E
ExitUser
Gast
Hallo Ihr,
Mich treibt gerade eine Frage um auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe. Und zwar geht es um das Schonvermögen beim möglichen kommenden Bezug von ALGII .
Wie lächerlich niedrig die Grenzen sind weiß ich: Lebensjahr x 150€ + einmalig 750€ pro Person.
Aber wie ist es wenn 2 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und jeder ein Konto hat? Wird dann zusammengerechnet was auf beiden Konten ist und durch 2 geteilt?
Beispiel:
Er hat mehr als als er haben dürfte auf dem Konto und sie nichts.
Also: zuviel + nichts = ALGII konformes Vermögen?
Oder wird er separat berechnet und bekommt kein ALGII (weil zuviel auf dem Konto) und sie bekommt ALGII weil sie nichts hat? Oder bekommen beide nichts?
Wie wird das gerechnet?
Danke für Eure Hilfe .
Mich treibt gerade eine Frage um auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe. Und zwar geht es um das Schonvermögen beim möglichen kommenden Bezug von ALGII .
Wie lächerlich niedrig die Grenzen sind weiß ich: Lebensjahr x 150€ + einmalig 750€ pro Person.
Aber wie ist es wenn 2 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und jeder ein Konto hat? Wird dann zusammengerechnet was auf beiden Konten ist und durch 2 geteilt?
Beispiel:
Er hat mehr als als er haben dürfte auf dem Konto und sie nichts.
Also: zuviel + nichts = ALGII konformes Vermögen?
Oder wird er separat berechnet und bekommt kein ALGII (weil zuviel auf dem Konto) und sie bekommt ALGII weil sie nichts hat? Oder bekommen beide nichts?
Wie wird das gerechnet?
Danke für Eure Hilfe .