Hallo,
ich gehöre zum sogenannten akademischen Prekariat.
Ich habe eine auslaufende, befristete Stelle an einer Hochschule. Es war eine Vollzeitstelle, aber ich habe jetzt in Elternzeit auf 50% reduziert. Da eine Teilzeittätigkeit aufgrund von Elternzeit bei der Berechnung des ALG I nicht berücksichtigt wird, gehe ich davon aus, dass ich den erhöhten Leistungssatz von 67% bekommen würde. Das wären dann immerhin für 12 Monate ca. 1700,- Euro.
Ich habe nun eventuell die Möglichkeit eine befristete Teilzeitstelle 50% anzutreten. Dabei würde ich etwa 1400,- Euro netto verdienen. Es wären also ca. 300,- Euro weniger als beim ALG I Bezug.
Gibt es vielleicht Regeln, die dafür sorgen, dass man bei einer Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter gestellt wird als bei ALG I Bezug? Ich gehe davon aus, dass Teilarbeitslosengeld nicht in Frage kommt, da ich die zweite Stelle erst demnächst antreten würde und somit die 12 Monate Anwartschaft nicht erfülle.
Für Tipps und Hinweise bin ich Dir dankbar!
ich gehöre zum sogenannten akademischen Prekariat.
Ich habe eine auslaufende, befristete Stelle an einer Hochschule. Es war eine Vollzeitstelle, aber ich habe jetzt in Elternzeit auf 50% reduziert. Da eine Teilzeittätigkeit aufgrund von Elternzeit bei der Berechnung des ALG I nicht berücksichtigt wird, gehe ich davon aus, dass ich den erhöhten Leistungssatz von 67% bekommen würde. Das wären dann immerhin für 12 Monate ca. 1700,- Euro.
Ich habe nun eventuell die Möglichkeit eine befristete Teilzeitstelle 50% anzutreten. Dabei würde ich etwa 1400,- Euro netto verdienen. Es wären also ca. 300,- Euro weniger als beim ALG I Bezug.
Gibt es vielleicht Regeln, die dafür sorgen, dass man bei einer Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter gestellt wird als bei ALG I Bezug? Ich gehe davon aus, dass Teilarbeitslosengeld nicht in Frage kommt, da ich die zweite Stelle erst demnächst antreten würde und somit die 12 Monate Anwartschaft nicht erfülle.
Für Tipps und Hinweise bin ich Dir dankbar!