Harzmaniac
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Tach ihr verhartzten..
So, jetzt habe ich endlich meinen Bewilligungsbescheid.
Dennoch fordert man von mir unter Vorgabe der Mitwirkungsplicht folgendes.
1. Kontoauszüge über Sparbücher. Bei Antragsstellung habe ich doch schon klargestellt das ich keine habe. Muß ich das jetzt irgendwie nachweisen ?
2. Nachweis über eine Lebensversicherung in Form von Police und Rückkaufwert.
Den Rückkaufwert habe ich schon lange schriftlich vom Versicherungsgeber zur ARGE persönlich weitergeleitet.
Nach 6 Wochen fällt denen ein, das sie auch die Police benötigen. Dabei geht es um Vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitsgeber.
Das war jetz um die 10 Jahre her und seit über 1.Jahr ruht das ganze.
Ich weis garnichtmehr wo, oder ob ich ich die noch habe ? Reicht da der
Vertragsstand ?
Ergibt das für irgenjemanden einen Sinn außer Verzögerungstaktik?
Gruß
Harzmaniac
So, jetzt habe ich endlich meinen Bewilligungsbescheid.
Dennoch fordert man von mir unter Vorgabe der Mitwirkungsplicht folgendes.
1. Kontoauszüge über Sparbücher. Bei Antragsstellung habe ich doch schon klargestellt das ich keine habe. Muß ich das jetzt irgendwie nachweisen ?
2. Nachweis über eine Lebensversicherung in Form von Police und Rückkaufwert.
Den Rückkaufwert habe ich schon lange schriftlich vom Versicherungsgeber zur ARGE persönlich weitergeleitet.
Nach 6 Wochen fällt denen ein, das sie auch die Police benötigen. Dabei geht es um Vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitsgeber.
Das war jetz um die 10 Jahre her und seit über 1.Jahr ruht das ganze.
Ich weis garnichtmehr wo, oder ob ich ich die noch habe ? Reicht da der
Vertragsstand ?
Ergibt das für irgenjemanden einen Sinn außer Verzögerungstaktik?
Gruß
Harzmaniac