Schon vor Aussteuerung Ärger mit der AFA inkl. Sanktionsandrohung

Leser in diesem Thema...

MoniS

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
7 Jul 2016
Beiträge
22
Bewertungen
0
Ich werde zum 1.08.16 ausgesteuert. Termin bei der Afa in der Eingangszone habe ich schriftlich schon für den 2.8.16 bekommen.

Für mich absolut okay und nachvollziehbar, dass der medizinische Dienst tätig wird und meine Leistungsfähigkeit feststellen darf.
Jetzt kommt aber !!! Von der Leistungsabteilung der Afa bekam ich jetzt ein Schreiben:
Die SB will jetzt, dass ich den Gesundheitsfragebogen vollständig ausgefüllt ihr bis zum 18 Juli zukommen lasse. Dazu sei ich nach § 60 Abs 1 SGB I verpflichtet. Wenn ich es nicht mache, dass prüft Sie das Versagen des ALG I .

Ich weiß in der Zwischenzeit, dass das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens absolut freiwillig ist. Ich gebe diesen jedoch gerne ab und gebe auch Schweigepflichtentbindung für die Ärzte ab, denen ich absolut vertraue.
Sonstige Arztbriefe lege ich auch gerne dem ärztlichen Dienst vor, aber NICHT der SB .


Wie soll ich reagieren?????
Ich bin, da ich mich nicht so auskenne, etwas verunsichert. Ist das ein normaler Brief? wie schätzt ihr den ein?

Mein Gedanke: ALG I bis zur Aussteuerung gibt's ja eh nicht, was will sie da sanktionieren und ich hab doch am Tag nach der Aussteuerung einen Termin bei der Afa , da kann ich doch alles mitbringen und die Ärztlichen Unterlagen in einen verschlossenen Umschlag für den ärztlichen Dienst bei Afa -Empfang (gegen Empfangsquittung) übergeben


Etwas verunsichert
Moni
 
Fordere von dieser SB die Anschrift des ÄD an.

Teile dieser Dame mit, dass du bereit bist, alle sachdienlichen Angaben zu machen...aber alles ausschließlich direkt zum ÄD senden möchstest und du um die Anschrift bittest.

Gleichzeitig eine mail an das Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

mit der Beschwerde über die SB , dass sie eben alles direkt zu ihren Händen verlangt...

und dann abwarten, was passiert..
 
Die Frage ist doch auch, wie weit kann die AfA vor Leistungsbezug schon Forderungen stellen? würde mich mal interessieren
 
Die Frage ist doch auch, wie weit kann die AfA vor Leistungsbezug schon Forderungen stellen? würde mich mal interessieren
Die einzig mögliche Forderung ist die rechtzeitige arbeitssuchend Meldung bzw. Arbeitslosmeldung.
Solange noch keine Leistungen gezahlt werden, Du also kein offizieller Leistungsempfänger bist, können weitere Forderungen nicht gestellt werden, die Du vor der Leistungsbewilligung erfüllen müsstest. Weshalb auch ...

AlgI ist eine Versicherungsleistung (Du hast dafür eingezahlt), und solange der Versicherungsfall nicht bestätigt ist (Leistungsbescheid), gibt es auch keinerlei Verpflichtungen (außer die im ersten Satz meines Beitrags).
 
die Ärztlichen Unterlagen in einen verschlossenen Umschlag für den ärztlichen Dienst bei Afa -Empfang (gegen Empfangsquittung) übergeben
Nein, denn Du hast keine Garantie, dass nicht doch eine SB der AFA dem Umschlag aufmacht und darin schnüffelt. Wie schon gesagt, teil dem Amt mit, dass Du das direkt zum ÄD senden wirst und bitte um die Anschrift.
 
Danke für Eure Beiträge. Ich hab mich wohl nicht getäuscht, dass hier eine "Neu-Kundin" sofort verunsichert und gefügig gemacht werden soll. Schon mit der Fristsetzung mich unter Druck setzten will und eigentlich von SB -Seite nur "heiße Luft" abgesondert wurde????
 
jepp...genau so ist das wohl gängig...

mir hat bei der Arbeitslosmeldung nach Aussteuerung der SB vor den Kopf geschleudert: ob Sie nun ausgesteuert sind oder nicht, ich sehe sie als erwerbsfähig an.

ein JC -mitarbeiter, kein Arzt !!

desweiteren druckte er eine EGV aus, mit den Worten: das müssen wir hier so machen und sie müssen das nun sofort unterschreiben, drückte er mir selbige in die Hand.
Auf meinen Einwand, dass ich mir das überlegen wolle, gab er kund: Sie wollen doch wohl nicht, dass ich einen Verwaltungsakt erlassen muß?

wenn man keine Ahnung hat, hört sich das furchtbar an..aber ich grinste ihn nur an und meinte: dann nur zu.

Er wurde dann wütend und zeigte mit dem Zeigefinger auf einen Stuhl: da setzen sie sich jetzt hin und unterschreiben sofort!

ich bat um Bedenkzeit: er...sie haben alle Zeit der Welt, sie können von mir aus den ganzen Vormittag hier bleiben..sie unterschreiben jetzt.

ich natürlich nicht unterschrieben, statt dessen mich in Nürnberg beschwert...

Ende vom Lied war, dass man nach der Leistungsbewilligung 6 Monate wartete (wohl gepennt beim Amt) und dann plötzlich von mir Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen forderte..und letztendlich die Zahlung einstellte, weil ich mich weigerte diese Dinge einzureichen.

Die Klage ist inzwischen beim LSG und ich muß auf die Entscheidung des Gerichts warten.

Fakt ist: die wollen einen sofort gefügig machen und klären einen nicht ordentlich auf.
 
Zurück
Oben Unten