Schreiben von der AfA - Vorraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

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andiaa

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Hallo zusammen,

danke, dass ich hier sein darf.

Ich bin seit September 2016 dauerhaft krank. Bandscheibenvorfall, chronisches Schmerzsyndrom usw.

Ich werde nun zum 16.03 vom Krankengeld ausgesteuert. Habe also brav den Antrag auf ALG1 gemäß Nahtlosigkeit gestellt, alle Unterlagen ausgefüllt, abgegeben. Nun kam heute der Brief, das nach ärztlichem Gutachten die Vorraussetzungen für die Nahtlosigkeit nicht erfüllt seien. Am Montag den 19.03 hab ich einen Termin bei der AfA zum Besprechen.

Was kommt denn da nun auf mich zu und wie soll ich mich da verhalten? Ich bin grad mit einem Rezidiv Bandscheibenvorfall gesegnet und steuere gradewegs auf eine weitere OP zu, bin also noch auf lange Zeit AU . Mein Plan ist es noch einen Antrag auf EU-Rente zu stelllen.

Kann mir dazu jemand was sagen?

Vielen lieben Dank schonmal.

Andreas
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo andiaa

Schiebe deinen Beitrag mal nach oben du bist bestimmt übersehen worden.

Sage heute bei dem SB der AFA nicht das du bald eine OP hast.
Und du stellst dich Vollzeit der Vermittlung zur Verfügung sonst kürzen die dein Geld.
Du bekommst bestimmt bald Antworten auf deine Fragen.

Es Grüßt Antik 63
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo andiaa, :welcome:

Ich bin seit September 2016 dauerhaft krank. Bandscheibenvorfall, chronisches Schmerzsyndrom usw.
Ich werde nun zum 16.03 vom Krankengeld ausgesteuert.

Darf man fragen wie alt du bist, das ist nicht ganz unwesentlich für deinen geplanten Antrag auf EM-Rente (EU-Rente gibt es schon seit 2001 nicht mehr) auch ob du schon mal in einer med. Reha warst wäre interessant zu wissen.

Wenn ja wann und mit welchem Ergebnis ???

Habe also brav den Antrag auf ALG1 gemäß Nahtlosigkeit gestellt, alle Unterlagen ausgefüllt, abgegeben. Nun kam heute der Brief, das nach ärztlichem Gutachten die voraussetzungen für die Nahtlosigkeit nicht erfüllt seien. Am Montag den 19.03 hab ich einen Termin bei der AfA zum Besprechen.

Vielleicht schaust du ja noch mal rein vorher, du solltest dir einfach anhören, was man dir zu sagen hat und wenn man dich fragt was du dir jetzt so vorstellen würdest, dann forderst du die Beratung dazu ein, auf die du jetzt einen Anspruch hast.

Was deine Gesundheit betrifft kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschließen, erzähle NICHTS von geplanten weiteren OP sonst könnte man dir das ALGI gleich ganz verweigern.

Was kommt denn da nun auf mich zu und wie soll ich mich da verhalten?

Du "willst" natürlich unbedingt bald wieder richtig arbeiten können, aktuell soll man dir was empfehlen, was du mit deiner "Restleistungsfähigkeit" (lt. ÄD -Gutachten) machen könntest und welche AG da im näheren Umland Interesse an dir haben könnten ???

Du hast Anspruch auf Beratung dazu, das ist die Aufgabe der SB für die sie bezahlt wird, für dich ist das auch eine neue Situation ... alle Vorschläge müssen der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III entsprechen, es kommt also auch darauf an, was du zuletzt gemacht und wieviel du verdient hast.

Hier kannst du noch weitere Informationen dazu nachlesen, ich habe dazu schon sehr oft was geschrieben, es wird meist was "Passendes" auch für deinen Fall dabei sein ...
Bei konkreten Fragen bitte hier in deinem Thema bleiben.

https://www.elo-forum.org/schwerbeh...pruch-januar-mich-spaetestens-afa-melden.html

Mein Plan ist es noch einen Antrag auf EU-Rente zu stelllen.

Dann solltest du das bald machen und der AfA diese Antragstellung auch nachweisen, meist werden die Ausgesteuerten dann erst mal in Ruhe gelassen.

Letztlich gibt es für dich auch so keine Arbeit, aber die SB tun gerne mal so als könnten sie alle Ausgesteuerten schnell in die "passende" zumutbare Arbeit vermitteln ...
Je mehr du dich wehrst dagegen, umso intensiver wird man dir klar machen wollen, dass du der Arbeits-Vermittlung zur Verfügung stehen MUSST, auch nach einer Aussteuerung ...

Forderst du dann das ein, was die AfA dafür zu leisten hat (zu leisten hätte) wissen die ganz schnell nicht mehr weiter ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo,

ich danke euch für eure Antworten. Ja, EU-Rente ist natürlich falsch.

EM-Rente ist der richtige Begriff. Ich werde dieses Jahr 38.

Macht es dann jetzt keinen Sinn gegen diese Glaskugel-Geschichte vorzugehen, wenn die der Meinung sind die Erkrankung geht nur noch weniger als 6 Monate?

Was mache ich denn, wenn ich nun ins Krankenhaus komme und die wollen, dass ich bei denen antanze? Eine Rücken-OP ist jetzt nicht so das leichteste.
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo anidaa
Was mache ich denn, wenn ich nun ins Krankenhaus komme und die wollen, dass ich bei denen antanze? Eine Rücken-OP ist jetzt nicht so das leichteste.
Wenn du jemanden hast der dir deine Post bringen kann
siehst du ja wenn die sich melden.
Dann bist dann eben ins Krankenhaus gekommen
kann ja jeder rein kommen.Alles weitere ergibt sich dann.
Du musst nicht sagen weshalb du im Krankenhaus bist.

Es grüßt Antik 63
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Ok, ich weiß ja nicht was die da so nehmen. Aber laut deren Gutachten bin ich vollschichtig einsetzbar, zwar mit zig Einschränkungen aber trotzdem in meinem Beruf.

Ich wüsste nur jetzt gerne wie ich meine Schmerzen so weit davon überzeugt bekomme sich dem Gutachten zu fügen.

Wie dem auch sei, hab ich mich jetzt der Vermittlung zur Verfügung gestellt.

Was mach ich mit dieser tollen Eingliederungsvereinbarung? Hab die mit nach Hause genommen um die in Ruhe zu prüfen.

Ich weiß echt nicht mehr weiter. Bin krank aber soll mich jetzt bewerben etc. pp. Und eigentlich hab ich ja noch eine ungekündigte Stelle, steh kurz vor dem nächsten Krankenhausaufenthalt. Ooooooh man....
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo andiaa
Ok, ich weiß ja nicht was die da so nehmen. Aber laut deren Gutachten bin ich vollschichtig einsetzbar, zwar mit zig Einschränkungen aber trotzdem in meinem Beruf.
Das bin ich auch so wie du aber ohne Nachtschicht und Schichtarbeit.Das muss man nicht verstehen wichtig ist das du dein Geld bekommst.
Ich wüsste nur jetzt gerne wie ich meine Schmerzen so weit davon überzeugt bekomme sich dem Gutachten zu fügen.
Ich habe jetzt auch mit meiner Schmerz Therapie angefangen.Da weiß ich auch noch nicht
was ich mache wenn ein Termin der SB kommt und für die Schmerz-Therapie einer am gleichen Tag.
Aber vielleicht machen wir uns vorher zu viel Gedanken was kommen könnte.
Ich weiß echt nicht mehr weiter. Bin krank aber soll mich jetzt bewerben etc. pp. Und eigentlich hab ich ja noch eine ungekündigte Stelle, steh kurz vor dem nächsten Krankenhausaufenthalt. Ooooooh man....
Warte jetzt erst mal ab du bekommst hier gute und schnelle Hilfe .Das wird schon werden keine Panik.

Es Grüßt Antik 63
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Danke für deine Antwort und deinen Zuspruch.
Ja, die Gedanken macht man sich. Eigentlich ist es mit der Krankheit schon schwer genug und nun muss man sich auch noch mit sowas rumschlagen.
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Was mach ich mit dieser tollen Eingliederungsvereinbarung? Hab die mit nach Hause genommen um die in Ruhe zu prüfen.
Stell' die doch mal anonymisiert hier ein, damit Du sie nicht alleine in Ruhe prüfen musst.
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Mach ich doch glatt. Hier ist die EGV auch schon.
 

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AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo andiaa,

Ok, ich weiß ja nicht was die da so nehmen. Aber laut deren Gutachten bin ich vollschichtig einsetzbar, zwar mit zig Einschränkungen aber trotzdem in meinem Beruf.

Jetzt bleib mal ganz ruhig, du hast das Gespräch erst mal überstanden und dich doch offenbar gar nicht so schlecht "geschlagen", wenn es zumutbare Angebote (nach § 140 SGB III) für dich geben würde, hätte die SB sicher KEIN Problem gehabt, dir gleich einige "Passende" auszudrucken ...

Ist NICHT passiert, also alles "nur heiße Luft", wann wünscht sie denn, dass du diesen EGV -Vorschlag zurück senden sollst, hat sie sich dazu auch geäußert ???

Ich wüsste nur jetzt gerne wie ich meine Schmerzen so weit davon überzeugt bekomme sich dem Gutachten zu fügen.

Mach dir darüber keine zu großen Sorgen, sie hat "ihr Soll" offenbar heute schon als "erfüllt" angesehen und rechnet sowieso NICHT damit, dass du in Arbeit kommen wirst, hast du dir mal angesehen wie lange diese EGV laufen soll ??? :doh:

Hast du überhaupt Anspruch auf ALGI bis 31.03.2019 ???

Wie dem auch sei, hab ich mich jetzt der Vermittlung zur Verfügung gestellt.
Was mach ich mit dieser tollen Eingliederungsvereinbarung? Hab die mit nach Hause genommen um die in Ruhe zu prüfen.

Gar nichts machst du damit, wegheften und "Staub ansetzen" lassen, das ist ein "Vertrags-Vorschlag" und ohne deine Unterschrift ist dieser Vertrag für die SB NICHTS wert ... :icon_evil:

Ich weiß echt nicht mehr weiter. Bin krank aber soll mich jetzt bewerben etc. pp.

Bisher sind das also nur "Vorschläge", wie sich die SB das so vorstellen möchte, eine EGV soll aber gemeinsam erarbeitet werden und auch Inhalte zu deinem Vorteil haben, die sehe ich darin NICHT ... also gibt es darauf auch keine Unterschrift. :icon_evil:

Und eigentlich hab ich ja noch eine ungekündigte Stelle, steh kurz vor dem nächsten Krankenhausaufenthalt. Ooooooh man....

Das ist doch super mit der ungekündigten Stelle, da hast du schließlich eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn du wirklich mal eine Bewerbung schreiben sollst, gehört das natürlich da mit rein, dass du erst ab dem Tag X frühestens die Arbeit aufnehmen kannst, weil du erst kündigen musst ... :bigsmile:

Deinem Klinik-Aufenthalt steht doch gar nichts im Wege, wie dir schon mein Vorschreiber angeraten hat, solltest du das ohnehin für dich behalten ... und wenn die AfA in der Zeit NIX von dir will, dann ist das auch in Ordnung wenn die das NICHT erfahren werden.

Mach ich doch glatt. Hier ist die EGV auch schon.

Das ist doch ein "Witzblatt" aber kein Vertrags-Vorschlag zu deiner "Wiedereingliederung" in Arbeit ... :icon_evil:

Die "Unterstützung durch die AfA " steht in der Form schon im Gesetz, dafür braucht man keinen "Eingliederungs-Vertrag" abzuschließen ... :icon_evil:

Schon die Laufzeit spricht für sich, man rechnet nicht wirklich damit, dass du andere Arbeit finden wirst (eine EGV soll in der Regel höchstens 6 Monate laufen und dann gemeinsam überprüft werden). :icon_hihi:

Vermittlungsvorschläge bekommst du "sofern möglich" ... das ist eine Hauptaufgabe der AfA , also bewirbst du dich auch nur "sofern möglich" ... :idea:

Hast du zu Hause keinen PC, dass du den bei der AfA nutzen sollst / darfst ???
Man "veröffentlicht" deine Stellensuche sofern "gewünscht" (dann aber bitte NUR anonym) aber aktuell wird NICHT veröffentlicht ... :icon_kinn:

Zu deinen "Aktivitäten" gibt es besonders anzumerken, dass du dich NICHT online bewerben und auch nicht per Mail mit der AfA / den SB kommunizieren musst, du musst NUR auf dem Postwege erreichbar sein.

Wann und wofür du einen eigenen PC benutzen möchtest, ist deine Privat-Angelegenheit und wichtige persönliche Unterlagen verschickt man niemals per (ungesicherter) Mail an die AfA ... also NIX mit Bewerbung per PDF-Datei ... :icon_evil:

Du wirst ganz sicher keine Bewerbungs-Maßnahme zum "trainieren" brauchen ... also kann deine Teilnahme daran auch nicht "erforderlich" werden ... :icon_evil:

Welche Möglichkeiten du zur Stellensuche nutzen möchtest, ist ohnehin deine eigene Angelegenheit ...

Klar musst du eine Wiedereingliederung bei deinem aktuellen AG der AfA mitteilen, das ist überflüssig in einer EGV , ebenso wie du wichtige Veränderungen mitzuteilen hast, "jede Art von Veränderung" geht die SB der AfA GAR NICHTS an ...

Kannst ihr natürlich gerne eine Mail schreiben, wenn du ein Bild umgehängt oder dir neue Zahnpasta eingekauft hast ... :icon_hihi:
Leistungsrelevante Veränderungen hast du schon lt. Gesetz mitzuteilen, dafür braucht man auch KEINE EGV abzuschließen.

Auf VV ( Vermittlungsvorschläge) wirst du dich wohl (nicht oft) bewerben müssen, was du dann konkret zu tun hast, wird schon auf dem VV dann stehen.

Du bist auch nicht dazu verpflichtet dich um die Pflege deiner Daten in der Online-Börse zu kümmern, jedenfalls nicht, wenn du diesen Quatsch NICHT unterschreibst (dann würdest du dich freiwillig dazu verpflichten).

Dein Widerspruch beim Landratsamt zu einem Antrag den du dort gestellt hast, geht die AfA einen "feuchten Kehricht" an, wenn du den Schwerbehinderten-Ausweis bekommen solltest mag das (vielleicht) für die AfA interessant sein aber dann bist du nur noch schwerer zu vermitteln ...

Das wollen die gar nicht gerne so genau wissen ... auf deinen ALGI - Anspruch hat das überhaupt keine Auswirkungen was dort entschieden wird oder nicht.

Warum solltest du umsonst arbeiten wollen ("Probearbeit" / "Hospitation"), warum soll die "anstehen" können ... ???

Bis "spätestens in 3 Monaten" reichst du also deine "Aktivitäten" ein, noch ungenauer ging wohl gerade nicht, dein "nächster Termin per Mail ist am 19.06.2018" ...
Termin WOFÜR bitte ???

Meldetermine haben schriftlich per Post zu kommen und wenn man dann was haben möchte von dir zu diesem Termin, dann hat das da konkret drin zu stehen ...
Verpflichtende Termine per Mail (für was auch immer) gibt es nirgendwo im SGB III, die man einhalten müsste ... :icon_evil:

Was bleibt nun übrig von dem ganzen "Wisch" ... dass du dich mit dem Leistungsvermögen lt. ÄD -"Gutachten" der Vermittlung zur Verfügung stellst ... :idea:

Da hat mal wieder Jemand seine Unfähigkeit in viele sinnlose Worte (und ebenso sinnlose Forderungen) verpackt, trotzdem gut, dass du diesen Unsinn nicht auch noch unterschrieben hast.

Falls du einen VA (als Ersatz dieser EGV ) bekommen solltest dann melde dich wieder und stell den hier auch zur Ansicht ein, dann wird man sehen, ob es sich lohnt einen Widerspruch zu schreiben oder ob man das einfach so weiter laufen lässt ...

Eine konkrete Anzahl von Bewerbungen wird nicht verlangt und mehr gibt es eigentlich nicht, woraus eine Sperre nach § 159 SGB III möglich wäre ...

Also erst mal viel Glück bei deiner OP und sorge dafür, dass sich Jemand um deine Post kümmert ...

MfG Doppeloma
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo andiaa,

Jetzt bleib mal ganz ruhig, du hast das Gespräch erst mal überstanden und dich doch offenbar gar nicht so schlecht "geschlagen", wenn es zumutbare Angebote (nach § 140 SGB III) für dich geben würde, hätte die SB sicher KEIN Problem gehabt, dir gleich einige "Passende" auszudrucken ...

Eine Stelle ist dabei rausgekommen. Aber wie gesagt, mit den ganzen Einschränkungen ist der Beruf auch nicht mehr drin. Alles andere ist Wunschdenken und Realitätsverweigerung.

Ist NICHT passiert, also alles "nur heiße Luft", wann wünscht sie denn, dass du diesen EGV -Vorschlag zurück senden sollst, hat sie sich dazu auch geäußert ???

Ja, nächste Woche Mittwoch. Also am 28.03. Aber ich geh heute ins Krankenhaus. Damit hat sich das eh erledigt.

Mach dir darüber keine zu großen Sorgen, sie hat "ihr Soll" offenbar heute schon als "erfüllt" angesehen und rechnet sowieso NICHT damit, dass du in Arbeit kommen wirst, hast du dir mal angesehen wie lange diese EGV laufen soll ??? :doh:

Jupp, bis zum Ende aller Tage so ungefähr.

Hast du überhaupt Anspruch auf ALGI bis 31.03.2019 ???
So sagt es auch der Bescheid.

Gar nichts machst du damit, wegheften und "Staub ansetzen" lassen, das ist ein "Vertrags-Vorschlag" und ohne deine Unterschrift ist dieser Vertrag für die SB NICHTS wert ... :icon_evil:

Das passiert durch meinen KH Aufenthalt von ganz alleine :bigsmile:


Bisher sind das also nur "Vorschläge", wie sich die SB das so vorstellen möchte, eine EGV soll aber gemeinsam erarbeitet werden und auch Inhalte zu deinem Vorteil haben, die sehe ich darin NICHT ... also gibt es darauf auch keine Unterschrift. :icon_evil:

Oki doki

Das ist doch super mit der ungekündigten Stelle, da hast du schließlich eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn du wirklich mal eine Bewerbung schreiben sollst, gehört das natürlich da mit rein, dass du erst ab dem Tag X frühestens die Arbeit aufnehmen kannst, weil du erst kündigen musst ... :bigsmile:
Eigentlich auch ein Irrsinn. Warum sollte ich mich eigentlich neu bewerben? Und statt eines Arbeitsplatzes bräuchte ich eher ein Sanatorium.

Deinem Klinik-Aufenthalt steht doch gar nichts im Wege, wie dir schon mein Vorschreiber angeraten hat, solltest du das ohnehin für dich behalten ... und wenn die AfA in der Zeit NIX von dir will, dann ist das auch in Ordnung wenn die das NICHT erfahren werden.
So sieht es aus. Bin ja fast schon auf dem Weg.


Das ist doch ein "Witzblatt" aber kein Vertrags-Vorschlag zu deiner "Wiedereingliederung" in Arbeit ... :icon_evil:

Die "Unterstützung durch die AfA " steht in der Form schon im Gesetz, dafür braucht man keinen "Eingliederungs-Vertrag" abzuschließen ... :icon_evil:

Schon die Laufzeit spricht für sich, man rechnet nicht wirklich damit, dass du andere Arbeit finden wirst (eine EGV soll in der Regel höchstens 6 Monate laufen und dann gemeinsam überprüft werden). :icon_hihi:

Wie will man mich auch vermitteln? Laut den Einschränkungen darf ich keine Nachtschicht, Bücken heben, etc. Passt sehr gut mit der IT zusammen. "Oh uns sind die Server ausgefallen" "Schade, ich darf nachts nicht arbeiten, ich kümmer mich morgen früh drum falls ich überhaupt komme und ich mich nicht wegen Schmerzen krank melden muss"

Dazu habe ich auch noch angegeben, das ich aufgrund meiner Gesundheit auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin. Autofahren ist grad nicht so mein Ding.

Vermittlungsvorschläge bekommst du "sofern möglich" ... das ist eine Hauptaufgabe der AfA , also bewirbst du dich auch nur "sofern möglich" ... :idea:

Hast du zu Hause keinen PC, dass du den bei der AfA nutzen sollst / darfst ???
Man "veröffentlicht" deine Stellensuche sofern "gewünscht" (dann aber bitte NUR anonym) aber aktuell wird NICHT veröffentlicht ... :icon_kinn:

Zu deinen "Aktivitäten" gibt es besonders anzumerken, dass du dich NICHT online bewerben und auch nicht per Mail mit der AfA / den SB kommunizieren musst, du musst NUR auf dem Postwege erreichbar sein.

Ein großzügiges Angebot nicht wahr? Als ITler hab ich natürlich keinen PC und kein Internet zuhause /Ironie
Online Bewerbung haben schon einen Charme.
Telefon kann ich hervorragend ignorieren.






Also erst mal viel Glück bei deiner OP und sorge dafür, dass sich Jemand um deine Post kümmert ...

Vielen Dank. Ich habe Gott seit dank eine starke Frau an meiner Seite. Die hat da ein Auge drauf.
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

So, nach längerer Zeit melde ich mich aus gegebenen Anlass mal wieder.

Ich darf am 25.06 bei der AfA antanzen weil man mit mir über meine berufliche Situation sprechen möchte.

Was ist mittlerweile passiert:

2. OP im März nach Eintritt von Lähmungserscheinungen
2. Reha mit dem Ergebnis 6h und mehr mit einem sehr großen Aber in der Begründung (Erhebliche Genesung, Verbesserung der Schmerzsituation Ha, Ha)

Vollgepumpt mit Opioid und anderen Schmerzmitteln

Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist gestellt.
GdB 30 mit Gleichstellung auf der Haben-Seite

Was mach ich nun mit dem Verein? Füll ich den Gesundheitsfragebogen nochmal aus und geb noch ein passendes Statement zu dem ersten "Gutachten" dazu? Da stand halt viel dummes Zeug drin.

Ich hab einfach keine Kraft, Energie, Zeit mich da mit pseudo Bewerbungen und so auseinander zu setzen. Ich werden genug mit der DRV an der Backe haben.

Also, was kann ich tun? Bin für jeden Rat dankbar.
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo andiaa,

Ich darf am 25.06 bei der AfA antanzen weil man mit mir über meine berufliche Situation sprechen möchte.

Dann hatte sie also bisher noch gar keine "Sehnsucht" nach dir und hat auch die unterschriebene EGV nicht eingefordert oder gar deine gesundheitliche Abwesenheit mitbekommen, keine VV mehr von der AfA in der ganzen Zeit ???

So kann das ja NICHTS werden mit deiner Vermittlung, nun ist wohl mal wieder ein "Routine-Termin" fällig, damit sie was beim Vorgesetzten nachzuweisen hat ... deine "Berufliche Situation" dürfte ihr ja ansonsten bestens bekannt sein.

2. OP im März nach Eintritt von Lähmungserscheinungen
2. Reha mit dem Ergebnis 6h und mehr mit einem sehr großen Aber in der Begründung (Erhebliche Genesung, Verbesserung der Schmerzsituation Ha, Ha)

Dazu hattest du ja kurz was geschrieben, war das dann eine AHB wegen der OP ???
Ich nehme an die AfA weiß von beiden Klinik-Geschichten NICHTS aber eine AHB musstest du ja melden, denn da hast du ja (eigentlich) Übergangsgeld bekommen zwischendurch ???

Kannst du das bitte noch aufklären, wäre nicht gut wenn du die AfA über diese Reha nicht informiert hättest (kann ich mir aber kaum vorstellen), der Bericht liegt dir also schon vor ??

Sorry, dass ich schon wieder so viele Fragen stelle aber ich versuche gerade dir zu "folgen" und es ist wichtig, ob dein ALGI unterbrochen war und bis wann ... ?

Da kann es auch sein, dass die Dame direkt eine neue EGV mit dir abschließen will, die Erste wäre ja komplett überflüssig geworden wenn du zwischendurch aus dem Leistungsbezug gewesen bist.

Vollgepumpt mit Opioid und anderen Schmerzmitteln

Bist du auch in Schmerztherapeutischer Behandlung ...

Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist gestellt

Hast du einen Nachweis darüber, den du mitnehmen kannst zum Termin (eine Kopie natürlich nur), wer hat dir denn jetzt geraten den Antrag auf EM-Rente zu stellen, der Reha-Bericht lässt ja nicht gerade einen "Erfolg" damit erwarten.
Konntest du noch relevante medizinische Berichte mit einreichen, die das Reha-Ergebnis fragwürdig werden lassen, denn die DRV wird sich vorrangig an den frischen Reha-Bericht halten (wollen).

GdB 30 mit Gleichstellung auf der Haben-Seite

Und was hast du davon, na gut einen höheren Kündigungsschutz bei deinem AG , die AfA - SB wird es wohl eher nicht "erfreuen" denn damit wird die "Vermittlung" noch schwerer. :idea:

Was mach ich nun mit dem Verein? Füll ich den Gesundheitsfragebogen nochmal aus und geb noch ein passendes Statement zu dem ersten "Gutachten" dazu? Da stand halt viel dummes Zeug drin.

Wie meinst du das jetzt gerade, wenn die SB kein neues "Gutachten" veranlasst, dann brauchst du auch keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, die "berufliche Situation" ist das Thema und nicht Gespräche über deine Krankheiten ... :icon_evil:

Sie wird auch jetzt NICHTS für dich anzubieten haben, behalte weiterhin § 140 SGB III im Kopf und biete weiterhin dein "Restleistungsvermögen" lt. ÄD -Gutachten an, es wird auch nicht viel ändern wenn da ein Neues mit anderem Unsinn gemacht wird.

Ich hab einfach keine Kraft, Energie, Zeit mich da mit pseudo Bewerbungen und so auseinander zu setzen. Ich werden genug mit der DRV an der Backe haben.

Nun bleib mal ruhig, bisher brauchtest du ja auch noch keine Bewerbungen schreiben und wenn du der SB mitteilst und nachweisen kannst, dass du EM-Rente beantragt hast, dann könnte auch vorerst Ruhe einkehren solche Wünsche von ihr betreffend.

Unterschreibe weiterhin KEINE EGV dann gehst du zumindest "freiwillig" auch keinerlei Verpflichtungen ein, die über deine gesetzlichen Pflichten hinaus gehen könnten. :icon_evil:

Auf VV die nach § 140 SGB III nicht zumutbar sind brauchst du dich sowieso nicht bewerben und ohne verbindliche EGV (oder einen VA als Ersatz) brauchst du selber GAR NICHTS machen Richtung Arbeitsuche, also nicke freundlich und steck eine EGV zur Prüfung ein.

Zumal dich deine SB ja erst mal umfassend beraten müsste, was du mit deinem "Restleistungsvermögen" (lt. bestehendem Gutachten) nun anfangen könntest am örtlichen Arbeitsmarkt, dazu ist ihr doch schon im letzten Termin NIX eingefallen, das wird jetzt auch nicht anders sein.

Ich denke mal wenn du sie zur Antragstellung auf EM-Rente informiert hast, wird sie das erst mal zusammen mit dir abwarten wollen wie es nun weitergeht.
Du musst dich nicht um den ÄD der AfA "reißen", das bringt dich auch nicht weiter. :icon_evil:

Vorerst wirst du mit der DRV nicht viel "an der Backe haben", es sei denn die schicken dich zum DRV -Gutachter, um sich zu überzeugen, dass diese Reha wirklich nicht viel gebracht haben könnte, das kann aber auch ein "Alibi"-Gutachten werden, um die Ablehnung vorzubereiten.

Dann kommt die AfA erneut auf den Plan, die lassen dich erst in Ruhe wenn dein Anspruch dort abgelaufen ist und möchten bis dahin möglichst genau über dein Rentenverfahren informiert werden ... am liebsten über eine Schweigepflichtentbindung für die DRV dort selber ständig nachfragen können.

Also sei sehr vorsichtig wenn man dir irgendwelche Sachen zum Unterschreiben vorlegt, du musst NICHTS sofort unterschreiben, kannst alles erst mal zur Prüfung mit nach Hause nehmen.

Und dann meldest du dich hier wieder damit, du weißt ja schon wie das hier läuft mit der "Prüfung" ... :idea:

MfG Doppeloma
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo Doppeloma,

vielen lieben Dank für deine ganze Mühe und Zeit die Du hier investierst.

Also dann will ich mal deine Fragen beantworten:

Dann hatte sie also bisher noch gar keine "Sehnsucht" nach dir und hat auch die unterschriebene EGV nicht eingefordert oder gar deine gesundheitliche Abwesenheit mitbekommen, keine VV mehr von der AfA in der ganzen Zeit ???

Nö. Nichts, gar nichts kam von dem Verein. Mein SB hat sich auch geändert. Ich vermute wegen der Behinderung mit Gleichstellung?

Dazu hattest du ja kurz was geschrieben, war das dann eine AHB wegen der OP ???
Ich nehme an die AfA weiß von beiden Klinik-Geschichten NICHTS aber eine AHB musstest du ja melden, denn da hast du ja (eigentlich) Übergangsgeld bekommen zwischendurch ???

Kannst du das bitte noch aufklären, wäre nicht gut wenn du die AfA über diese Reha nicht informiert hättest (kann ich mir aber kaum vorstellen), der Bericht liegt dir also schon vor ??


Ääähm, da wurde ich anders informiert. Die Sozialarbeiterin im KH meinte, durch das ALG würde ich kein Übergangsgeld bekommen. Daher hatte ich in diese Richtung gar nichts unternommen. Es hieß ja immer, AU der Agentur nicht mitteilen. Eine AHB wäre ja so etwas. Ja, der vollständige Bericht liegt mir vor.



Bist du auch in Schmerztherapeutischer Behandlung ...

Ja klar. Sonst käme ich wahrscheinlich gar nicht mehr zurecht.

Hast du einen Nachweis darüber, den du mitnehmen kannst zum Termin (eine Kopie natürlich nur), wer hat dir denn jetzt geraten den Antrag auf EM-Rente zu stellen, der Reha-Bericht lässt ja nicht gerade einen "Erfolg" damit erwarten.
Konntest du noch relevante medizinische Berichte mit einreichen, die das Reha-Ergebnis fragwürdig werden lassen, denn die DRV wird sich vorrangig an den frischen Reha-Bericht halten (wollen).

Den habe ich. Den Antrag habe ich nun aus eigenem Antrieb und aufgrund der Begründung (Genesung usw., nach 1,5 Jahren rechne ich eh nicht mehr damit) gestellt. Ich bin noch in urologischer Behandlung. Eine Nervenmessung steht auch noch aus. Aber ich bin auch bereit, das vor Gericht zu klären.
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Hallo andiaa,

Ääähm, da wurde ich anders informiert. Die Sozialarbeiterin im KH meinte, durch das ALG würde ich kein Übergangsgeld bekommen.

Diese Auskunft ist FALSCH gewesen und wenn du in einer DRV -Reha-Klinik gewesen bist kann das noch nachträglich richtig Ärger geben (mit der AfA ).

Außerdem ist das auch sonst zu deinem Nachteil, denn während einer Reha (die von der DRV bezahlt wird) hast du Anspruch auf "Übergangsgeld", es ist Unsinn, dass du wegen ALGI keins bekommen würdest ... woher hatte man denn diese Information ???

Dazu hättest du vielleicht besser in der Reha-Klinik noch mal beim sozialen Dienst nachgefragt, die hätten dir sicher auch bei der Antragstellung geholfen.

Daher hatte ich in diese Richtung gar nichts unternommen. Es hieß ja immer, AU der Agentur nicht mitteilen. Eine AHB wäre ja so etwas. Ja, der vollständige Bericht liegt mir vor.

Eine Reha ist aber was ganz Anderes, dazu MUSST du die AfA informieren und "Übergangsgeld" für diese Zeit bei der DRV beantragen ... damit endet dein Anspruch an die AfA wegen vorrangiger anderer Leistungen.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit
Das Übergangsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, sofern dieses aus einem
rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen berechnet wurde. Die Übersendung des
Aufhebungsbescheides über die Einstellung des Arbeitslosengeldes ist Voraussetzung für den Beginn der Zahlung.
Eine verspätete Übersendung der Unterlagen kann eine Verzögerung der Zahlung verursachen.

Quelle

https://www.deutsche-rentenversiche...ces/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0510.html

Einen finanziellen Verlust hast du also nicht dabei aber dein Anspruch auf ALGI verlängert sich um die Zeit dieser Reha, natürlich NUR wenn das der AfA auch mitgeteilt wurde damit dein Bescheid zum ALGI für diese Zeit aufgehoben wird.

Nach der Reha muss man sich dann wieder bei der AfA melden und meist auch ALGI neu beantragen ...
Ob man das jetzt nachträglich noch korrigieren kann ist mir nicht bekannt, eine Reha / AHB ist mit "normaler" AU also nicht vergleichbar.

Du findest hier im Bereich auch schon viele Beiträge dazu wie das abläuft wenn man bei der AfA ist und in der Zeit eine Reha gemacht wird, eine AHB ist damit gleichzusetzen.

Da hat man dich in der Akut-Klinik leider völlig falsch "informiert", die sollten es eigentlich auch besser wissen ...

MfG Doppeloma
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Na klasse :( Na dann werde ich das Montag wohl auch mal ansprechen. Ich hatte in der Akut-Klinik explizit nachgefragt, ob ich mit ALG1 nach Aussteuerung trotzdem Übergangsgeld beantragen muss/bekomme. Antwort war Nein.

Ach man, das System kann mir doch echt den Buckel runter rutschen.
 
AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt

Ok, der Termin lief nun anders als gedacht.
Total entspannt.
Ich werde, wie schon vermutet, jetzt von der Reha-Abteilung betreut. Der SB meinte, ich bin in der Kategorie Kunden auf denen kein Fokus liegt. Nach denen schaut man "nur" alle 3 Monate mal. Meine Vermittelbarkeit wäre ja entsprechend unmöglich.

Ich soll in 3 Monaten nun einfach eine Mail schicken und kurz über den Stand der Dinge informieren. Der Antrag auf EMR wurde zur Kenntnis genommen.

Der persönliche Termin heute war auch nur aus dem Grund, weil ich gemäß der EGV hätte auch am 19.06 eine kurze Mail schicken sollen, was ich ja nicht tat.

Sei es drum, ich bin trotz des Gutachtens des Amtsarztes in der "Den lassen wir in Ruhe"-Schiene. :)
 
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