Schlimmer SG-Gerichtsgutachter im DRV-Rentenklageverfahren

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olafs

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Hallo an Euch,
ich wurde am Montag vom Sozialgericht in meinem Klageverfahren gegen die DRV (Gewährung EM-Rente) zu einem Gutachter (Psychiater) geschickt.

Als Begleitperson hatte ich meinen Vater dabei, der das unten geschriebene auch bezeugen kann.

Mein Eindruck war hier: er will die Begutachtung in exakt 1,5 Stunden abgeschlossen haben (vielleicht Feierabend, was besseres vor). Er hatte alle Vorbefunde auf dem Tisch. Ich wollte nun meine hinzugekommen, aktuelle Beschwerden vortragen und wurde von ihm immer wieder unterbrochen, mir wurde das Wort entzogen. Ich konnte also nur ca. 50 % der Beschwerden vorbringen.Seiner Anamnese fehlen also noch einige Angaben, die evtl. entscheidungserheblich sein können.
Ich habe angemerkt, ich hätte da aber noch einig weitere Beschwerden. Hat ihn 0 interessiert.
Frage an Euch ?
Was tun?
- Ich hab den Jackpot, weil wenn er nicht für mich begutachtet (könnte ja sein, dass ihm meine Aktenlage schon genügt um für mich zu entscheiden), dann ist das Gutachten wegen Fehlender Objektivität abzulehnen?

- Ich warte ab, was rauskommt und entscheide dann das weitere Vorgehen?

- Ich schreib gleich ans Gericht und mach dort die Pferde scheu (und am Ende hat der Gutachter es nur gut gemeint)

Wie sind Eure Erfahrungen, wenn ein Gerichtsgutachter so heftig den Beschwerdevortrag des Klägers (= Beweispflichtig)
unterbindet

Olaf
 

Muzel

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Du könntest eine Gegenvorstellung zu dem Gutachten des Sachverständigen schreiben, was ich in jedem Fall empfehlen würde. Schön wäre es natürlich, wenn dein Arzt etwas dazu schreiben würde.
Natürlich kannst du über das Gericht auch weitere Fragen an den Sachverständigen richten.
 

FrauRossi

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Der Fehler war, dass du nicht alle Diagnosen schon zum Antrag beigelegt hattest. Im Gutachten ist für sowas keine Zeit. Ok, nicht so schlimm. Wenn die Erwerbsminderungsrenge jetzt abgelehnt wird, dann legst du alle Diagnose und Befunde in der Widerspruch . Entscheidend ist jedoch meist, jedenfalls in zweifelhaften Fällen, der Rehaabschlussbericht
 

olafs

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Es geht mir darum, ob der Gerichtsgutachter mit dem Verweigern der Annahme weiterer Informationen nicht gegen seine Neutralität verstossen hat und dadurch ein Ablehnungsgrund (Voreingenommenheit - Befangenheit) vorhanden ist. Ein Gutachter ist, da ich im Gerichtsverfahren die Beweispflicht habe, verpflichtet alles anzunehmen, was zur Beurteilung entscheiden sein kann. Wenn er dies vorher schon ablehnt, mir das Wort abschneidet, dann bin ich in meiner Beweispflicht geschwächt.
Wer hat hier schon solche Erfahrungen mit Gerichtsgutachtern ?

@FrauRossi: es geht hier um ein Sozialgerichtsverfahren, da ist nix mit Widerspruch , da gehts nur in die nächste Instanz. Es kommt auch nicht auf Diagnosen an, sondern wie diese sich auswirken. Wenn mir der Gutachter die Frage stellt: "Wieviele Meter können Sie noch laufen?" und ich sage "Also, ich laufe" - zack, er mir das Wort abschneidet, dann gab´s für ihn keine Antwort auf meine Frage und ich kann meine Beschwerden nicht anmerken
 

Doppeloma

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Hallo olafs,

du solltest erst mal das fertige Gutachten abwarten, dann hast du noch genug Gelegenheit Stellung dazu zu nehmen, wenn es nicht in Ordnung ist.

Es geht mir darum, ob der Gerichtsgutachter mit dem Verweigern der Annahme weiterer Informationen nicht gegen seine Neutralität verstossen hat und dadurch ein Ablehnungsgrund (Voreingenommenheit - Befangenheit) vorhanden ist.

Nein, hat er nicht, er hat den Auftrag vom Sozialgericht und alle gesundheitlichen Unterlagen die nötig (und bei Gericht schon vorhanden) sind hat er auch vorgelegt bekommen, für deine Begutachtung.

Ob da alles "auf dem Laufenden ist" kannst du nur selber wissen.
Kein Gutachter ist verpflichtet von dir zusätzliche Arzt-Unterlagen entgegen zu nehmen, er kann es tun, muss es aber nicht. :icon_evil:

Es ist ja eher "neutral" wenn er es nicht macht, denn du sollst ihn ja in seiner Entscheidung, bei der Untersuchung auch nicht (in deinem Sinne) beeinflussen können, indem du (aus deiner Sicht) noch "passende" Arztberichte mitbringst.

Es hat eben immer alles 2 Seiten.

Ein Gutachter ist, da ich im Gerichtsverfahren die Beweispflicht habe, verpflichtet alles anzunehmen, was zur Beurteilung entscheiden sein kann.

Wie kommst du darauf, der Gutachter ist NUR dem Auftraggeber gegenüber zu irgendwas verpflichtet, die Beweisführung obliegt aktuell dem Richter am Sozialgericht.

Der soll übrigens feststellen können, ob du zum Zeitpunkt der Antragstellung Erwerbsgemindert gewesen bist oder nicht, denn für (später) nachfolgende Diagnosen und Gesundheitsprobleme wurde der Antrag ja nicht gestellt. :icon_evil:

Das wird gerne übersehen, wenn das Verfahren um die EM-Rente sich über Jahre hinzieht, es geht NICHT wirklich darum wie es dir aktuell geht, sondern was zum Zeitpunkt der Antragstellung Fakt gewesen ist (oder gewesen sein könnte) ...

Wenn er dies vorher schon ablehnt, mir das Wort abschneidet, dann bin ich in meiner Beweispflicht geschwächt.

Diese ganzen Gutachter (besonders die Psychiater) sind oft ein "merkwürdiges Volk", bei Gericht aber eher "harmloser" und neutraler als die von der DRV beauftragten, denn die begutachten (überwiegend) nur im Interesse der Rentenkasse.

Das kann zwar gelegentlich auch am Gericht passieren (wenn der Gutachter auch mal für die DRV arbeitet, was er dir ja nicht erzählen muss), in der Regel ist das aber nicht der Fall.

Dass die wenig Geduld haben und keine langen Leidensgeschichten hören wollen ist üblich, wenn sie deine Gesundheitsakte gut gelesen haben, kann dir das eigentlich egal sein.

Wer hat hier schon solche Erfahrungen mit Gerichtsgutachtern ?

Ich war auch bei 2 gerichtlichen Gutachtern (Internist und Psychiater) wegen der EM-Rente und kann mich über das Ergebnis nicht beklagen.
Eigene Arztberichte hatte ich gar nicht mehr dabei und die wurden auch nicht verlangt.

Trotzdem war in den Gesprächen zu bemerken, dass man sich mit meinen Problemen schon ziemlich gründlich befasst hatte, ich wollte selbst schon nicht (mehr) viel reden, also wurde ich auch nicht unterbrochen. :icon_evil:

Nach diesen Gutachten musste die DRV (auf Anweisung des Richters) einlenken und mir EM-Rente (fast 2 Jahre rückwirkend) bewilligen.

Es geht also auch anders, aber ich habe auch schon von ziemlich "schrägen" Gutachtern gelesen, wo die Rente anschließend auch bewilligt wurde.
Andere hatten einen "sehr netten und verständnisvollen" Eindruck und die Rente wurde trotzdem (auch bei Gericht) abgelehnt ...

Du solltest also einfach abwarten, wie das Ergebnis sein wird.

MfG Doppeloma
 
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