Martin Behrsing
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Schizophrenie des Gesetzes
Bei dem Gesetz für U 25 gibt es m.E. viele Ungereimtheiten. Die ARGE ist zur Zustimmung eines Auszuges verpflichtet, wenn die/der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, sprich, wenn ihr/m das Wohnen bei den Eltern nicht zugemutet werden kann. Nicht klar ist, wenn es denn Eltern nicht zugemutet werden kann, den Sohn oder die Tochter aufzunehmen. Wie sollen Eltern dann zur Aufnahme ihres/r Kindes/r gezwungen werden?
Es kann es einer Mutter nicht zugemutet werden, den z.B. 18-jährigen drogenabhängigen Sohn in die Wohnung aufzunehmen, wenn dort noch andere minderjährige Kinder leben. Dabei sollte es egal sein, ob man es dem Kind zumuten kann. Kann es Eltern zugemutet werden, wenn ein Kind die Eltern bestohlen hat, die Mutter geschlagen hat, diese aufzunehmen?.
Was ist, wenn die Mutter mit einem neuen Partner zusammenzieht, der aber die erwachsenen Kinder nicht in der Wohnung haben will? Muss sich die Mutter/Vater dann entscheiden: Freund/IN oder /TochterSohn? Was ist, wenn der Mann oder Frau die/der einzige Mieter/In der Wohnung ist und die/der Frau/Mann zu ihr/m zieht? Müssen dann die Kinder aufgenommen werden?
Bei dem Gesetz für U 25 gibt es m.E. viele Ungereimtheiten. Die ARGE ist zur Zustimmung eines Auszuges verpflichtet, wenn die/der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, sprich, wenn ihr/m das Wohnen bei den Eltern nicht zugemutet werden kann. Nicht klar ist, wenn es denn Eltern nicht zugemutet werden kann, den Sohn oder die Tochter aufzunehmen. Wie sollen Eltern dann zur Aufnahme ihres/r Kindes/r gezwungen werden?
Es kann es einer Mutter nicht zugemutet werden, den z.B. 18-jährigen drogenabhängigen Sohn in die Wohnung aufzunehmen, wenn dort noch andere minderjährige Kinder leben. Dabei sollte es egal sein, ob man es dem Kind zumuten kann. Kann es Eltern zugemutet werden, wenn ein Kind die Eltern bestohlen hat, die Mutter geschlagen hat, diese aufzunehmen?.
Was ist, wenn die Mutter mit einem neuen Partner zusammenzieht, der aber die erwachsenen Kinder nicht in der Wohnung haben will? Muss sich die Mutter/Vater dann entscheiden: Freund/IN oder /TochterSohn? Was ist, wenn der Mann oder Frau die/der einzige Mieter/In der Wohnung ist und die/der Frau/Mann zu ihr/m zieht? Müssen dann die Kinder aufgenommen werden?