC, Urteile und
vieles mehr, habe ich keine eindeutige Antwort auf mein Problem gefunden!

Ich beziehe ergänzende Hilfe und meine Tochter Wohngeld.
Tochter, 15 Jahre alt, bekommt Post vom Jc,
am 11.01. ein Schreiben im Rahmen der Arbeitsvermittlung die folgende Unterlagen einfordern:
Aktuelle Schulbescheinigung,
Anmeldebogen Verbis,
Anlage auszufüllen,Lebenslauf ab Schulbesuch nach der Grundschule,
Persönliche Angaben
in orange markiert.
Habe dem Schreiben keine Bedeutung beigemessen da ich dachte dies währe im Rahmen der schulischen Berufsberatung aus der Vergangenheit.
Brauchen wir nicht, also keine Reaktion unsererseits.
Am 08.02. kam ein Folgeschreiben zum 1.ten Termin ins JC
wieder im Rahmen der Arbeitsvermittlung.
Sie würden die angeforderten Unterlagen benötigen (11.01.)
Eine Einladung nach §59 SGBII in verbindung mit §309 SGBIII
(Meldepflicht weiss ich nun)
Leisten wir dieser Einladung nicht Folge , werden wir Sanktionen
(hab ich mal abgekürzt),
einleiten.
Wir sind geschockt,
kenne solche Drohungen ,als Aufstockerhaushalt, wenn mal der Postweg für wichtige Nachweise etwas länger gebraucht hat und sich Briefe überschneiden.
Für ein 15zehn jähriges Kind wohl völlig fehl am Platz!
Telefonat mit der zuständigen SB fasse ich kurz,
müssen wir machen,
ist halt so,
sie beziehen Leistungen also Kind auch und muss sein,
gefällt mir auch nicht, ist aber so,
ich wäre auch ärgerlich, aber schicken sie mir die angeforderten Unterlagen,
reagieren sie nicht geht es an den nächsten Vermittler und sie wäre dann nicht
mehr zuständig,
sie glauben nicht was ich mir so anhören muss,
nehmen sie das nicht so ernst,
ich mache mir keine Telefonnotiz;
Nettes Gespräch, macht Ihren Job,
hilft mir aber nicht weiter
verweisst auf § und ich solle machen was ich wolle, sie könne es nicht ändern!
Einer Frage auf Widerspruch geht sie aus dem Weg,
der wäre genauso unnötig wie diese Einladung zur Vermittlung,
denn es gehe nur um Vermeidung von Kinderarmut im ALGII Bezug!
Ich solle halt das Wort Arbeitsvermittlung, im Anschreiben ignorieren
und nur die Unterlagen einreichen.
Damit waren wir wieder am Anfang und ich verabschiedete mich höflich.

Dies Statement ist dann doch etwas läger geworden als beabsichtigt,
alle Fragen werde ich beantworten und freue mich darauf.
LG
hippo