"Natürlich liegt es in der Verantwortung des Empfängers, dass Korrespondenz auch empfangen werden kann. Was machst du denn, wenn ein Brief der Behörde schlichtweg nicht ankommt? Wie willst du das beweisen? Die Behörde muss keinen Nachweis erbringen, dass ein Brief an dich ehrausgegangen ist. Bei einer mail schon, da diese von der Behörde ausgedruckt werden muss."
Tja, .. und genau das ist der Punkt : Die Behörde muss nichts beweisen und ausdrucken.. bei mir sind sogar Papiere nicht in der Akte, die ich per Einschreiben hingeschickt habe. ( Hinter den Schreibtisch gefallen?)DU musst beweisen, u. U. , dass du einen Schrieb nicht bekommen hast. Deren Schriebe gelten- unabhängig , ob sie bei der Post verloren gehen am 3. Tag als zugestellt , meine ich.
Die Gefahr eine Email wirklich zu übersehen ist immer gegeben, da PC- Abstürze, falsche Spam- einrichtung oder dergleichen auch glaubwürdiger sind, als Hausbrände. ( Die sich unzweifelhaft hinterher auch nachweisen lassen lol)
Bequemlichkeit im Umgang mit Ämtern hat sich noch nie ausgezahlt und ich kann davor nur warnen.