Hallo,
meine Schwiegermutter ist gerade zu Besuch und möchte unseren beiden Kindern etwas gutes tun: Da unsere Bude etwas klein ist, will Sie uns einen Schreibergarten schenken. Schenken, weil wir beide Alg II Empfänger sind und wir uns Urlaub und ähnlicher Luxus im Grünen seit einigen Jahren nicht leisten können. Dagegen kann und will ich mich natürlich nicht wehren. Was wird da das JobCenter sagen? Darf ich das? Stehen Kürzungen bevor? Wird das JobCenter dies als Vermögen betrachten, das aufgebraucht werden muss, bevor weitere Leistungen gewährt werden? Eben Ängste die einem sofort aufkommen...
Ich vermute es müsste gehen. Es wird wohl eine Laube von etwa 6.000 Euro sein. Meine Schwiegermutter wohnt im nichteuropäischem Ausland, daher müssten wir die Laube auf unserem Namen Kaufen oder geht es auf ihren Namen?
Wie gehe ich vor?
Ist es besser die Sache als einmalige Schenkung anzugeben oder gar nicht?
Wenn ja, soll ich die Laube auf Namen unserer Kinder zu je 50% kaufen (weil ja ab 2009 Schenkungen an Kinder aus bestimmten Anlässen bis zu 3.000 Euro pro Kind zustehen?)
Muss die Schenkung amtlich bescheinigt werden, damit ich vor JobCenter/Gericht einen Nachweis für dieses "Vermögen" habe.
Ein Auto bis zu einem angemessenen Wert, ich glaube etwa 6.000 Euro, wird ja auch nicht als Vermögen betrachtet, das vor Leistungsanspruch aufgebraucht werden muss... (Auto habe ich nicht, einsiges Vermögen sind 2000 Euro auf Girokonto).
Gibt es hierzu einen Präzedenzfall ?
Hei, allen besten Dank für Tipps und Ratschläge !!
meine Schwiegermutter ist gerade zu Besuch und möchte unseren beiden Kindern etwas gutes tun: Da unsere Bude etwas klein ist, will Sie uns einen Schreibergarten schenken. Schenken, weil wir beide Alg II Empfänger sind und wir uns Urlaub und ähnlicher Luxus im Grünen seit einigen Jahren nicht leisten können. Dagegen kann und will ich mich natürlich nicht wehren. Was wird da das JobCenter sagen? Darf ich das? Stehen Kürzungen bevor? Wird das JobCenter dies als Vermögen betrachten, das aufgebraucht werden muss, bevor weitere Leistungen gewährt werden? Eben Ängste die einem sofort aufkommen...
Ich vermute es müsste gehen. Es wird wohl eine Laube von etwa 6.000 Euro sein. Meine Schwiegermutter wohnt im nichteuropäischem Ausland, daher müssten wir die Laube auf unserem Namen Kaufen oder geht es auf ihren Namen?
Wie gehe ich vor?
Ist es besser die Sache als einmalige Schenkung anzugeben oder gar nicht?
Wenn ja, soll ich die Laube auf Namen unserer Kinder zu je 50% kaufen (weil ja ab 2009 Schenkungen an Kinder aus bestimmten Anlässen bis zu 3.000 Euro pro Kind zustehen?)
Muss die Schenkung amtlich bescheinigt werden, damit ich vor JobCenter/Gericht einen Nachweis für dieses "Vermögen" habe.
Ein Auto bis zu einem angemessenen Wert, ich glaube etwa 6.000 Euro, wird ja auch nicht als Vermögen betrachtet, das vor Leistungsanspruch aufgebraucht werden muss... (Auto habe ich nicht, einsiges Vermögen sind 2000 Euro auf Girokonto).
Gibt es hierzu einen Präzedenzfall ?
Hei, allen besten Dank für Tipps und Ratschläge !!