@AnonNemo
Da solltest du besser einen Anwalt fragen, der sich mit "Juristischem" auskennt. Aber mal rein praktisch besehen und ganz allgemein:
Bei allen Vorwürfen wegen "Negativbewerbung" würde ich vor jeder Stellungnahme zunächst bei der
AfA oder dem
JC nachfragen, was genau bei der Bewerbung zu beanstanden sei, welche Beweise dafür vorlägen und wieso dadurch angeblich ein sonst erfolgtes Angebot eines Arbeitsvertrages vereitelt worden sei. Kommt dann nur allgemeines Rumgerede ("Arbeitgeber hat gemeldet, daß die Bewerbung nicht den üblichen Maßstäben entsprach" und ähnliches) oder gar keine Antwort, liegt denen höchstwahrscheinlich auch nichts Konkretes vor. So kann man keine Sperrzeiten oder Sanktionen begründen. Dann würde ich einfach schreiben, daß die Bewerbung in Ordnung war und ja offensichtlich auch keine Beweise für eine angebliche "Negativbewerbung" vorlägen. Der rein subjektive Eindruck eines einzelnen Arbeitgebers ist nicht entscheidend.
Falls denen eine Kopie des Bewerbungsschreibens vorliegt, frage ich mich, ob illegal (Verstoß gegen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre) weitergegebene private Briefe überhaupt verwertet werden dürfen. Aber das soll besser ein Jurist beantworten. Falls ja, müßte man eben inhaltlich argumentieren, wieso die Bewerbung dennoch in Ordnung war.
Gegenüber der
ZAF wäre das bei unzulässiger Weitergabe privater Briefe ein Fall für den öffentlichen Datenschutzbeauftragten.