AW: Schreiben von der AfA - voraussetzungen für Nahtlosigkeit nicht erfüllt Hallo andiaa,
Ok, ich weiß ja nicht was die da so nehmen. Aber laut deren Gutachten bin ich vollschichtig einsetzbar, zwar mit zig Einschränkungen aber trotzdem in meinem Beruf.
Jetzt bleib mal ganz ruhig, du hast das Gespräch erst mal überstanden und dich doch offenbar gar nicht so schlecht "geschlagen", wenn es zumutbare Angebote (nach § 140
SGB III) für dich geben würde, hätte die
SB sicher
KEIN Problem gehabt, dir gleich einige "Passende" auszudrucken ...
Ist
NICHT passiert, also alles "nur heiße Luft", wann wünscht sie denn, dass du diesen
EGV -Vorschlag zurück senden sollst, hat sie sich dazu auch geäußert ???
Ich wüsste nur jetzt gerne wie ich meine Schmerzen so weit davon überzeugt bekomme sich dem Gutachten zu fügen.
Mach dir darüber keine zu großen Sorgen, sie hat "ihr Soll" offenbar heute schon als "erfüllt" angesehen und rechnet sowieso
NICHT damit, dass du in Arbeit kommen wirst, hast du dir mal angesehen wie lange diese
EGV laufen soll ???
Hast du überhaupt Anspruch auf
ALGI bis 31.03.2019 ???
Wie dem auch sei, hab ich mich jetzt der Vermittlung zur Verfügung gestellt.
Was mach ich mit dieser tollen Eingliederungsvereinbarung? Hab die mit nach Hause genommen um die in Ruhe zu prüfen.
Gar nichts machst du damit, wegheften und "Staub ansetzen" lassen, das ist ein "Vertrags-Vorschlag" und ohne deine Unterschrift ist dieser Vertrag für die
SB NICHTS wert ...
Ich weiß echt nicht mehr weiter. Bin krank aber soll mich jetzt bewerben etc. pp.
Bisher sind das also nur "Vorschläge", wie sich die
SB das so vorstellen möchte, eine
EGV soll aber gemeinsam erarbeitet werden und auch Inhalte zu deinem Vorteil haben, die sehe ich darin
NICHT ... also gibt es darauf auch keine Unterschrift.
Und eigentlich hab ich ja noch eine ungekündigte Stelle, steh kurz vor dem nächsten Krankenhausaufenthalt. Ooooooh man....
Das ist doch super mit der ungekündigten Stelle, da hast du schließlich eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn du wirklich mal eine Bewerbung schreiben sollst, gehört das natürlich da mit rein, dass du erst ab dem Tag X frühestens die Arbeit aufnehmen kannst, weil du erst kündigen musst ...
Deinem Klinik-Aufenthalt steht doch gar nichts im Wege, wie dir schon mein Vorschreiber angeraten hat, solltest du das ohnehin für dich behalten ... und wenn die
AfA in der Zeit
NIX von dir will, dann ist das auch in Ordnung wenn die das
NICHT erfahren werden.
Mach ich doch glatt. Hier ist die EGV auch schon.
Das ist doch ein "Witzblatt" aber kein Vertrags-Vorschlag zu deiner "Wiedereingliederung" in Arbeit ...
Die "Unterstützung durch die
AfA " steht in der Form schon im Gesetz, dafür braucht man keinen "Eingliederungs-Vertrag" abzuschließen ...
Schon die Laufzeit spricht für sich, man rechnet nicht wirklich damit, dass du andere Arbeit finden wirst (eine
EGV soll in der Regel höchstens 6 Monate laufen und dann gemeinsam überprüft werden).
Vermittlungsvorschläge bekommst du "sofern möglich" ... das ist eine Hauptaufgabe der
AfA , also bewirbst du dich auch nur "sofern möglich" ...
Hast du zu Hause keinen PC, dass du den bei der
AfA nutzen sollst / darfst ???
Man "veröffentlicht" deine Stellensuche sofern "gewünscht" (dann aber bitte
NUR anonym) aber aktuell wird
NICHT veröffentlicht ...
Zu deinen "Aktivitäten" gibt es besonders anzumerken, dass du dich
NICHT online bewerben und auch nicht per Mail mit der
AfA / den
SB kommunizieren musst, du musst
NUR auf dem Postwege erreichbar sein.
Wann und wofür du einen eigenen PC benutzen möchtest, ist deine Privat-Angelegenheit und wichtige persönliche Unterlagen verschickt man niemals per (ungesicherter) Mail an die
AfA ... also
NIX mit Bewerbung per PDF-Datei ...
Du wirst ganz sicher keine Bewerbungs-Maßnahme zum "trainieren" brauchen ... also kann deine Teilnahme daran auch nicht "erforderlich" werden ...
Welche Möglichkeiten du zur Stellensuche nutzen möchtest, ist ohnehin deine eigene Angelegenheit ...
Klar musst du eine Wiedereingliederung bei deinem aktuellen
AG der
AfA mitteilen, das ist überflüssig in einer
EGV , ebenso wie du wichtige Veränderungen mitzuteilen hast, "jede Art von Veränderung" geht die
SB der
AfA GAR NICHTS an ...
Kannst ihr natürlich gerne eine Mail schreiben, wenn du ein Bild umgehängt oder dir neue Zahnpasta eingekauft hast ...

Leistungsrelevante Veränderungen hast du schon lt. Gesetz mitzuteilen, dafür braucht man auch
KEINE EGV abzuschließen.
Auf
VV ( Vermittlungsvorschläge) wirst du dich wohl (nicht oft) bewerben müssen, was du dann konkret zu tun hast, wird schon auf dem
VV dann stehen.
Du bist auch nicht dazu verpflichtet dich um die Pflege deiner Daten in der Online-Börse zu kümmern, jedenfalls nicht, wenn du diesen Quatsch
NICHT unterschreibst (dann würdest du dich freiwillig dazu verpflichten).
Dein
Widerspruch beim Landratsamt zu einem Antrag den du dort gestellt hast, geht die
AfA einen "feuchten Kehricht" an, wenn du den Schwerbehinderten-Ausweis bekommen solltest mag das (vielleicht) für die
AfA interessant sein aber dann bist du nur noch schwerer zu vermitteln ...
Das wollen die gar nicht gerne so genau wissen ... auf deinen
ALGI - Anspruch hat das überhaupt keine Auswirkungen was dort entschieden wird oder nicht.
Warum solltest du umsonst arbeiten wollen ("Probearbeit" / "Hospitation"), warum soll die "anstehen" können ... ???
Bis "spätestens in 3 Monaten" reichst du also deine "Aktivitäten" ein, noch ungenauer ging wohl gerade nicht, dein "nächster Termin per Mail ist am 19.06.2018" ...
Termin
WOFÜR bitte ???
Meldetermine haben schriftlich per Post zu kommen und wenn man dann was haben möchte von dir zu diesem Termin, dann hat das da konkret drin zu stehen ...
Verpflichtende Termine per Mail (für was auch immer) gibt es nirgendwo im
SGB III, die man einhalten müsste ...
Was bleibt nun übrig von dem ganzen "Wisch" ... dass du dich mit dem Leistungsvermögen lt.
ÄD -"Gutachten" der Vermittlung zur Verfügung stellst ...
Da hat mal wieder Jemand seine Unfähigkeit in viele sinnlose Worte (und ebenso sinnlose Forderungen) verpackt, trotzdem gut, dass du diesen Unsinn nicht auch noch unterschrieben hast.
Falls du einen
VA (als Ersatz dieser
EGV ) bekommen solltest dann melde dich wieder und stell den hier auch zur Ansicht ein, dann wird man sehen, ob es sich lohnt einen
Widerspruch zu schreiben oder ob man das einfach so weiter laufen lässt ...
Eine konkrete Anzahl von Bewerbungen wird nicht verlangt und mehr gibt es eigentlich nicht, woraus eine Sperre nach § 159
SGB III möglich wäre ...
Also erst mal viel Glück bei deiner OP und sorge dafür, dass sich Jemand um deine Post kümmert ...
MfG Doppeloma