Böckchen und Häppchen. Was hat der 42 SGB I (den meinst du doch) jetzt damit zu tun? Du willst doch keinen Vorschuss?
Erstmal müsstest du deinen Bewilligungsbescheid für Januar mal einstellen. Und dann hast du doch auf deine Nachfrage, wo dein Scheck bleibt, auch irgendeine Antwort vom JC erhalten, normalerweise irgendwas mit "Wir müssen auf den Postrücklauf warten." oder "Wir müssen warten, ob da nicht noch ne Scheckeinlösung in der Liste auftaucht.".
Eine Leistungsklage ist doch schnell geschrieben. Du beantragt, das JC sowieso zu verurteilen, Leistungen nach dem SGB II für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.01.2019 in Höhe von xxx Euro an dich auszuzahlen.
Begründung: Mit bestandskräftigem Bescheid vom xx.xx. wurden mir für Januar 2019 xxx Euro bewilligt. Diese Leistungen habe ich bis heute nicht erhalten. Ein Scheck ist mir nicht zugegangen. Ich bitte aufgrund finanzieller Notlage um schnellstmögliche Bearbeitung.
Den Bewilligungsbescheid in Kopie als Beweis in der Anlage beifügen.