Hallo an Euch,
ich wurde am Montag vom Sozialgericht in meinem Klageverfahren gegen die DRV (Gewährung EM-Rente) zu einem Gutachter (Psychiater) geschickt.
Als Begleitperson hatte ich meinen Vater dabei, der das unten geschriebene auch bezeugen kann.
Mein Eindruck war hier: er will die Begutachtung in exakt 1,5 Stunden abgeschlossen haben (vielleicht Feierabend, was besseres vor). Er hatte alle Vorbefunde auf dem Tisch. Ich wollte nun meine hinzugekommen, aktuelle Beschwerden vortragen und wurde von ihm immer wieder unterbrochen, mir wurde das Wort entzogen. Ich konnte also nur ca. 50 % der Beschwerden vorbringen.Seiner Anamnese fehlen also noch einige Angaben, die evtl. entscheidungserheblich sein können.
Ich habe angemerkt, ich hätte da aber noch einig weitere Beschwerden. Hat ihn 0 interessiert.
Frage an Euch ?
Was tun?
- Ich hab den Jackpot, weil wenn er nicht für mich begutachtet (könnte ja sein, dass ihm meine Aktenlage schon genügt um für mich zu entscheiden), dann ist das Gutachten wegen Fehlender Objektivität abzulehnen?
- Ich warte ab, was rauskommt und entscheide dann das weitere Vorgehen?
- Ich schreib gleich ans Gericht und mach dort die Pferde scheu (und am Ende hat der Gutachter es nur gut gemeint)
Wie sind Eure Erfahrungen, wenn ein Gerichtsgutachter so heftig den Beschwerdevortrag des Klägers (= Beweispflichtig)
unterbindet
Olaf
ich wurde am Montag vom Sozialgericht in meinem Klageverfahren gegen die DRV (Gewährung EM-Rente) zu einem Gutachter (Psychiater) geschickt.
Als Begleitperson hatte ich meinen Vater dabei, der das unten geschriebene auch bezeugen kann.
Mein Eindruck war hier: er will die Begutachtung in exakt 1,5 Stunden abgeschlossen haben (vielleicht Feierabend, was besseres vor). Er hatte alle Vorbefunde auf dem Tisch. Ich wollte nun meine hinzugekommen, aktuelle Beschwerden vortragen und wurde von ihm immer wieder unterbrochen, mir wurde das Wort entzogen. Ich konnte also nur ca. 50 % der Beschwerden vorbringen.Seiner Anamnese fehlen also noch einige Angaben, die evtl. entscheidungserheblich sein können.
Ich habe angemerkt, ich hätte da aber noch einig weitere Beschwerden. Hat ihn 0 interessiert.
Frage an Euch ?
Was tun?
- Ich hab den Jackpot, weil wenn er nicht für mich begutachtet (könnte ja sein, dass ihm meine Aktenlage schon genügt um für mich zu entscheiden), dann ist das Gutachten wegen Fehlender Objektivität abzulehnen?
- Ich warte ab, was rauskommt und entscheide dann das weitere Vorgehen?
- Ich schreib gleich ans Gericht und mach dort die Pferde scheu (und am Ende hat der Gutachter es nur gut gemeint)
Wie sind Eure Erfahrungen, wenn ein Gerichtsgutachter so heftig den Beschwerdevortrag des Klägers (= Beweispflichtig)
unterbindet
Olaf