Schallende Ohrfeige für die Jobcenter Rhein-Sieg

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

Martin Behrsing

Redaktion
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jun 2005
Beiträge
21.609
Bewertungen
4.498
...der Antragsteller hat jedoch dazu unter Beweisangebot - und eine entsprechende Beweiserhebung bleibt unabhängig davon, dass schon die Antragsgegnerin gem. den §3 20, 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X zur entsprechenden Beweiserhebung im Verwaltungsverfahren berechtigt war, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten - vorgebracht, dass er eine schriftliche Bewerbung abgesandt habe.
Da dem Antragsteller - soweit ersichtlich und diesbezügliches ist von der Antragsgegnerin nicht vorgebracht worden - nicht die Übernahme der Kosten für die Absendung eines Bewerbungsschreibens etwa per Einschreiben zu gesagt worden istund dem Antragstellerdamit praktisch bis auf eine solche kostenintensive Möglichkeit des Nachweises nur der Zeugenbeweis als Möglichkeit verbleibt, die Absendung von Bewerbungen nachzuweisen,kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich nach entsprechender Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 27.02.2008 ergibt, wobei in einem solchen Hauptsacheverfahren schließlich auch die Frage zu klären sein wird, wird, ob dass dem Antragsteller unterbreitete Stellenangebot tatsächlich zumutbar war.
Herzlichen Glühstrumpf Curt the Cat

Hier der ganze Text des Urteils
https://www.elo-forum.org/beruf/239...-postkasten-reichen-aus-keine-sanktionen.html
 
@ Curt the Cat, zu diesem gewonnenen Kampf kann ich auch nur gratulieren!:icon_party::icon_daumen::icon_klarsch:
Mir sagt es wieder...kämpfen, kämpfen kämpfen!
 
Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.

Es bleibt doch abzuwarten wie die Hauptverhandlung letztendlich ausgehen wird.

Aber es ist ein Erfolg, dass dadurch die Jobcenter nicht selbstherrlich Kürzungen vornehmen kann, sondern solche Sanktionen nur nach einem entsprechenden URTEIL erfolgen können, wenn dann auch rückwirkend, wie dem Urteil zu entnehmen ist.

Wenn dann in der Hauptverhandlung immer noch die Sanktion verhinert wird, DANN ist es ein erfolg, zu dem man gratulieren kann.
 
ach die liebe rhein-sieg mir wollten sie kein mehrunterhalt für alleinerziehende zahlen, hab direkt widerspruch eingelgt, bin ja gespannt was da kommt und sonst werd ich andere wege gehen!
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten