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Hallo an alle!
Hatte gestern den 03.04.18 einen Termin bei meiner SB . Diese verlangt von mir seit Februar 2018, das ich ihr Schulzeugnisse jeglicher art,Arbeitszeugnisse, ein korrigiertes Bewerbungsanschreiben mit Adresse eines potentiellen Arbeitsgebers worauf ich mich beworben habe und den Lebenslauf per Email übersende zusammen mit meiner EGV bis zum 10.04.18 andernfalls droht ein VA .
Die EGV wurde natürlich nicht unterschrieben. Ich befinde mich derzeit noch in ALG 1.
Jetzt zu meiner Frage. Hat sie das Recht dazu Schulzeugnisse einzufordern? Ausserdem hat sie bereits einen Lebenslauf von mir in Kopie sowie ein Musteranschreiben erhalten.
Habe die EGV mal hier hochgeladen geschwärzt, damit ihr es nachvollziehen könnt. Wäre interessant zu erfahren was jemand dazu meint der sich mit der Thematik auskennt.
TS: Mir ist noch etwas eingefallen, habe in meiner EGV gelesen das ich in dem Projekt INGA-SB bin. Mir wurde damals von der SB rein gar nichts konkret darüber mitgeteilt.
Ich wurde in keinster weise aufgeklärt nur das ein neues Projekt stattfindet und das besser für mich wäre bezüglich kürzerer Fahrtweg zu einem anderen AfA das ich schneller in Arbeit kommen würde.(EGV wurde nicht unterschrieben).
Geschickte Masche anscheinend die jetzt neuer zu sein scheint.
Als ich bei dieser INGA - SB war wurde ich ebenfalls nicht aufgeklärt nur in sofern das nun eine andere Afa für mich jetzt zuständig ist. Ich eine Integrationsberaterin für Arbeit habe und ich so wie gesagt schneller in Arbeit kommen würde.
Gibt es da noch eine Möglichkeit rauszukommen? Oder muss ich jetzt solange EGV 's nachverhandeln bis die Zeit abgesessen ist und ich in Alg 2 wander? In Alg 2 komme ich ab Mitte Mai.
Bin mal auf eure Antworten gespannt!
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus!
Hatte gestern den 03.04.18 einen Termin bei meiner SB . Diese verlangt von mir seit Februar 2018, das ich ihr Schulzeugnisse jeglicher art,Arbeitszeugnisse, ein korrigiertes Bewerbungsanschreiben mit Adresse eines potentiellen Arbeitsgebers worauf ich mich beworben habe und den Lebenslauf per Email übersende zusammen mit meiner EGV bis zum 10.04.18 andernfalls droht ein VA .
Die EGV wurde natürlich nicht unterschrieben. Ich befinde mich derzeit noch in ALG 1.
Jetzt zu meiner Frage. Hat sie das Recht dazu Schulzeugnisse einzufordern? Ausserdem hat sie bereits einen Lebenslauf von mir in Kopie sowie ein Musteranschreiben erhalten.
Habe die EGV mal hier hochgeladen geschwärzt, damit ihr es nachvollziehen könnt. Wäre interessant zu erfahren was jemand dazu meint der sich mit der Thematik auskennt.
TS: Mir ist noch etwas eingefallen, habe in meiner EGV gelesen das ich in dem Projekt INGA-SB bin. Mir wurde damals von der SB rein gar nichts konkret darüber mitgeteilt.
Ich wurde in keinster weise aufgeklärt nur das ein neues Projekt stattfindet und das besser für mich wäre bezüglich kürzerer Fahrtweg zu einem anderen AfA das ich schneller in Arbeit kommen würde.(EGV wurde nicht unterschrieben).
Geschickte Masche anscheinend die jetzt neuer zu sein scheint.
Als ich bei dieser INGA - SB war wurde ich ebenfalls nicht aufgeklärt nur in sofern das nun eine andere Afa für mich jetzt zuständig ist. Ich eine Integrationsberaterin für Arbeit habe und ich so wie gesagt schneller in Arbeit kommen würde.
Gibt es da noch eine Möglichkeit rauszukommen? Oder muss ich jetzt solange EGV 's nachverhandeln bis die Zeit abgesessen ist und ich in Alg 2 wander? In Alg 2 komme ich ab Mitte Mai.
Bin mal auf eure Antworten gespannt!
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus!
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