Hallo!
Tut mir leid, ich habe in meinem ersten Thread einiges etwas missverständlich formuliert.. Daher würde ich gerne ein neues Thema eröffnen um nicht in die Irre zu führen.
Ich habe leider nicht gefunden, wo man ein Thema melden kann zwecks Löschung.
Der Begriff "Elternzeit" z.b. ist nicht zutreffend, da ich während der Schwangerschaft, aber vor der Geburt meine Ausbildung abgeschlossen hatte und nicht beschäftigt war.
Kurze Einführung:
Ich habe ein unter 12 Monate altes Kind und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Mann. Ich habe bei meinem ersten JC-Besuch eine EGV bekommen, die ich mitgenommen habe. In dieser Stand, dass ich mich am ersten Arbeitsmarkt bewerben soll. Da ich aber die Erziehung des Kindes führe, und es auch gestillt wird ect. wäre das völlig irrsinnig.
Also habe ich nichts unterschrieben.
Jetzt der momentane Stand:
Ich war heute mit meinem Kind bei meinem SB wegen der EGV.
Er fragte, wie es damit aussieht und ich erklärte ihm wie hier, dass ich derzeit mein Kind erziehe. Er sagte darauf, dass ich dazu verpflichtet wäre, die EGV zu unterschreiben (genauer Wortlaut..)
Darauf hin änderte er laut Aussage einige Dinge in der EGV, druckte sie aus und sagte, dass ich die nun unterschreiben könne. Ich wollte sie, wie die Andere, mitnehmen. Er sagte darauf, dass ich sie jetzt unterschreiben soll oder gar nicht - denn mitnehmen könne ich sie nicht mehr, "Der Zug sei abgefahren".
Weiter sagte er mir, dass wenn ich nicht unterschreibe, sie eben per VA kommt. Ich sagte wiederholt, dass ich sie zum überprüfen mit nachhause nehmen möchte. Darauf hin steckte er sie weg und sagte "gut, dann eben per VA".
Und das war es.
Mein Stand, was ich hier so lesen konnte im Forum ist:
- Dass bis mein Kind höchstens 3 Jahre ist und noch nicht in der Kita ist, ich nur eingeschränkt zur Vermittlung zu Verfügung stehe. Und das sind keine EGVs oder Vermittlungsvorschläge/Bewerbungen. Was soll ich da auch bewerben? "Hallo, ich möchte mich bewerben, kann aber nicht arbeiten, weil ich ein Kind hab. Über ein Gespräch würde ich mich freuen"
- Dass ich eine Prüffrist von 2 Wochen bei einer EGV habe.
Diese wurde mir ja nicht gewährt, sondern direkt mit VA gedroht
Wie sollte ich nun weiter vorgehen,
Warten bis tatsächlich der VA kommt?
Oder jetzt schon dem Teamleiter oder dem Kundenreaktionsmanagement den heutigen Termin schildern, dass mir keine Frist zur Prüfung gegeben wurde?
Leider hatte ich keinen Beistand dabei, was sich aber ab sofort ändert..
Ich danke schon mal sehr für die weitere Hilfe!
Tut mir leid, ich habe in meinem ersten Thread einiges etwas missverständlich formuliert.. Daher würde ich gerne ein neues Thema eröffnen um nicht in die Irre zu führen.
Ich habe leider nicht gefunden, wo man ein Thema melden kann zwecks Löschung.
Der Begriff "Elternzeit" z.b. ist nicht zutreffend, da ich während der Schwangerschaft, aber vor der Geburt meine Ausbildung abgeschlossen hatte und nicht beschäftigt war.
Kurze Einführung:
Ich habe ein unter 12 Monate altes Kind und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Mann. Ich habe bei meinem ersten JC-Besuch eine EGV bekommen, die ich mitgenommen habe. In dieser Stand, dass ich mich am ersten Arbeitsmarkt bewerben soll. Da ich aber die Erziehung des Kindes führe, und es auch gestillt wird ect. wäre das völlig irrsinnig.
Also habe ich nichts unterschrieben.
Jetzt der momentane Stand:
Ich war heute mit meinem Kind bei meinem SB wegen der EGV.
Er fragte, wie es damit aussieht und ich erklärte ihm wie hier, dass ich derzeit mein Kind erziehe. Er sagte darauf, dass ich dazu verpflichtet wäre, die EGV zu unterschreiben (genauer Wortlaut..)
Darauf hin änderte er laut Aussage einige Dinge in der EGV, druckte sie aus und sagte, dass ich die nun unterschreiben könne. Ich wollte sie, wie die Andere, mitnehmen. Er sagte darauf, dass ich sie jetzt unterschreiben soll oder gar nicht - denn mitnehmen könne ich sie nicht mehr, "Der Zug sei abgefahren".
Weiter sagte er mir, dass wenn ich nicht unterschreibe, sie eben per VA kommt. Ich sagte wiederholt, dass ich sie zum überprüfen mit nachhause nehmen möchte. Darauf hin steckte er sie weg und sagte "gut, dann eben per VA".
Und das war es.
Mein Stand, was ich hier so lesen konnte im Forum ist:
- Dass bis mein Kind höchstens 3 Jahre ist und noch nicht in der Kita ist, ich nur eingeschränkt zur Vermittlung zu Verfügung stehe. Und das sind keine EGVs oder Vermittlungsvorschläge/Bewerbungen. Was soll ich da auch bewerben? "Hallo, ich möchte mich bewerben, kann aber nicht arbeiten, weil ich ein Kind hab. Über ein Gespräch würde ich mich freuen"
- Dass ich eine Prüffrist von 2 Wochen bei einer EGV habe.
Diese wurde mir ja nicht gewährt, sondern direkt mit VA gedroht
Wie sollte ich nun weiter vorgehen,
Warten bis tatsächlich der VA kommt?
Oder jetzt schon dem Teamleiter oder dem Kundenreaktionsmanagement den heutigen Termin schildern, dass mir keine Frist zur Prüfung gegeben wurde?
Leider hatte ich keinen Beistand dabei, was sich aber ab sofort ändert..
Ich danke schon mal sehr für die weitere Hilfe!