PhoenixEffect
Elo-User*in
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Ich frage mich was die ARGE wohl meint, wer für Schäden aufkommt die durch reine SB-Willkür verursacht werden...
Schauplatz: Eine für ihren Frohsinn bekannte Großstadt in Wild West Germany
Handlung: Ich bin zum 01.07. mit dem Segen der ARGE umgezogen.
Meine alte Wohnung hatte ich bei Einzug vollständig renoviert übernommen, bis auf die Tapeten.
In eben solchem Zustand muss ich die alte Wohnung laut Mietvertrag auch zurück geben, also bei Auszug Tapeten runter und den Rest komplett renovieren.
Wäre dies zum 30.06. geschehen, wäre ich einen Monat früher aus dem Mietvertrag gekommen um eine Doppelmiete zu vermeiden.
Nun mal (zum an die Stirn fassen) der Ablauf nach Regie meiner SB:
12.05.: Zum Thema Auszugsrenovierung lässt SB im persönlichen Gespräch verlauten, dass Auszugsrenovierungen in dieser Stadt von der ARGE grundsätzlich angelehnt werden. Es sei einem Leistungsempfänger frei gestellt trotzdem einen Antrag zu stellen aber geben würde es sowieso nichts. (2 Stunden zuvor bekam mein Verlobter bei seiner SB in der selben Stadt die Zusage für seine Auszugsrenovierung, soviel also zum Thema GRUNDSÄTZLICH)
17.05.: Meine schriftliche Antragstellung auf Übernahme der Renovierungskosten mit Mietvertrag (auszugsweise) und Übergabeprotokoll vom Einzug als Anlagen.
21.05.: Kündigungbestätigung der Wohnung wird der ARGE nachgereicht.
15.06.: Ablehnungbescheid mit der Begründung, dass ich laut Mietvertrag angeblich ja NUR die Tapeten entfernen müsse und dies keine Kosten verursacht.
30.06.: Rückgabe der Mietsache scheitert weil Wohnung nicht renoviert wurde.
>>> Vermeidbare Kosten: Rund 490,- Euro Miete der alten Wohnung für Juli
01.07.: Mein schriftlicher Widerspruch gegen die Ablehnung
05.07.: Vermieter erstellt Vorabnahmeprotokoll incl. Kostenvoranschlag für Renovierung durch Fachbetrieb über geschätze 5.000,- Euro, welches am gleichen Tag noch an die ARGE ging.
07.05.: SB fordert nun den vollständigen Mietvertrag an
16.07.: (Zwangs-)Zuweisung zum örtlichen Mieterverein durch meine SB. Angeordnet wurde eine Prüfung des Mietvertrages. Kostenübernahmebescheinigung für eine Jahresmitgliedschaft liegt schon fertig ausgefüllt bei!
>>> Vermeidbare Kosten: 15,- Euro Aufnahmegebühr + 72,- Euro Jahresmitgliedsbeitrag für den Mieterverein
Sind bis dato sage und schreibe 577,- Euro
Kleiner Hinweis am Rande:
Dem standen maximal rund 220,- Euro Pauschale der Renovierungskosten entgegen, wenn SB einfach bewilligt hätte wie es ihre Kollegen auch tun.
Am 30.07. ist nun der entgültige Rückgabetermin für meine alte Wohnung, in der ich nun laut Regieanweisung meiner SB NUR meine Tapeten entfernt habe.
Sinnvoller Weise habe ich bei dem Mieterverein meinen 1. Beratungstermin zur angeordneten Prüfung meines Mietvertrages für den 04.08. bekommen.
Es steht nun noch bevor: Die mit 5.000,- Euro veranschlagte Renovierung durch den Fachbetrieb, sowie eine Mietausfallforderung meines Vermieters da die Wohnung zum 01.08. nicht neu vermietet werden kann...
Na ratet mal an wen die Rechnungen des Vermieters für die Juli-Miete, den Fachbetrieb und den Mietausfall gehen :icon_kotz: ...an mich!
Und ratet mal wer sich vor der Verantwortung für diese Sachbearbeiter-Willkür-Posse drücken will...
Das kommt davon, wenn die ARGE kleine wasserstoffblonde SB-Mäuschen von Mitte 20, die von nichts eine Ahnung haben und sich mit dem Rotstift profilieren wollen auf die Kundschaft loslässt

Schauplatz: Eine für ihren Frohsinn bekannte Großstadt in Wild West Germany
Handlung: Ich bin zum 01.07. mit dem Segen der ARGE umgezogen.
Meine alte Wohnung hatte ich bei Einzug vollständig renoviert übernommen, bis auf die Tapeten.
In eben solchem Zustand muss ich die alte Wohnung laut Mietvertrag auch zurück geben, also bei Auszug Tapeten runter und den Rest komplett renovieren.
Wäre dies zum 30.06. geschehen, wäre ich einen Monat früher aus dem Mietvertrag gekommen um eine Doppelmiete zu vermeiden.
Nun mal (zum an die Stirn fassen) der Ablauf nach Regie meiner SB:
12.05.: Zum Thema Auszugsrenovierung lässt SB im persönlichen Gespräch verlauten, dass Auszugsrenovierungen in dieser Stadt von der ARGE grundsätzlich angelehnt werden. Es sei einem Leistungsempfänger frei gestellt trotzdem einen Antrag zu stellen aber geben würde es sowieso nichts. (2 Stunden zuvor bekam mein Verlobter bei seiner SB in der selben Stadt die Zusage für seine Auszugsrenovierung, soviel also zum Thema GRUNDSÄTZLICH)
17.05.: Meine schriftliche Antragstellung auf Übernahme der Renovierungskosten mit Mietvertrag (auszugsweise) und Übergabeprotokoll vom Einzug als Anlagen.
21.05.: Kündigungbestätigung der Wohnung wird der ARGE nachgereicht.
15.06.: Ablehnungbescheid mit der Begründung, dass ich laut Mietvertrag angeblich ja NUR die Tapeten entfernen müsse und dies keine Kosten verursacht.
30.06.: Rückgabe der Mietsache scheitert weil Wohnung nicht renoviert wurde.
>>> Vermeidbare Kosten: Rund 490,- Euro Miete der alten Wohnung für Juli
01.07.: Mein schriftlicher Widerspruch gegen die Ablehnung
05.07.: Vermieter erstellt Vorabnahmeprotokoll incl. Kostenvoranschlag für Renovierung durch Fachbetrieb über geschätze 5.000,- Euro, welches am gleichen Tag noch an die ARGE ging.
07.05.: SB fordert nun den vollständigen Mietvertrag an
16.07.: (Zwangs-)Zuweisung zum örtlichen Mieterverein durch meine SB. Angeordnet wurde eine Prüfung des Mietvertrages. Kostenübernahmebescheinigung für eine Jahresmitgliedschaft liegt schon fertig ausgefüllt bei!
>>> Vermeidbare Kosten: 15,- Euro Aufnahmegebühr + 72,- Euro Jahresmitgliedsbeitrag für den Mieterverein
Sind bis dato sage und schreibe 577,- Euro

Kleiner Hinweis am Rande:
Dem standen maximal rund 220,- Euro Pauschale der Renovierungskosten entgegen, wenn SB einfach bewilligt hätte wie es ihre Kollegen auch tun.
Am 30.07. ist nun der entgültige Rückgabetermin für meine alte Wohnung, in der ich nun laut Regieanweisung meiner SB NUR meine Tapeten entfernt habe.
Sinnvoller Weise habe ich bei dem Mieterverein meinen 1. Beratungstermin zur angeordneten Prüfung meines Mietvertrages für den 04.08. bekommen.
Es steht nun noch bevor: Die mit 5.000,- Euro veranschlagte Renovierung durch den Fachbetrieb, sowie eine Mietausfallforderung meines Vermieters da die Wohnung zum 01.08. nicht neu vermietet werden kann...
Na ratet mal an wen die Rechnungen des Vermieters für die Juli-Miete, den Fachbetrieb und den Mietausfall gehen :icon_kotz: ...an mich!
Und ratet mal wer sich vor der Verantwortung für diese Sachbearbeiter-Willkür-Posse drücken will...
Das kommt davon, wenn die ARGE kleine wasserstoffblonde SB-Mäuschen von Mitte 20, die von nichts eine Ahnung haben und sich mit dem Rotstift profilieren wollen auf die Kundschaft loslässt
