Es scheint sich etwas ganz gezieltes anzubahnen, siehe meine angehängte Datei. Am 8.11. habe ich noch vor Fristablauf (10.11.) die Stellungnahme mit der Reiseunfähigkeitsbescheinigung nachweislich eingereicht. Am 12.12 habe ich eine Ortsabwesenheit vom 16.12. bis 31.12. genehmigt bekommen. Am 15.12. war nichts von der Behörde im Briefkasten. In meiner Ortsabwesenheit ist nun dieses neue Mitwirkungsschreiben datiert vom 15.12. eingetroffen mit einer Aufforderung, weitere Belege nachzureichen (Kontoauszüge und ein Nachweis über die finanziellen Mittel, um in eine entferntere Stadt in Deutschland reisen zu können und eine Erklärung darüber, weshalb ich mich bereits 2 Tage vor dem Ende meiner Reiseunfähigkeit wieder zurückmelden konnte und warum ich dieses nicht bereits zum ursprünglichen Rückmeldetermin tun konnte (siehe Dateianhang).
Auffallend ist dabei, dass meine monatliche Alg2 zahlung erst am 3.1. in Auftrag gegeben wurde als ich mich erneut zurückmeldete und ich den Termin für die Mitwirkung ja gar nicht einhalten konnte wegen Ortsabwesenheit und weil das Schreiben erst in der Ortsabwesenheit in den Briefkasten kam. Und dann mit einer Fristsetzung zum ersten Januar mit der Androhung die Leistung ganz einzustellen. Interessant ist dabei, dass die Sachbearbeiterin bei Bewilligung des Urlaubs persönlich bei dem Abteilungsleiter nachgefragt hat, ob dieser Urlaub bewilligt werden könnte, das war am 12.12. Dieser wusste also genau ab wann ich ortsabwesend bin und dann das Schreiben hier vom 15.12 (erstaunlicherweise ein Samstag ????)
Haben die Nichtzahlung für Januar und dieses Schreiben einen Zusammenhang? Ich finde es schon auffällig, dass sich in dieser Sache 5 Wochen lang seit dem 8.11. nichts getan hat und dann so etwas hier. Die Gebühren für die Reiseunfähigkeitsbescheinigung habe ich auch noch nicht erstattet bekommen, obwohl am 8.11. ebenfalls beantragt.
Am liebste würde ich gar nicht auf dieses Schreiben antworten, aber dann werden mir die Leistungen gestrichen. Eigentlich könnte das Spiel mit dieser Fragerei immer so weitergehen bis dass für den SB das entsprechende Ergebnis herauskommt. Wenn ich nur einen Riegel davor schieben könnte jetzt indem ich schreiben würde dass die Diagnosen der Schweigepflicht unterliegen und der geforderte Nachweis der finanziellen Reisemöglichkeit keine Rechtfertigung findet. Geht so etwas? oder in einer anderen Formulierung?
Mir kommen die verlangten Dinge seltsam vor!