schriftverkehr für bewerbungen ZAF offenlegen?datenschutz?

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Dutch1963

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Habe da mal eine frage zu und zwar,in wie fern muss man der schriftverkehr bei eine bewerbung an eine ZAF offenlegen beim mobcenter?
Fällt das nicht unter das Datenschutzgesetz?
 

elo237

RIP
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wenn es schön geheim wäre, dann könnte man ja auch gleich die
unbequemen AG fleißig beleidigen :icon_hihi:
 

Dutch1963

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Hallo,danke für deine antwort,würde gerne die ZAF 's meine meinung sagen geht ja nicht.Mir geht es darum das wenn mann sich bewirbt und das jc behauptet dann das wäre so nicht in ordnung und sanktioniert oder steckt mich in ein Maßnahme.
 

Fritz Fleißig

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@Dutch1963

Ein guter Rat: verkneife es dir, einem Arbeitgeber "deine Meinung schreiben" zu wollen, auch wenn du von der Sache her noch so sehr recht haben magst. Auch wenn es dich "in den Fingern juckt". Denk dir lieber deinen Teil. Du wirst dadurch nichts ändern und kannst dir nur Ärger einhandeln.

Bleib bei ungeliebten Arbeitgebern lieber strikt sachlich und neutral. Beschränke dich bei solchen Pflichtbewerbungen auf das Nötigste. Je weniger man sich aus dem Fenster lehnt und bei Standardformulierungen bleibt, desto weniger kann man falsch (im Sinne einer vorwerfbaren Negativbewerbung) machen.
 
L

Laa Luna

Gast
Haben die dich schon sanktioniert?
Wenn ja, welcher Grund wurde angegeben? Die ZAF gibt Rückmeldung ans JC .
Was steht in der Bewerbung drin?

Hast du schon eine EGV mit Maßnahme unterschrieben, bzw. ein Angebot für die Maßnahme?

Bitte alle Schreiben zu diesem Vorfall einstellen, sonst ist keine effektive Hilfe möglich.
 

Visita

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Ich hätte auch eine Frage:

Wenn ich dem JC ein Schreiben (Kommunikation nach der Bewerbung & Vorstellung beim AG ) als Nachweis beigefügt zu einer Anhörung zusenden möchte, kann ich dann Passagen schwärzen die nicht DIREKT mit dem Sachverhalt zu tun haben?

Also z.B. nur den Teil stehen lassen wo ich geschrieben habe: "Ich bitte mir einen neuen Termin mitzuteilen" Weil vorgeworfen wurde, mich nicht gemeldet zu haben.
 

Dutch1963

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Haben die dich schon sanktioniert?
nein,glaube aber das wird kommen.
Wenn ja, welcher Grund wurde angegeben? Die ZAF gibt Rückmeldung ans JC .
darf die ZAF das überhaupt?datenschutz?
Was steht in der Bewerbung drin?
standard anti ZAF bewerbung,inkl.datenschutzerklärung-

Hast du schon eine EGV mit Maßnahme unterschrieben, bzw. ein Angebot für die Maßnahme?
keine gültige EGV und keine Maßnahme,bis jetzt.
 

Fritz Fleißig

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Eine allgemeine Rückmeldung der ZAF an das JC des Inhalts, daß deine Bewerbung angeblich nicht den üblichen Maßstäben entsprochen habe, halte ich noch für zulässig. Es wird hier schließlich nicht länger aus deinem Schreiben zitiert oder dieses Schreiben selbst weitergegeben.

Was ich aber nicht für zulässig halte, wäre beispielsweise die Übersendung einer Kopie deiner Bewerbung durch die ZAF an das JC . Dies einfach deshalb, weil das private Korrespondenz ist, die nur für den Empfänger bestimmt ist. Solche darf man auch sonst nicht einfach an Dritte weitergeben. Es besteht hierzu auch keine gesetzliche Verpflichtung, und die ZAF nimmt damit auch nicht berechtigte eigene Interessen wahr.

Das JC muß dann den Sachverhalt ermitteln. Hier wird es sich vermutlich nicht vermeiden lassen, daß du nähere Angaben zum Inhalt deines Bewerbungsschreibens machst und eventuell eine Kopie vorlegst.

Deshalb ja der Rat, im Vorfeld möglichst keine Angriffsfläche zu bieten. Man kann (siehe die üblichen Arbeitszeugnisse) viel auf indirekte Weise zum Ausdruck bringen oder bestimmte Wirkungen erreichen, ohne daß man dir hinterher "an die Karre fahren" könnte.
 

n2ame22

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1) Welche konkreten Vorwürfe? Was schreibt das JC ? Anhörungbogen/Widerspruch schon raus? Wenn nicht Akteneinsicht + Fristverlängerung beantragen. Dann kannst du sehen, ob sie was handfestes haben.
2) Komplett anonymisierte Version deines Anschreibens veröffentlichen. Dann können wir dir evtl. sagen ob man dich dafür sanktionieren kann.
3) Kostenfrei Auskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz von der ZAF verlangen, welche Daten sie weitergegeben haben. Zeitgleich mit der Bitte dieses Missverständnis aus der Welt zu räumen (Nachweisbar abschicken + Frist)
 

AnonNemo

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Hallo Fritz Fleißig,

was würdest Du, falls die ZAF nachweislich (ja/nein) die Bewerbung an die AfA weitergegeben hat;
1.) einem anderen (z. B. mir) raten?
2.) selber machen?

Jeweils als "Unterabschnitt":
1./2.a.) gegen die ZAF .
1./2.b.) gegen AfA /JC .

AnonNemo
 

Fritz Fleißig

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@AnonNemo

Da solltest du besser einen Anwalt fragen, der sich mit "Juristischem" auskennt. Aber mal rein praktisch besehen und ganz allgemein:

Bei allen Vorwürfen wegen "Negativbewerbung" würde ich vor jeder Stellungnahme zunächst bei der AfA oder dem JC nachfragen, was genau bei der Bewerbung zu beanstanden sei, welche Beweise dafür vorlägen und wieso dadurch angeblich ein sonst erfolgtes Angebot eines Arbeitsvertrages vereitelt worden sei. Kommt dann nur allgemeines Rumgerede ("Arbeitgeber hat gemeldet, daß die Bewerbung nicht den üblichen Maßstäben entsprach" und ähnliches) oder gar keine Antwort, liegt denen höchstwahrscheinlich auch nichts Konkretes vor. So kann man keine Sperrzeiten oder Sanktionen begründen. Dann würde ich einfach schreiben, daß die Bewerbung in Ordnung war und ja offensichtlich auch keine Beweise für eine angebliche "Negativbewerbung" vorlägen. Der rein subjektive Eindruck eines einzelnen Arbeitgebers ist nicht entscheidend.

Falls denen eine Kopie des Bewerbungsschreibens vorliegt, frage ich mich, ob illegal (Verstoß gegen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre) weitergegebene private Briefe überhaupt verwertet werden dürfen. Aber das soll besser ein Jurist beantworten. Falls ja, müßte man eben inhaltlich argumentieren, wieso die Bewerbung dennoch in Ordnung war.

Gegenüber der ZAF wäre das bei unzulässiger Weitergabe privater Briefe ein Fall für den öffentlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Neudenkender

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Bei allen Vorwürfen wegen "Negativbewerbung" würde ich vor jeder Stellungnahme zunächst bei der AfA oder dem JC nachfragen, was genau bei der Bewerbung zu beanstanden sei, welche Beweise dafür vorlägen und wieso dadurch angeblich ein sonst erfolgtes Angebot eines Arbeitsvertrages vereitelt worden sei.

In solchen Fällen beantragt man, ggf. zusätzlich zum oben Gesagten, SOFORT und absolut NACHWEISSICHER - mit einigen weiteren Aspekten (z. B. zur Antwortfrist) - AKTENEINSICHT. In der Regel dürfte die Frequenz solcher Vorwürfe dann signifikant zurückgehen. Schon komisch, was?

Nur meine Meinung/Erfahrung, keine Rechtsberatung.
 

noillusions

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Wenn es hart auf hart kommt wird man das also wohl offen legen müssen um das Gegenteil zu beweisen. Mit Sicherheit aber gab es die Falle schon wo ne zaf das einfach weiter gegeben hat.muss man jetzt die Erfahrungen von wem haben der dagegen vorgegangen ist.
 

Dutch1963

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Sinn für eine bewerbung ist doch schonmal eine einlading zum vorstellunggespräch zu bekommen,oder? wenn die ZAF dan eine einlading schickt ist das dann nicht der beweis das mann sich beworben hat,frage nur weil auf den zettel die ich ausfüllen muss ;kopie anschreiben , steht?
Gehe mal von aus das das die SB wohl nicht passen wird,das ich die standard anti-ZAf bewerbung geschickt habe.
 

Dutch1963

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so'n komischer zettel wo ich ausfüllen soll wo,wie wann ich mich beworben habe,schimpft sich ergebnismitteiling.
 

arbeitslos in holland

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rechtsicher ist nur der nachweis, dass man eine bewerbung auch-zeitnah-verschickt hat. vor den SG reicht der beleg von einem einschreiben/qualifizierter sendebericht fax plus kopie von der bewerbung.

der verlangte "wisch" dient nur der faulheit des SB und der befriedigung der neugier :wink:

kommentar eines SB (w)

ich glaube ihnen dann schon(bei vorlage des wisch)
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