Norddeutsche
Elo-User*in
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- 25 Januar 2013
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Guten Tag zusammen,
ich bräuchte bitte professionelle Antworten. Danke im Voraus
Mein Fall :
Ich hatte eine Vollzeitstelle als Verkäuferin. Eines Tages wollte der Chef
meine Stelle zu einer Teilzeitstelle kürzen. Bei dem Gespräch hat er mir auch die Kündigung vorgelegt. Ich habe zu ihm gesagt das ich erst beim JC frage,
ob Fahrkosten für die Teilzeitstelle genehmigt werden. Soweit ich mich noch erinnere sagte das JC nur nein. Also habe ich die Stelle nicht angenommen,
weil sich das aus mehreren Gründen nicht gelohnt hätte.
Einige Wochen später kommt ein Brief vom JC mit der Bestätigung das Fahrkosten genehmigt werden und ich beim Chef fragen soll ob die Teilzeitstelle noch frei ist. Das war sie nicht. Der JC Sachbearbeiter sagte,
daß Fahrkosten erst bei einer NEUEN STELLE genehmigt werden können,
also nicht wenn man bei dem Betrieb nur eine Stundenkürzung erhält.
ABER !!! Und das ist mir erst einige Monate später eingefallen,
daß ich ja eine Kündigung von dem Betrieb erhalten habe.
Meine Fragen: Kann ich da sowas wie Schadensersatz fordern, auch wenn das schon ca 1 Jahr her ist ????? Wenn ja, soll ich mich da erstmal an das JC wenden oder direkt an einen Anwalt für Sozialrecht ?
Bin gespannt ob brauchbare Ratschläge von euch kommen
ich bräuchte bitte professionelle Antworten. Danke im Voraus
Mein Fall :
Ich hatte eine Vollzeitstelle als Verkäuferin. Eines Tages wollte der Chef
meine Stelle zu einer Teilzeitstelle kürzen. Bei dem Gespräch hat er mir auch die Kündigung vorgelegt. Ich habe zu ihm gesagt das ich erst beim JC frage,
ob Fahrkosten für die Teilzeitstelle genehmigt werden. Soweit ich mich noch erinnere sagte das JC nur nein. Also habe ich die Stelle nicht angenommen,
weil sich das aus mehreren Gründen nicht gelohnt hätte.
Einige Wochen später kommt ein Brief vom JC mit der Bestätigung das Fahrkosten genehmigt werden und ich beim Chef fragen soll ob die Teilzeitstelle noch frei ist. Das war sie nicht. Der JC Sachbearbeiter sagte,
daß Fahrkosten erst bei einer NEUEN STELLE genehmigt werden können,
also nicht wenn man bei dem Betrieb nur eine Stundenkürzung erhält.
ABER !!! Und das ist mir erst einige Monate später eingefallen,
daß ich ja eine Kündigung von dem Betrieb erhalten habe.
Meine Fragen: Kann ich da sowas wie Schadensersatz fordern, auch wenn das schon ca 1 Jahr her ist ????? Wenn ja, soll ich mich da erstmal an das JC wenden oder direkt an einen Anwalt für Sozialrecht ?
Bin gespannt ob brauchbare Ratschläge von euch kommen